ZitatAlles anzeigenOriginal geschrieben von me too.
Gute Preise:
7250 = 200
6610 = 150
3100 = 150
8210 = 50
-----------------
= 550 Euro! - und Du hast den Xda noch kostenlos dabei!
Chris
Du hast das 3-Wege-Kartensystem vergessen:D
Sie sind in Begriff, Telefon-Treff zu verlassen, um auf die folgende Adresse weitergeleitet zu werden:
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ZitatAlles anzeigenOriginal geschrieben von me too.
Gute Preise:
7250 = 200
6610 = 150
3100 = 150
8210 = 50
-----------------
= 550 Euro! - und Du hast den Xda noch kostenlos dabei!
Chris
Du hast das 3-Wege-Kartensystem vergessen:D
ZitatOriginal geschrieben von ChickenHawk
Aber Achtung:
Du musst argumentieren das Du dich "verklickt" hast und nicht das Du Dich beim Preis geirrt hast.
Denn der Preis ist keine verkehrswesentliche Eigenschaft.
Gruß
CH
Wieso so kompliziert?
Vorliegend ist doch ein ganz klassischer Erklärungsirrtum nach § 119 I Alt. 2 BGB.
"tres" hat mit dem versehentlichen Anklicken der Sofortkaufoption bzw. dann mit dem Einstellen des Artikels ein Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages über den entsprechenden Artikel zum Kaufpreis von 1€ abgegeben. Eine Erklärung dieses Inhalts wollte "tres" aber niemals abgeben.
Und welcher Vertrauensschaden gem. § 122 BGB sollte dem Käufer entstanden sein?
Das dürften genau die Kosten für die Internetverbindung sein, die dem Käufer vom Zeitpunkt der Gebotsabgabe bis zum Zeitpunkt der Gebotsannahme durch ebay entstanden sind. Also nichts.
IMHO hätte der Käufer auch den Willensmangel des Verkäufers erkennen müssen, für den Fall dass der Artikel deutlich mehr wert ist als einen Euro. (vgl. § 122 II BGB).
tres:
Such dir doch hier ein paar Urteile heraus und schicke sie dem Käufer, dann sollte er seine Chancenlosigkeit eigentlich erkennen...
ZitatOriginal geschrieben von handy-sascha.de
Hast Du mal die 0800-330 1000 angerufen und gefragt?
Nö. Ich schätze der durchnschnittliche IQ dürfte hier deutlich höher liegen, zumindest um diese Uhrzeit.
Abends sitzen da meiner Meinung nach Hausfrauen, die nebenbei noch Socken Stricken:D
Nachdem meine letzte abendliche Gesprächspartnerin scheinbar nicht fähig war, mir ein Formular zur Anschlussübernahme zukommen zu lassen, meinte sie, ein Spaziergang zu nächsten T-Punkt täte mir doch auch nicht schlecht:gpaul:
Vielleicht morgen früh....
ZitatOriginal geschrieben von -alexK-
Fehler bei der Eingabe??
Er hat das "view" im URL um seinen ersten Buchstaben kastriert:D
So gehts: http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAP…3372341789&category=22321
8310 85€
Bewertungen!
http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAP…3372361116&category=22328
ZitatOriginal geschrieben von stwline
Solltest Du eine Rachebewertung bekommen, sage ich Dir, wie Du sie über Ebay löschen lassen kannst (ein bisschen kompliziert)
Das ist mittlerweile nicht mehr so einfach!
Sind sich die Transaktionspartner einig, dass die entsprechende Bewertung gelöscht werden soll (z.B. unerfahrener Käufer hat aus Versehen negativ bewertet), löscht ebay diese ohne Weiteres (dauert aber).
Besteht dagegen keine Einigung über die Löschung (davon ist beim Parteienstreit wohl grundsätzlich auszugehen), löscht ebay.de seit ca. 1.7.03 Bewertungen nur noch nach entsprechendem richterlichen Beschluss!
Eine Ausnahme ist, wenn die Bewertung offensichtlich gg. ebay´s Bewertungsrichtlinien verstößt. Also wenn sie beispielsweise Beleidigungen oder Links zu externen Webseiten enthalten sollte.
Vor dieser Änderung wollte ebay.de eine eidestattliche Versicherung des Antragstellers zur Löschung.
Mittlerweile haben sie wohl mitbekommen, dass sie nach deutschem Recht keine geeignete Stelle zur Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung sind:D
ZitatOriginal geschrieben von TT-Leser
Habe von dem garkeine Daten außer den Benutzernamen, und die e-mail Adresse, die auch nicht sonderlich deutsch klingt.... bourne@netzoola.com
Ich glaube ich gebe das ganze auf, und ende.... aber eine negative Bewertung wird der jetzt gleich von mir kassieren, denn dann wird keiner mehr in der neuen Auktion bieten!
Oder würdest du von der Bewertung abraten?
Dann kannnst du den Kauf wirklich abschreiben.
Schätzungsweise wird er dich halt negativ zurückbewerten. Ansonsten würde ich ihm noch ein wenig Zeit geben, vielleicht klärt es sich ja. Aber dann keinesfalls Vorkasse!
Oder du drückst 2x schnell auf "negativ", früher konnte man so manchmal 2x negative Bewertungen für nur eine Transaktion hinterlassen:D
Da haben Einige blöd geschaut:p
Gibt es eigentlich eine Möglichkeit, meine Festnetznummer bei der DTAG, die ganz normal im (gedruckten) Telefonbuch steht, bei Onlinediensten wie http://www.teleauskunft.de auszutragen?
D.h. ich möchte ganz normal weiter im "Örtlichen" zu finden sein, aber nicht über http://www.teleasukunft.de. Geht sowas? Kostenlos?
Ich habe noch in vager Erinnerung, dass so um 1998 herum die Möglichkeit eingeführt wurde, der elektronischen Nutzung seiner Daten zu widersprechen.
Diese Nummern wurden dann mit einen § gekennzeichnet, aber trotzdem veröffentlicht.
Dieser § sollte IMHO nur dem gewerblichen Mißbrauch dieser Nummern vorbeugen.
Wo kommt der Typ denn jetzt her? Aus Kanada oder aus Deutschland?
Auf mich macht die gesamte Auktion einen höchst unseriösen Eindruck.
Falls er dazu noch aus dem Ausland kommt, steht der Aufwand deine kaufvertraglichen Ansprüche durchzusetzen in keinem Verhältnis zum Nutzen.
Wenn er eine deutsche Adresse angegeben hat, lässt die sich anhand Auskunft verifzieren?