Hallo,
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Original geschrieben von AdministratorDr
Ist für mich kein Argument, denn ich kann es auch konfigurieren lassen. Ich kenne durchaus Leute (ältere) die betreiben VoIP weil es günstiger ist, haben jedoch keinen PC. Das ist zwar die Minderheit, aber ich denke das Argument zieht durchaus.
es gibt auch Leute mit Dachantenne, Schüssel und sogar Kabelanschluß ohne Empfangsgeräte (weil Antenne / Schüssel dem vermieter gehört bzw Kabelanschluß vom Vermieter aufgezwungen), auch eine Minderheit die eben ggf. zeigen muß, daß sie nix zum Anschließen haben.
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Original geschrieben von blue
Ich glaube die GEZ sollten danach prüfen, ob die Möglichkeit besteht, das Leute aus dem Ausland auf Seiten der ARD, ZDF - öffentlich Rechtlichen zugreifen
Antwort ganz ohne Ironie:
darauf kommt es nicht an, es genügt die Bereithaltung eines Gerätes das Rundfunkdarbietungen (auch als IP-Streams) empfangen kann und die grundsätzliche Existenz entsprechender Darbietungen. Ob man ÖRR empfangen kann hat mit der Gebührenpflicht nix zu tun, Webinhalte erst recht nicht (keine Rundfunkdarbietung).
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alle die keinen eigenen PC nutzen haben immer noch die Möglichkeit ins Internet Cafe zu gehen,
Die beine mit denen man hingehen kann sind ebenso wenig ein Empfangsgerät wie die Ohren, auch wenn die GEZ zumindest letzteres sehr bedauern dürfte. 
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Wie sieht das eigenltich mit Handys aus?
Wenn das Handy ein UKW-Radio eingebaut hat ist es ein konventionelles Empfangsgerät, kostet heute schon, und geweblich für jedes Handy extra.
Das vom Arbeitnehmer mit an den Arbeitsplatz genommene Gerät sieht die GEZ als gewerblich genutzt an.
Wenn das Handy Streams über Inet wiedergeben kann ist es ein modernes Empfangsgerät (*schluck*, für mich ist es ein Telefon), also gleiche Lage wie für PC. Wobei GEZ-Kontrolettis vor ein paar Monaten sogar versuchten, GPRS-Handys als konventionelle Empfangsgeräte einzustufen, weil dann die Kasse lauter und jetzt schon (und noch dazu rückwirkend) klingelt.
Gruß, Wolfgang