Beiträge von DeeJayDave

    Re: Re: eBay-Kleinanzeigen


    Zitat

    Original geschrieben von jochenb
    Solche Typen auf jeden Fall bei der Polizei anzeigen, auch wenn keine Hoffnung auf das Geld da ist, da mittellos. Sonst machen die weiter, bis es nicht mehr geht. Hab vor langer Zeit dasselbe durchgemacht.


    Das Problem ist, ich habe nicht seine genaue Anschrift. Eigentlich nur den Namen. Den Wohnort habe ich mir auch nur merken können, als die Annonce noch online war. Sprich, einen "Beweis" dass er dort wohnt habe ich auch nicht.


    Jedoch habe ich am Dienstag das Telefonbuch durchforstet und einen Namen mit Nummer in der Nähe gefunden. Habe dort angerufen und nach ihm gefragt. Dran war wohl seine Mutter, da sie meinte, sie kennt ihn, er würde dort aber nicht mehr wohnen.
    Habe sie dann gefragt, ob es ihm gut ginge (man weiß ja nie, es hätte ja auch was passiert sein können, weswegen er nemmer erreichbar ist). Aber sie meinte, es wäre alles in Ordnung, er hätte nur "komische Schichten". Sie würde es ihm aber sofort ausrichten, dass ich angerufen hab. Naja, natürlich kam dann weiter nichts mehr.

    eBay-Kleinanzeigen


    Moin moin,


    mich würde mal interessieren, was ihr an meiner Stelle machen würdet:


    Einen PC-Monitor bei eBay-Kleinanzeigen gesehen, Verkäufer angeschrieben, Preis auf 42€ festgesetzt, Betrag über PayPal-Friends (ich weiß, dummer Fehler) überwiesen, seitdem keine Antwort des Verkäufers und natürlich auch keine Ware.


    Bis zum "Bezahlvorgang" hatte er recht zügig geantwortet, danach aber keine Regung mehr.


    Mir geht es nicht primär um die verlorenen 42€, sondern ums Prinzip. Ich finde solch ein Verhalten nicht angemessen, finde das ist glatter Betrug.


    Die Anonnce wurde mittlerweile gelöscht. Ich habe nur noch den Nachrichtenverlauf, seinen Namen und Wohnort (nur Stadt, keine Straße) und den PayPal-Überweisungsbeleg.


    Meint ihr eine Anzeige bei der Polizei "lohnt" sich?


    Gruß,
    David

    Zitat

    Original geschrieben von phonefux
    Seltsame Einstellung. Wenn in einem Vertrag eine rechtswidrige Klausel enthalten und dies höchstrichterlich festgestellt ist, dann ist es der Verwender der Klausel (= der Vermieter), der sich rechtswidrig verhält, wenn er auf die Einhaltung der Klausel besteht. Das hat nichts mit Rauswinden aus Verträgen und erst recht nichts mit Vertragsbruch zu tun.


    Und um nichts anderes ging es dem TE: Ist die (einseitig vom Vermieter vorgegebene) Klausel rechtmäßig oder ist sie es nicht. Das ist eine absolut legitime Frage.


    (M.E. ist sie übrigens rechtmäßig.)


    Wenigstens einer, der objektiv richtig auf meine Frage antwortet. :top:
    Mir ging es niemals darum sich aus einem Vertrag rauszuwinden. Es hat mich nur ein wenig gestört, dass es nicht ausgereicht hat, dass ICH UND DER VERMIETER die Zählerstände beide gleichzeitig abgelesen, notiert und fotografiert hatten. Er bestand halt darauf, dass die Ablesefirma noch zusätzlich das ganze dokumentiert.


    Naja, jedenfalls ist nun alles seinen vertragskonformen Gang gegangen!


    Ich hatte bisher keineswegs ein angespanntes Verhältnis zu meinen Vermietern. Ganz im Gegenteil.
    Und ja, auch ich habe mich um SEINE Wohnung bestens gekümmert, habe sie sogar in einem besseren Zustand (fast neuer Laminatboden in der kompletten Wohnung, neue und moderne Armaturen in Bad und Küche, Schönheitsreperaturen durchgeführt, die bei Einzug schon da waren etc. etc. etc.) hinterlassen als ich damals eingezogen bin. Man möchte sich ja in einer Wohnung wohlfühlen.... Naja, das ist nicht das Thema hier.


    Bei Auszug bzw. Übergabe der Wohnung haben wir uns beide (Ich und der Vermieter) sämtliche Zählerstände notiert und abfotografiert. Dass dann aber trotzdem ein Ablesedienst kommen sollte um die Stände nochmals abzulesen, empfand ich als unnötig. Nun gut, habe letztendlich die Ablesefirma beauftragt, bezahlt und den Ablesebeleg dem Vermieter zukommen lassen.


    Zitat

    Original geschrieben von Goyale
    Das Problem für Deine Vertragspartner ist, dass Deine Unterschrift nix wert ist, weil Du immer wieder versuchen wirst, Dich aus geschlossenen Verträgen rauszuwinden.


    Aaaah ja! Und das hat dir heute morgen deine Glaskugel verraten? *Kopfschüttel*


    Was heißt denn hier es werden ALLE Hebel in Bewegung gesetzt? Ich hab bisher rein gaaaar nichts unternommen, außer das Thema zu googeln und hier den Thread zu eröffnen. Also halt mal den Ball flach!


    Ich wußte sicherlich, was ich bei Einzug unterschreibe. Nur ist das einige Jährchen her und wie bereits geschrieben gab es zu diesem Thema bereits in Vergangenheit immer wieder mal Diskussionen. Nicht zuletzt durch das Urteil des BGH.


    Und ja, es ist besser, wenn der Vermieter einen Tag Urlaub nehmen muss! Sorry, aber wenn ich eine Wohnung vermiete, sollte ich mich auch um diese ordentlich kümmern, oder? Außerdem bekommt der Vermieter Miete, so ganz umsonst und gutherzig stellt er seine Wohnung nicht zur Verfügung!