Beiträge von booner

    Zitat

    Original geschrieben von Stephan I.
    Also dem Verbraucher ist es völlig egal, ob nachgebessert wird oder nicht. Der will nur waschen und zwar schnell...


    Aber oben schriebst du:"Es wurde seitens des Verbrauchers Ersatzlieferung einer mangelfreien Sache gefordert, was ihm unstreitig zusteht."


    Dann will er doch gerade die Lieferung einer mangelfreien Sache, und nicht die Beseitigung des Mangels an der gelieferten Waschmaschine.



    Für den Rückgriff in der Händlerkette existiert mit § 478 BGB eine eigene AGL.
    Aber was nützt ein Anspruch gegen einen insolventen Lieferanten?


    Wer sagt, dass es noch einen (solventen) Zwischenhändler gegeben hat?

    Re: Gewährleistungsanspruch (+), aber Hersteller ist insolvent. Was nu?




    Da du Normen des modernisierten Schuldrechts anführst, gehe ich mal davon aus, dass der KV nach dem 1.1.2002 geschlossen wurde.


    Nach altem Schuldrecht wäre ja grundsätzlich eine Einschränkung des Käuferwahlrechts bzgl. der Nacherfüllung (z.B. durch AGB) denkbar gewesen.


    Nach neuem Schuldrecht kann eine solche Bestimmung als eine für den Verbraucher zweifellos nachteilige Vereinbarung gem. § 475 I 1 BGB keine Wirksamkeit erlangen.


    Was an der Maschine ist denn genau kaputt? Erheblicher Mangel?


    Könnte eine Nachbesserung effektiv durchgeführt werden? Würden dem Verbraucher bei Rückgriff auf Nachbesserung erhebliche Nachteile entstehen?

    Zitat

    Original geschrieben von ashd
    Anderer Ansicht war z.B. das Landgericht Potsdam im Verfahren 11 S 233/99.



    Das Ganze hat aber eindeutig die DPAG versaubeutelt.


    Zitat Produktbeschreibung "EINSCHREIBEN Einwurf":


    "Das EINSCHREIBEN EINWURF ist eine Lösung für Sendungen, bei denen Ihnen eine Bestätigung der Zustellung durch die Deutsche Post genügt. Das EINSCHREIBEN EINWURF wird in den Briefkasten, das Postfach oder eine andere Empfangsvorrichtung des Empfängers eingelegt, und unser Zusteller bestätigt das mit seiner Unterschrift."


    Das im Urteil beschriebene Verfahren des vorherigen Ausfüllens und Unterschreibens des Zustellvermerks läuft dem eindeutig zuwider.
    Ich kann nicht vorab bestätigen eine Sendung in den Machtbereich des Empfängers gebracht zu haben.


    Das scheint aber gängige Praxis bei der DPAG zu sein, hab ich bereits aus mehreren Quellen bestätigt bekommen.
    Genauso wie die DHLer bei schlechtem Wetter orange sehen und die Karten am nächsten Tag dem Briefträger unterjubeln...