Beiträge von booner
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Du kannst als Student, sofern dein Sachbearbeiter im FA der aktuellen Rechtsprechung des BFH Folge leisten will, sämtliche Aufwendungen für dein Studium (also Fahrtkosten Zuhause-Uni, Literatur, Arbeitsmittel [Laptop,PC,Drucker,Patronen,Kopierkosten...], Studentenwerksbeiträge, etc.)
als vorab entstandene Werbungskosten im Zusammenhang mit zukünftigen steuerbaren Einkünften geltend machen.
Allerdings musst du glaubhaft machen, sofern es sich bei dir um ein Erststudium handelt und du dich nicht in einem ausgeübten Beruf fortbildest (also Ausbildung und nicht Fortbildung), dass deine Bldungsmaßnahme beruflich bedingt ist und somit die Aufwendungen für diese Bildungsmaßnahme in einem hinreichend konketen Zusammenhang mit zukünftigen Einkünften stehen;)Nach der bisherigen Rechtsprechung des BFH wurden Ausbidlungskosten nur als Sonderausgaben und damit gem. § 10 Abs. 1 Nr. 7 EStG bis zu einem Höchstbetrag von 920 Euro berücksichtigt.
Kontoführungsgebühren nimmt das FA bei Stundenten übrigens ungern, da diese meistens keine zahlen. Ganz blöd sind die ja auch nicht:p
Um was für eine Abfindung handelt es sich denn genau?
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Zitat
Original geschrieben von handy-sascha.de
Nee, der Verkäufer hat das Angebot beendet:(So spart man ebay-Provision;)
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Zitat
Original geschrieben von yox
Also nach Adam R. sind 75 x 2 = 150 €
ciao
Bingo! Aber nur wer lesen und rechnen kann ist wirklich im Vorteil:p
6310 80€
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2 Stück 6250 zus. 140€
muss jeder selber wissen:D
http://cgi6.ebay.de/ws/eBayISA…0&since=30&sort=3&rows=50