Beiträge von booner

    Zitat

    Original geschrieben von Intruder
    Vielleicht sollten wir mal das Finanzamt anweisen, direkt die Steuerfahnder zu schicken. Dann sparen die sich die Suche.:D


    Der Typ ist ja mittlerweile sogar PS, man kann also davon ausgehen, dass er ein Gewerbe angemeldet hat.


    Aber die ganzen Lügereien wie Handy aus Nachlaß, Fundbüro, Versteigerung --> er kanns nicht testen usw. tendieren schon Richtung Eingehungsbetrug.


    Das Schärfste ist ncoh " Keine Garantie und Rücknahme, da ich in der Funktion einens Verkaufsagenten im Auftrage einer Privatperson handele"


    Mann, was der Typ schon Kohle auf die Art und Weise umgesetzt hat:rolleyes:
    Ich kenne von dem etwa 10 Accounts mit teilweise bis zu 400 Bewertungen, die ebay aber nach und nach dichtgemacht hat (bzw. wo er sich abgemeldet hat um Spuren zu verwischen)


    WSenigstens lässt er mittlerweile das SK-Kaputtmachen, da war er früher auch sehr fleissig...



    Der Vater von einem Kumpel von mir ist eine rehct hohes Tier bei der SteuFa, die kriegen ihre Hinterteile aber regelmäßig erst ab einem vermuteten Schaden > 100.000 DM damal hoch

    Zitat

    Original geschrieben von WilliW
    Da ist es wieder...............
    .........................mit kleinem Aufschlag ;)


    http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAP…=3368487604&category=9361


    Willi



    Ja, hab mich vorhin schon gewundert, warum heut soviele 6250er unterwegs sind...


    Jetzt muss etrade24 bloss noch seinen Verkäufer anweisen, es dem Gewinner seiner Auktion direkt zuzuschicken, dann spart er noch einmal Porto:D


    Der Typ gehört auch zur Handysofortkaufmafia, hatte zu Spitzenzeiten bestimmt auch 10 Accounts wie i-was-faster.

    Zitat

    Original geschrieben von strothi
    Hallo Leute,


    denke mal, dass ich hier im richtigen Thread bin. Folgendes Problem: Ich habe am Sonntag bei E-Bay ein Handy versteigert und aus Unwissenheit diesen Zusatz mit der Garantie, die ich ausschliesse etc., vergessen. Was kann ich nun machen? Ich meine, muss ich die jetzt wirklich gewähren oder kann ich von dem Verkauf zurücktreten, wenn der Käufer auf die Garantie besteht? Also haben ich überhaupt eine Chance, dass ich nicht diese Garantie gewähren muss?


    MFg Strothi


    Mach dir mal keine Sorgen. Dieser Haftungsausschluss wird wahrscheinlich bei 90% der nicht-gewerblichen Verkäufe im Alltag vergessen.


    "Garantie" musst du überhaupt keine geben. Das Gesetz sieht bei bei einem Verkauf wie deinem eine 24-monatige Mängelhaftung vor. Diese kannst du umgehen, indem du vor Vertragsschluss in dein Angebot einen entsprechenden Haftungsausschluss einbindest. In diesem Fall verjähren dann die Ansprüche des Käufers aus Mängelhaftung zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs.


    Das war bei dir nicht der Fall. Da du aber kein Unternehmer bist, greift bei deinem Verkauf nicht die Beweislastumkehrregelung des § 476 BGB.


    Sollte sich also an der von dir verkauften Sache ein Mangel zeigen, muss der Käufer nachweisen, dass dieser Mangel bereits zu dem Zeitpunkt, als du das Paket/Päckchen etc. bei der Post aufgegeben hast, bestand bzw. angelegt war.


    War die Sache zu diesem Zeitpunkt in dem beschriebenen Zustand, hat der Käufer auch keinen Anpsruch aus Mängelhaftung gegen dich.


    Du hast ja keine "Garantie" für die Beschaffenheit der Kaufsache über 24 Monate hinweg übernommen!

    Zitat

    Original geschrieben von handy-sascha.de
    Normalerweise kann man den trauen und es normal senden, oft reicht sogar per Fax. Wenn Du sicher gehen willst, sende es doch normal und ruf in einer Woche Deine/n Sachbearbeiter/in an oder bring es ihr/ihm vorbei. Das mache ich meistens. Dann kann man bissel mit IHR quatschen...;)


    Ja, hast schon Recht. Ich schieb da wohl ein bisserl Paranoia:rolleyes:


    Aber irgendwie bin ich ggü. dem FA chronisch mißtrauisch...


    Vielleicht fahr ich besser perönlich vorbei und stell gleich noch einen Antrag auf Zuteilung einer Sachbearbeiterin :D

    Hallo,


    bin gerade am Überlegen, wie ich meinen Einspruch am Besten verschicke.
    Einspruchsfrist endet erst am 17.12. Im Einspruch selbst habe ich auch um schriftliche Bestätigung des fristgemäßen Eingangs gebeten.


    Aber beim FA weiß man ja nie:D


    Sol ich besser als Übergabe- oder als Einwurfeinschreiben verschicken? Eigentlich tendiere ich zu ersterem, aber ich bin mir nicht sicher, ob es am FA eine zeichnungsberechtigte Person gibt, die es dem Briefzusteller unterschreibt, und ob diese Person auch zur Zustellzeit anwesend ist.
    Wenn dies nicht der Fall ist, käme das Übergabeeinschreiben ja als unzustellbar zurück...


    Gibts am FA einen Pförtner oder eine Poststelle, die sowas macht?


    Was meint ihr?


    BTW: Gibt es hier noch einen Studenten, der nach der geänderten Rechtsprechung des BFH mit dem FA um die Anerkennung der Aufwendungen
    für ein (Erst-)Studium als Werbungskosten (und nicht als Sonderausgaben i.S.v. § 10 Abs. 1 Nr. 7 EStG) kämpft?