Beiträge von booner

    Zitat

    Original geschrieben von GrandNagus
    Tja, aber der Versand schlägt mit nochmal 40 EUR zu Buche, ob der Verkäufer sich hier einfach nur vertan hat oder... :cool:


    Noch als Hinweis, bei seinen bisherigen Verkäufen hat er die Versandkosten bislang korrekt angegeben.


    Ups, hab ich in der Eile übersehen.
    Ne, der will damit schon abzocken. Unten steht ja: "Bitte hohe Versandkosten beachten, will damit ebay-Gebühren sparen" tsts.....


    Als Entschädigung hier noch eines für 39€


    http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAP…3370026421&category=22335

    Zitat

    Original geschrieben von Tom_le_ours
    Abgesehen davon sehen die nur die Handynummer und das auch nur, wenn Du die Übertragung eingeschaltet hast.
    Tom


    Das ist definitiv falsch.
    Grdsl. wird bei jedem Anschluss die Nummer übermittelt. Nur bei wirlich alten, analogen Ansschlüssen ist evtl. die permanente Rufnummernunterdrückung geschaltet.


    Das Flag zur Rufnummernunterdrückung wird jedoch erst in der letzten VSt der Vermittlungskette interpretiert. D.h. erst die letzte VSt vor dem Zielanschluss erkennt, dass der Anrufende permanent bzw. fallweise die Unterdrückung seiner Rufnummer wünscht, und übermittelt die Rufnummer dann nicht an den Zielanschluss.


    Bei dem Anschluss einer Rettungsleitungstelle wird dieses Flag grdsl. ignoriert.
    Du kannst also unterdrücken was du willst, die sehen deine Nummer.
    Ausser du wählst die 112 ohne SIM...

    Ich hab heute ein 6310 aus ebay bekommen. Das ist auch nur ein Li-Ion-Akku dran. Das Gerät stammt laut Verpackung auch von D1, könnte also durchaus aus der "fehlerhaften" Serie stammen.


    Dem Verkäufer will ich keinen Ärger machen, der wusste und musste davon auch nichts wissen.


    Hab ich bei D1 noch eine reele Chance, kostenlos an den Li-Polymer Akku zu kommen? Was meint ihr?

    Re: Werbungskosten für Studenten



    Du hast grdsl. einen Freibetrag von 7188 Euro pro Jahr. Heranzuziehen ist aber nicht nur Einkommen aus nichtselbständiger Tätigkeit, sondern beispielsweise auch Versorgungsbezüge, BAföG oder Einküfnte aus Kapitalvermögen, z.B. Zinsen für dein Sparbuch.


    Die KiGe-Stelle gewährt dir automatisch den Arbeitnehmerpauschbetrag i.H.v. 1044 Euro. Du kannst also effektiv Einkünfte bis zu 8232€ pro Jahr haben, ohne den KiGe-Anpruch zu verlieren.


    Natürlich steht es dir frei, der KiGe-Stelle höhere Werbungskosten nachzuweisen. Du musst diese dann aber in voller Höhe nachweisen. D.h. du kannst nicht sagen "Pauschbetrag 1044€ + nachgewiesene 600€ Literatur + nachgewiesene 1000€ Fahrkosten = 2644€ Werbungskosten", sondern du müsstest in diesem Falle Nachweise von 0 - 2644€ erbringen.



    Du solltest deine Einkünfte mittels Werbungskosten aber schon deutlich unter
    den Freibetrag drücken. Denn wird dir irgendetwas nicht so anerkannt wie du es durchgerechnet hast, langt im Extremfall 1€ über dem Freibetrag um den KiGe-Anspruch zu verlieren.





    -Computer/Drucker/Notebook etc. in den letzten 2 Jahren angeschafft?
    -Kopierkarten als Nachweis für Kopierkosten vorhanden?
    -StW-Beiträge?
    -Lerngemeinschaft vorhanden?
    -Wie oft hast du die Entfernungspauschale angesetzt? (Theorethisch könntest du ja jeden Tag in der Uni sein, Fahrten in den Semesterferien zwecks Bilbliotheksbesuch/Ausleihe/Hausarbeitenbearbeitung nicht vergessen)
    - Evtl. ist ein "weiterer" Weg zur Uni günstig, da du beim "kürzeren" Weg ständig im Stau stecken würdest?
    - Mach neben den Aufwendungen für dein Studium zusätzlich den Arbeitnehmerpauschbetrag für dein Arbeitsverhältnis geltend.