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Zitat
Original geschrieben von saintsimon
Im Todesfall?
ja auch im Todesfall müssen sich bei einer Wohnung die Erben an die Kündigungsfristen halten, in der Regel 3 Monate.
Beim Handyvertrag, einfach Sterbeurkunde am besten per Einschreiben, an den Provider senden. das wars.
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- Nutzt du den Airbag?
Bei o2o business, fallen monatlich immer 34,51 an, auch wenn du nicht telefonierst! Beim O2O für selbstständige liegt der Airbag bei 40 Euro!
Derzeit nutzt du einen günstigeren Airbag, daher würde ich nach den bisherigen Schilderungen davon abraten.
im übriegen benötigst natürlich für einen Wechsel auch einen Gewerbenachweis
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hmmm okay.....dann werd ich das über die mailadresse erledigen 
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Hallo @all,
kann es sein, dass die Faxnr. (0322) 1267126 wo man seinen Gewerbenachweis hinsenden soll, um hier im Händlerbereich freigeschalten zu werden, nicht mehr funzt?
Seit Tagen geht kein Fax durch, und wenn man diese wählt, dauerbesetzt Zeichen...