Beiträge von booner
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Re: Re: Re: Ich Bin Sauer
ZitatAlles anzeigenOriginal geschrieben von Icebone
Hi,könntest du mir genauer sagen wie ich das mache?
Fakten: Ich bin nicht 18 ( 17 bis zum 12.12.) und das Paket wurde (laut dem betrügerischen
türkischen Mitbürger, der mich jetzt um 186 € geprellt hat) angeblich unversichert gesendet.Hab es bis heute nicht bekommen und wenn ich anrufe, geht nur noch sein unfreundlicher, schlecht deutsch sprechender Vater drann und sagt, nix Paket, abgeschickt, nix ärger, ich essen. Baris (so heißt der gute Mann) in Türkei mit Manu (seine Frau, auf deren Konto ich überwiesen habe)
(ohne Witz, richtig klischeehaft - ich reg mich sowas von auf)
naja was hab ich für ne chance das Geld wieder zu bekommen?
brauch ich nen Anwalt oder reicht ne Anzeige bei der Polizei?
oder doch besser Käuferschutz?
Danke
der frustrierte Icebone
War das dein erster Post zu deinem Fall oder hast du weiter vorne schonmal was dazu geschrieben?
Ich halte meinen Beitrag aus bestimmten Gründen mal allgemein

In erster Linie kommt es darauf an, was bezüglich des Versandes vereinbart wurde.
Wurde versicherter Versand vereinbart, und der Verkäufer kann keinen entsprechenden Einlieferungsbeleg nachweisen, ist die Sache eigentlich klar.
Ebenso wenn versicherter Versand vereinbart wurde und der Verkäufer ohne dringlichen Grund davon abgewichen ist, aber den unversicherten Versand glaubhaft machen kann.Wurde bezgl. des Versandweges nichts entsprechendes vereinbart, geht das Risiko des Unterganges der Ware mit der Übergabe der Kaufsache durch den (Privat-)Verkäufer an das Transportunternehmen auf den Käufer über.
Das heisst aber nicht, dass der Verkäufer bei unversichertem Versand automatisch entlastet ist, wenn er sagt "nix Problem, Paket weg". Sonst würde ja der unversicherte Versand ad absurdum geführt. Der Verkäufer muss hier zumindest beweisen, dass er eine an dich andressierte Sendung an den Frachtführer übergeben hat.
Weiterhin ist ein 17-Jähriger nur beschränkt geschäftsfähig, d.h., er benötigt für eine Willenserklärung, durch die er nicht lediglich einen rechtlichen Vorteil erlangt bzw. die für ihn rechtlich nicht neutral ist, die Einwilligung seines gesetzlichen Vertreters.
Durch die Annahme eines Angebots zum Abschluss eines Kaufvertrages (so wie es hier geschehen ist) verpflichtet sich der Minderjährige zur Zahlung des Kaufpreises Zug um Zug gegen Übergabe und Übereignung der Ware. Die vom Minderjährigen abgegebene Willenserklärung ist in diesem Fall also nicht lediglich rechtlich vorteilhaft oder neutral für ihn.Von daher kommt es nun darauf an, ob die Eltern dem Kauf des Mobiltelefones zugestimmt haben. Dies kann entweder bereits vor Vertragsschluss durch die vorherige Zustimmung (auch Einwilligung genannt) oder nachträglich durch Genehmigung erfolgen.
Die Wirksamkeit des vom Mj. geschlossenen KV könnte somit von der Zustimmung seiner Eltern abhängen.
Mit Vollendung des 18. Lj. aber tritt die Genehemigung des bisher Minderjährigen an die Stelle der Genehmigung seiner Eltern.Es gibt allerdings noch den sog. Taschengeldparagraphen. Dieser besagt, dass ein von dem Minderjährigen ohne Zustimmung des gesetzlichen Vertreters geschlossener Vertrag als von Anfang an wirksam anzusehen ist, wenn der Minderjährige die vertragsgemäße Leistung mit Mitteln bewirkt, die ihm zu diesem Zweck oder zur freien Verfügung von dem Vertreter oder mit dessen Zustimmung von einem Dritten überlassen worden sind.
Ich kenn die Vermögensverhältnisse des Minderjährigen natürlich nicht. Bekommt er "Taschengeld" von seinen Eltern bzw. von einem Dritten mit Zustimmung der Eltern, das ihm genau zu diesem Zweck oder zur freien Verfügung überlassen wurden?
Wenn dies der Fall ist, liegt eine konkludente Einwilligung der Eltern vor, der geschlossene Vertrag müsste dann als von vorneherein wirksam angesehehen werden.Das Alter spielt also sehr wohl eine Rolle.
Auf den ebay-Käuferschutz würde ich in so einem Fall nicht hoffen, denn der Mj. hat schon mit seiner Anmeldung bei ebay.de gegen deren Allgemeine Geschäftsbedingungen verstoßen.
Haben die Eltern eine RSV?
Am besten wäre noch ein Link zur Auktion...
Gruss Nick
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