Beiträge von wgot

    Re: Handy defekt, SIM auch zurück?


    Hallo,


    Zitat

    Original geschrieben von Roby
    Hat Quelle bei Wandlung des Vertrages (das ist es ja wohl) Anspruch auf Herausgabe der SIM?


    Du meinst Rückgabe der Ware gegen Kaufpreiserstattung? Hat Dir das Quelle tatsächlich angeboten bei einem über 2 Jahre alten Handy?


    Gruß, Wolfgang

    Hallo,


    Zitat

    Original geschrieben von oberschwester
    bei mir steht es da obwohl ich noch keine email erhalten habe


    und bei mir steht es nicht da (an beiden Stellen), ich habe aber die Mail bekommen mit dem Gutschein im PlainText.


    Falls deine Mail noch kommt bitte berichten, ob der Gutschein in Plaintext und HTML vorhanden ist.


    Gruß, Wolfgang

    Hallo,


    Zitat

    Original geschrieben von sch04de
    Falls ich aber einen bekommen habe müsste ich ihn doch auf jeden fall bei Ebay sehen oder ?


    ich habe die Mail bekommen finde den Gutschein bei Ebay aber nicht. Wo genau muß ich bei Ebay suchen?


    Danke, Wolfgang

    Hallo,


    wenn man die Mail als reine Textmail liest ist der Gutschein vorhanden, liest man sie als HMTL-Mail ist der Gutschein weg. :confused:


    Außerdem steht beim Gutscheincode gültig bis 26.August, weiter unten im "Kleingedruckten" vom 19. August bis 2. September.


    Gruß, Wolfgang

    Hallo,


    Zitat

    Original geschrieben von soulman
    In England (...) gibt es 1€ Auktionen,
    die aber ein Bid-Limit für einen geringen Aufpreis haben können, so dass
    da definitiv der vom VErkäufer erhoffte Preis im ZWeifelsfall durchgeht.


    was soll das bringen? Mindesterlös geht auch über Startpreis, da sieht der Kaufinteressent wenigstens was los ist und verschwendet seine Zeit nicht sinnlos in ein Schaubieten.


    Zitat


    Warum so etwas in D nicht geht


    Hat Ebay auch in D, allerdings beschränkt auf wenige Rubriken (Autos, Motorräder, Boote, Industrieprodukte, Uhren, Schmuck, Antiquitäten, Kunst): http://pages.ebay.de/help/sell/reserve.html


    Zum Glück ist diese Bieterverarsche in D nicht in allen Rubriken verfügbar. Ricardo hatte verdeckten Mindestpreis in allen Rubriken - die waren mal ganz groß und sind in D schon lange weg vom Fenster.


    Es ist das gute Recht eines Verkäufers, nicht unter einem bestimmten Betrag verkaufen zu wollen, aber dann soll er ihn schlicht und einfach offen für alle sichtbar als Startgebot eintragen.



    Gruß, Wolfgang

    Hallo,


    Zitat

    Original geschrieben von robert_69
    Ein Bieter ist grundsätzlich bereit, den Preis seines Maximalgebotes (oder z.B. Preisvorschlages) auch tatsächlich für den Artikel zu bezahlen.


    unter der Voraussetzung, daß andere Kaufinteressenten entsprechend mitbieten.


    Ein Verkäufer der sich durch Vorspiegelung falscher Tatsachen (nicht existierende andere Kaufwillige mit entsprechender Zahlbereitschaft) einen Vermögensvorteil (höheres Höchstgebot) verschafft, betrügt.


    Gruß, Wolfgang

    Hallo,


    Zitat

    Original geschrieben von zardi77
    Jeder Bieter muss doch wissen, was er für eine Ware zu zahlen bereit ist


    klar, aber ohne den Betrug hätte der Bieter weniger gezahlt als er zu zahlen bereit ist.


    Gruß, Wolfgang