Beiträge von booner

    Zitat

    Original geschrieben von WilliW
    Ich suche nun schon die ganze Zeit nach einen entsprechenden Antwort an den Käufer, um ihn verbal in den Allerwertesten zu treten, ohne dass er sich in selbigen getreten fühlt ;)


    Schreib ihm, dass du die gesetzliche Mängelhaftung in deinem Angebot ausgeschlossen hast, wie es dir als privatem Verkäufer auch grundsätzlich möglich ist.


    Schreib ihm, dass du keine Kenntnis von irgendeinem Defekt des Geräts hattest, du ihm also keinen Mangel arglistig verschwiegen hast.


    Wenn du ganz ehrlich sein willst:D , schreib ihm, dass dieser "Kartenfehler" bei dir einmalig auftrat und es sich um ein bekanntes Siemensleiden handelt.


    Biete ihm - trotz des Haftungsausschlusses ohne Anerkennung einer Rechtspflicht - deine Bereitschaft zur Überprüfung des Geräts auf den gerügten Mangel hin zu den oben von mir beschriebenen Konditionen an. Weise ihn darauf hin, dass er im Falle einer unbegründeten Rüge alleine für die Versandkosten aufkommen muss und du weiterhin am Vertrag festhälst. Teile ihm mit, dass du die Begründetheit seiner Rüge ggfs. unter Hinzuziehen von Zeugen bzw. einem Fachmann prüfen wirst.


    Schreib ihm, dass du die IMEI-Nr. des Gerätes vor Versand notiert hast (hast du doch hoffentlich?), und somit Manipulationen des Käufers ausschließen kannst.


    So, davor vielleicht noch den Käufer bitten, die SIM eines Kollegen/Freundes etc. im umgebauten S45 auszuprobieren. Dafür muss er auch nicht basteln:p


    Mehr fällt mir momentan nicht ein, ich lern grad Straßenverkehrsdelikte:( und das beisst sich irgendwie:p

    Zitat

    Original geschrieben von WilliW
    Moin,


    wenn Du im "Siemens" mal nach "Kartenfehler" suchst, wirst Du von Ergebnissen erschlagen ;)
    Er hat also nichts mit dem Umbau zu tun.


    Ich dachte das beträfe hauptsächlich die 35-Serie...


    Zitat


    Da ich den Fehler ja auch schon einmal hatte, weiß ich, dass es bei diesem Gerät lediglich an einer Kontaktschwäche zwischen Kartenleser und Sim liegt.
    Dieser Fehler trat bei mir unmittelbar nach dem Einlegen der Sim auf, ist schon einige Monate her und im laufenden Betrieb nie wieder aufgetreten.
    Daher unterstelle ich dem Käufer einfach mal einen Mangel an gutem Willen, seine Sim auch in diesem Handy zum Laufen zu bringen.


    Tritt das Problem bei Käufer permanent auf?


    Ich würde ihm - wenn er sich auch vom Auschluss der Mängelhaftung nicht überzeugen lässt - anbieten, dir das Gerät auf seine Kosten zurückzuschicken, damit du es auf den angeblichen Mangel hin genau prüfen kannst. Sollte dieser Mangel tatsächlich vorliegen, und nicht durch einen Eingriff des Käufers verursacht worden sein, kannst du dann entweder nachbessern, ihm ein mangelfreies Ersatzgerät schicken bzw. die Nacherfüllung verweigern und ihm somit den Rücktritt vom Vertrag ermöglichen.
    Im Falle der Nacherfüllung (also Reparatur des Handies oder Nachlieferung eines mangelfreien Ersatzgerätes) musst du die Versandkosten übernehmen.


    Achte immer auf versicherten Versand, auch wenn es mehr kostet, sonst gibts ganz andere Probleme.


    Sollte sich herausstellen, dass das zurückgeschickte Gerät keinen Mangel aufweist, bzw. der Mangel vom Käufer selbst verursacht wurde, geht das gerät auf dessen Kosten wieder zurück.
    Darauf solltest du ihn vorher hinweisen, ebenso darauf, dass du in diesem Falle das Handy solange zurückbehältst, bis er die Rücksendekosten vorab bezahlt hat.


    Legt man "Eine Garantie meinerseits schließe ich hiermit aus." korrekt aus, läuft dies auf einen Haftungsausschluss bezüglich Sachmängeln hinaus.


    Ist dieser Kartenfehler denn bekannt bei diesen Umbauten? Haben doch bestimmt schon mehrere Leute gemacht.

    Zitat

    Original geschrieben von WilliW
    Wie würdet Ihr vorgehen?
    Willi


    Frag "karinundsteffen" doch mal, ob er eine alte 5V-Simkarte in Verwendung hat. Wenn ich mich recht erinnere, machen diese Dinger Probleme mit neueren Siemens Geräten.
    Ansonsten soll er halt einmal eine andere Sim ausprobieren...


    Hast du die Sachmängelhaftung ausgeschlossen? (+)