Beiträge von booner
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Hi Benny,
Ich gebe dir ein "JA"
Die Quelle sind die "Bestimmer" selbst:
http://www.arbeitsamt.de/hst/s…en/besausbk_beispiel.html
Und ja, genau diesen Sachverhalt habe ich gemeint.
Ich habe das bisher so anstandlos anerkannt bekommen. Ich kenne mich mit Steuerrecht nur oberflächlich aus, das geht in meinem Studium etwas unter...
Probleme gibts (vielleicht auch für dich) wieder, wenn die Aufwendungen für das Studium bei der ESt-Erklärung in der Anlage N als vorab entstandene Werbungskosten geltend gemacht werden (um die Steuerlast zu drücken).
Nach bisheriger Rechtsprechung des BFH wurden bei einem Studium nach Schulabschluss ( also "Ausbildung" und nicht "Fortbildung in einem ausgeübten Beruf") diese Aufwendungen nur als Sonderausgaben und damit gem. § 10 Abs. 1 Nr. 7 EStG nur bis zu einem Betrag von 920 Euro berücksichtigt.
Viele Studenten haben aber deutlich höhere Aufwendungen.
In dieser Sache streite ich gerade mit meinem FA, mal schauen was bei raus kommt....
Gruss Nick
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ZitatAlles anzeigen
Original geschrieben von benny bennz
erst einmal vielen Dank für die guten Tips,booner Du schreibst:
"- Mach neben den Aufwendungen für dein Studium zusätzlich den Arbeitnehmerpauschbetrag für dein Arbeitsverhältnis geltend"
im Gegensatz zu
"Natürlich steht es dir frei, der KiGe-Stelle höhere Werbungskosten nachzuweisen. Du musst diese dann aber in voller Höhe nachweisen. D.h. du kannst nicht sagen "Pauschbetrag 1044€ + nachgewiesene 600€ Literatur + nachgewiesene 1000€ Fahrkosten = 2644€ Werbungskosten", sondern du müsstest in diesem Falle Nachweise von 0 - 2644€ erbringen."
Ich verstehe das erste Zitat so, dass ich zuerst den Pauschbetrag von 1044€ abziehen kann und dann noch mal meine Uni-Kosten.
Das zweite Zitat verstehe ich irgendwie gegensätzlich dazu :confused:Könntest Du das bitte noch mal kurz erklären?
Kannst Du noch mal schreiben woher Du Dein Wissen hast.Fakten zu meinem Kosten:
Job: nahezu keine WerbungskostenUni: 1200 Fahrtkosten
250 Bücher
230 Studienfahrt
300 SemestergebührenDie Aufwendungen für dein Studium stehen im Zusammenhang mit zukünftigen Einkünften. Es sind also quasi vorab enstandene Werbungskosten im Zusammenhang mit zukünftigen Einkünften.
Du kannst entweder pauschal die 1044€ geltend machen oder auch mehr, jedoch dann nur mit Nachweis in voller Höhe.
Weiterhin hast du Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit.
Für dieses Beschäftigungsverhältnis kannst du den Arbeitnehmerpauschbetrag i.H.v. 1044€ beanspruchen (bzw. auch höhere Werbungskosten nachweisen).Alles nur IMHO. Im Zweifel ziehe einen StB zu Rate oder gehe zu einem Lohnsteuerhilfeverein.
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BINGO:top:
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Hallo,
D1 hat ja jetzt auch so eine tolle SMS-Benachrichtigung bei Anrufen während temporärer Nichterreichbarkeit eingeführt.
Seit heute bekomm ich bei meiner Xtra bei jeder abgehenden Verbindung "Rufumleitung aktiviert", was sich auch mit ##002# + send nicht beheben lässt.
Ich habe auch keinen Bock, die Xtra ausgeschaltet anzurufen, ob so eine dumme Ansage kommt. Aber ich vermute mal stark, das Ganze steht im Zusammenhang mit diesem neuen Feature.
Wie krieg ich die RUL raus?
EDIT: Ich habs jetzt ausprobiert.
Bei Nichterreichbarkeit kommt trotz dieser aktivierten RUL die Standardnichterreichbarkeitsansage "Der gewünschte Teilnehmer ist momentan..."
Also keine Kosten für den Anrufer wie bei VFD2!
Sofort nach dem Einbuchen der Xtra kommt eine SMS: "Entgangener Anruf: Nummer XXX Datum Zeit"
Nicht schlecht!
Hat hier tatsächlich noch niemand dazu etwas geschrieben?