Vielleicht sollte Paulchen vor Reklamation prüfen, ob die QM-Differenz unterhalb 10% liegt (was man wohl schlucken müsste) und ob in den QM nicht doch anteilig gemeinschaftlich genutzte Flächen umgelegt wurden.
Paulchen sollte vielleicht auch überlegen, ob sein Vermieter (= Wohnungsmieter) nicht auch ein Risiko trägt, was dieser durch einen Aufschlag abgegolten haben möchte. Denn für Mietzins und Schäden haftet ER gegenüber dem offiziellen Vermieter. Die Ursprungsmiete dürfte sicher um einiges unterhalb aktueller Preise liegen, daraus können sich auch kommende Kostensteigerungen für Paulchens Vertragspartner ergeben. Hat Paulchen denn sichere Kenntnis über die aktuelle Miete und nicht jene, die vor Jahren bei Mietbeginn galt? Die Grenze zwischen Minnesänger und Raubritter sind leider oft fliessend.
Die mündliche Zusicherung geteilter Kosten kann nur auf die Nebenkosten, Wasser, Telekommunikation, Putzmittel, etc. bezogen sein, denn aus dem Mietvertrag ergibt sich ja die für Paulchen ausgehandelte Miete (= keine arglistige Täuschung). Vielleicht hat Paulchen aber auch einen extrem hohen Klopapierbedarf (häufiger Besuch von Paulinchen), lässt seinen Mitbenutzern kaum Internetbandbreite, etc. (das weiss nur Paulchen selbst) und die WG ärgert sich im Nachhinein über einen exzessiven Paulchen.
Ich würde Paulchen empfehlen, die Wohnsituation erstmal intensiv zu testen - die Zeit für Vergleiche zu alternativen Ausbeutungsverhältnissen nutzen. Nach ca. 3 Monaten kann es sich Paulchen ja anders überlegt haben. Für mich klingt das aber eher so, dass Paulchen mehr der Typ für ein kleines Apartment oder höchstens eine zweier WG ist.