Beiträge von wgot

    Hallo,


    Zitat

    Original geschrieben von Gryphone
    Naja, immer noch besser als wenn sie dieses vor dem monatlichen Guthaben verrechnen würden, jenes verfällt ja sonst am Ende des Monats während die dieses auch Monate später noch nutzen kannst.


    nein, leider nicht besser, denn genau das passiert - seine Gespräche werden von den 20 Euro abgezogen, die 5 Euro verfallen.


    Besser ist bei den Aktions-Loops mit den 5 Euro monatlichem Gesprächsguthaben, da wird korrekt abgerechnet.


    Gruß, Wolfgang

    Hallo,


    Zitat

    Original geschrieben von Teddie_Neubert
    Nein, das hat Methode,


    nicht mehr als bei manchen Usern, die irgendeinen unklaren Unfug hintippseln, um eine Kündigungsbestätigung (was soll das eigentlich sein? :confused: ) innerhalb 2 Wochen bitten, sich nicht mehr drum kümmern und nach einem Jahr plötzlich losdonnern.


    Kopfschüttel, Wolfgang

    Hallo,


    Zitat

    Original geschrieben von thommy69
    In einer außerordentlichen Kündigung steckt hilfsweise (für den Fall, dass keine außerordentlicher Grund gegeben ist) immer eine ordentliche Kündigung mit drin.


    nein, ganz im Gegenteil: es ist bei einer außerordentlichen Kündigung dringend zu empfehlen, zusätzlich hilfweise eine ordentliche auszusprechen, weil die eben nicht enthalten ist.


    Gruß, Wolfgang

    Hallo,


    Zitat

    Original geschrieben von AdministratorDr
    Ist für mich kein Argument, denn ich kann es auch konfigurieren lassen. Ich kenne durchaus Leute (ältere) die betreiben VoIP weil es günstiger ist, haben jedoch keinen PC. Das ist zwar die Minderheit, aber ich denke das Argument zieht durchaus.


    es gibt auch Leute mit Dachantenne, Schüssel und sogar Kabelanschluß ohne Empfangsgeräte (weil Antenne / Schüssel dem vermieter gehört bzw Kabelanschluß vom Vermieter aufgezwungen), auch eine Minderheit die eben ggf. zeigen muß, daß sie nix zum Anschließen haben.


    Zitat

    Original geschrieben von blue
    Ich glaube die GEZ sollten danach prüfen, ob die Möglichkeit besteht, das Leute aus dem Ausland auf Seiten der ARD, ZDF - öffentlich Rechtlichen zugreifen


    Antwort ganz ohne Ironie:
    darauf kommt es nicht an, es genügt die Bereithaltung eines Gerätes das Rundfunkdarbietungen (auch als IP-Streams) empfangen kann und die grundsätzliche Existenz entsprechender Darbietungen. Ob man ÖRR empfangen kann hat mit der Gebührenpflicht nix zu tun, Webinhalte erst recht nicht (keine Rundfunkdarbietung).


    Zitat


    alle die keinen eigenen PC nutzen haben immer noch die Möglichkeit ins Internet Cafe zu gehen,


    Die beine mit denen man hingehen kann sind ebenso wenig ein Empfangsgerät wie die Ohren, auch wenn die GEZ zumindest letzteres sehr bedauern dürfte. :D


    Zitat


    Wie sieht das eigenltich mit Handys aus?


    Wenn das Handy ein UKW-Radio eingebaut hat ist es ein konventionelles Empfangsgerät, kostet heute schon, und geweblich für jedes Handy extra.
    Das vom Arbeitnehmer mit an den Arbeitsplatz genommene Gerät sieht die GEZ als gewerblich genutzt an.


    Wenn das Handy Streams über Inet wiedergeben kann ist es ein modernes Empfangsgerät (*schluck*, für mich ist es ein Telefon), also gleiche Lage wie für PC. Wobei GEZ-Kontrolettis vor ein paar Monaten sogar versuchten, GPRS-Handys als konventionelle Empfangsgeräte einzustufen, weil dann die Kasse lauter und jetzt schon (und noch dazu rückwirkend) klingelt.


    Gruß, Wolfgang

    Hallo,


    Zitat

    Original geschrieben von kant
    ...außerdem: wenn ich lust habe nen internetanschluss zu bestellen, dann heisst das doch noch lange nicht, dass ich auch nen pc möchte.


    und wenn ich Lust habe, Spargel auf Dach zu pfanzen (gemeint ist eine konventionelle Dachantenne :) ) oder eine Schüssel auf den Balkon zu stellen bedeutet das noch lange nicht, daß ich unten einen Fernseher oder einen SAT-Receiver dranhängen will.


    Zitat


    die sind in der beweisspflicht.


    schön wär's. Sobald hinreichende Indizien bestehen - Dachantenne und Schüssel sind welche - mußt Du beweisen, daß Du kein Empfangsgerät bereithälst.


    Für die Inet-PCs gibt's logischerweise noch keine Urteile, aber da es für einen Inetanschluß ohne PC kaum Nutzungsmöglichkeiten gibt könnte das ähnlich laufen wie bei Dachantenne und Schüssel.


    Fritzbox und Telefon als VoIP-System ohne PC halte ich für ein schwaches Argument, weil man die Bedienoberfläche der Fritzbox ohne PC nicht aufrufen kann. Sollte das jemand tatsächlich haben hat er sicher kein Problem, dem Kontroletti zu zeigen, daß nix anderes vorhanden ist.


    Gruß, Wolfgang

    Hallo,


    Zitat

    Original geschrieben von 0171
    'Anonymität' ist absolut nichts Negatives


    nein, ganz bestimmt nicht.


    Wenn es möglich wäre, eine Prepaidkarte nicht zu registrieren (also wirklich anonym), dann würde ich meine nicht registrieren.


    Was bei Ebay angeboten wird sind aber Karten, die entweder auf frei erfundene Personalien (und damit wohl zwangsläufig selbstgenerierte PA-Nummern) registriert sind, oder auf eine Person, die von ihren Glück nichts weiß.


    Eine Prepaid bei Ebay ersteigert und korrekt registrieren lassen, und kurz darauf ist man unwissender Besitzer von 10 oder 100 Karten.


    Ob man das mit "anonym", "keine Anmeldung erforderlich" oder sonstwie umschreibt ist egal.


    Gruß, Wolfgang

    Hallo,


    Zitat

    Original geschrieben von 0171
    Das stimmt so nicht, zumindest T-Mob hat schon verloren.


    weder Google noch mein Gedächtnis findet was dazu. Hast Du ein Aktenzeichen oder einen Link?


    Falls ein Verbraucher alleine geklagt hatte, gilt das Urteil aber tatsächlich nur für diesen einen Verbraucher.


    Gruß, Wolfgang

    Re: T-Mobile: Xtra-Guthaben auszahlen lassen


    Hallo,


    Zitat

    Original geschrieben von emjay500
    Mir geht es allein um die rechtlichen Aspekte.


    die sind ganz einfach: ein Urteil gegen Vodafone gilt ausschließlich für Vodafone, selbiges für o2. Urteile gegen D1 und Eplus gibt es nicht.


    In den Urteilen gegen Vodafone und o2 wurde Verfall des Guthabens bzw zusätzlich (Vodafone) Abschaltung der Karte untersagt, von einer Auszahlungsverpflichtung steht in den Urteilen nichts.


    D1 soll "an einer Lösung arbeiten" weil sie keinen Wert auf ein eigenes Urteil legen.


    Gruß, Wolfgang