Beiträge von peterdoo

    Bei einem SEPA Mandat auf Papier oder telefonisch wird ja noch weniger überprüft. In allen Fällen wird einfach die Nummer übernommen. Hier wissen die zumindest, wer eine SMS empfang, wo der war usw.


    Ich glaube, dass auch die Einschränkung auf nur die Kunden aus Frankreich nicht mehr erlaubt ist. Die EU schreibt in den oben verlinkten FAQ, dass es bei den Online-Verkäufen nicht mehr erlaubt wäre. Die brauchen jedoch kein zuschlagsfreies Roaming anbieten und können eine Vorauszahlung verlangen wenn der Kunde nicht in den französischen SCHUFA- ähnlichen Daten auftaucht.



    Die Konsequenzen kommen ja nur, wenn man die Rechnung und eventuelle Rücklastschriftgebühren nicht begleicht. Sofern Sosh sein Geld bekommt, werden die da kein Radau machen. Im besten Fall versuchen sie es gar nicht erst von diesem Bankkonto abzubuchen und dann gibt es auch keine Probleme.


    So reicht es dann, wenn einer aus einer Clique sich ein FR-Bankkonto besorgt. Die anderen können dann auch Sosh-Kunden werden und die künftigen Rechnungen doch von ihrem eigenen Bankkonto aus bezahlen.


    Das mit den Freunden sehe ich als ziemlich unproblematisch. Erfolgt jedoch eine Lastschrift von einem Fremdkonto, z.B. von Orange-Konto weil z.B. die Aktualisierung auf die DE-IBAN nicht rechtzeitig erfolgte, kann das schnell eine Strafanzeige nach sich ziehen. Dadurch, dass man eine SIM von Sosh verwendet, verfügen die über alle Bewegungsdaten und es wäre eine Kleinigkeit, die Person zu finden. Ich glaube nicht, dass jemand lebenslänglich im Strafregister landen will, nur wegen einer SIM-Karte. Es kann sein, dass Orange auch nicht alles richtig macht, die kommen aber mit einer Abmahnung oder einer Geldstrafe aus der Sache, die dann vom Aktionärsgeld bezahlt wird.

    Soviel ich weiß, wird bei einer SEPA-Lastschrift nur die Kontonummer verwendet. Ich glaube, es gab mal sogar einen Gerichtsurteil, bei dem die Bank von der Pflicht zur Überprüfung anderer Angaben freigesprochen wurde. So gesehen ist SEPA-Lastschrift zwar weniger sicher als eine Kreditkarte, jedoch kann jeder diese ohne Angabe der Gründe rückgängig machen.


    ich würde jedoch vor Verwendung falscher Kontonummern oder von solchen anderer unbekannten warnen. Da hören die Spielereien auf und man bewegt sich im Bereich der Straftaten mit allen Konsequenzen.


    Nur eine Kontonummer von jemanden aus der Familie oder eines Freundes, natürlich mit vorheriger Zustimmung, sehe ich als ziemlich unproblematisch.

    Sosh ist zwar ein Super-Angebot, jedoch sieht man, dass auch nach 30+ Seiten die Anschaffung und Betrieb nicht ganz einfach sind. Es scheinen mindestens drei Besuche in Frankreich notwendig zu sein und etwas Französisch-Kenntnisse. U.U. noch 1000€ Startkapital. Mal sehen, ob es Wolf wirklich schafft, daraus eine Anleitung zu schreiben, die jemand folgen kann, ohne eine Menge Zwischenfragen stellen zu müssen oder auf dem Weg stecken zu bleiben. Wird sich dann wie eine Anleitung in einem Spionenkrimi lesen: Konto eröffnen, den Koffer mit dem Geld abgeben, bei der Post einen Brief mit weiterer Anleitung abholen, der dort abgelegt wurde. Dazwischen sich gelegentlich bei der Geheimnummer 740 melden,... :)

    Das meine ich zwar auch, jedoch ist es, wie rmol schreibt, oft so, dass man ohne dem Beschwerdenweg nicht weiter kommt. Meine Erfahrung ist, dass wenn ich mit solchen EU-Texten komme, entweder diese beim Mitarbeiter und der Firma wirken. Dann wird schnell Abhilfe gesucht. Gelegentlich wurden sogar nur für mich Sachen innerhalb von Stunden/Tagen freigeschaltet, vor allem wenn es sich um kleinere Anbieter handelte oder auch größere, bei denen ein kleiner etwas flexiblerer Dienstleister im Hintergrund steht. Wenn aber nicht, dann ist normalerwese ein Beschwerdenweg aufwendiger und teurer als eine andere Ausweichlösung, so dass man gar nicht damit anfängt.

    Wundert mich, dass sie dich ohne nachgewiesenen Wohnsitz in FR nicht gleich abgelehnt haben.


    Dazu gibt es eine klare Aussage der EU. Am besten vorsorglich die französische Version ausdrucken und zum Termin mit nehmen:

    Zitat von EU

    Wenn Sie rechtmäßig in einem EU-Land wohnen, haben Sie Recht auf Eröffnung eines „Kontos mit grundlegenden Zahlungsfunktionen". Banken dürfen Ihren Antrag auf Eröffnung eines solchen Basiskontos nicht ablehnen, nur weil Sie nicht in dem Land leben, in dem die Bank ihren Sitz hat.


    https://europa.eu/youreurope/citizen...u/index_de.htm
    https://europa.eu/youreurope/citizen...u/index_fr.htm


    Die EU spricht auch davon, dass alle die Lieferungen zu den Weiterleitungsdiensten ermöglichen müssen:

    Zitat von EU

    Beispiel: Ein belgischer Kunde möchte einen Fotoapparat kaufen und findet das beste Angebot auf einer deutschen Internetseite, die jedoch nur Lieferung/Abholstellen in Deutschland oder das Abholen bei dem Anbieter direkt anbietet. Der Kunde ist wie jeder deutsche Kunde befugt, die Ware zu bestellen und sie bei dem Anbieter abzuholen oder sie an eine andere Adresse/Abholstelle in Deutschland schicken zu lassen.


    https://ec.europa.eu/newsroom/dae/document.cfm?doc_id=55373


    Die EU hat uns in letzter Zeit eine Menge Rechte gegeben. Jetzt muss man noch darum Kämpfen, dass diese von den Anbietern respektiert werden.

    Sorry, wenn ich zu laut überlegt habe. "Jetzt kann ich auch die Katze aus dem Sack lassen" habe ich so verstanden, dass man schon darüber reden darf. Ich bin bei Vodafone UK mit dem richtigen Alter registriert. Im Sommer als ich in London die SIM auf eine 4G-fähige umtauschte, haben die im Vodafone Shop sogar eine Kopie vom meinen Ausweis gemacht. Dann wird das Alter vermutlich nicht durchgehen.


    Ich bin überhaupt nicht mit der Meinung einverstanden, dass dieser "Missbrauch" wegen der Veröffentlichung mehr dazu beiträgt, dass die FUP eingeführt wird. Bei den Anbietern, die mehrere 100.000 Kunden haben, ist das viel zu kleine Gruppe. Selbst wenn jeder, der die Seite "Roam at home" gelesen hat eine SIM kauft und alle verfügbaren GB verbraucht, ist das im Vergleich zu dem Rest eine mickrige Zahl.


    Meint es ein Anbieter ehrlich mit seinen Kunden, würde der die 4-Monats FUP einführen, die wirklich nur die Missbrauchsfälle treffen würde, so wie das einige in Österreich machen. Führt ein Anbieter die Mengen-FUP ein, dann geht es dem nicht um die Missbrauchsfälle, sondern der will gezielt auch die eigenen Kunden treffen, die nur gelegentlich roamen. Höchstens bei sehr kleinen Ländern und Anbietern (ohne Netz) kann ich mir vorstellen, dass solcher absichtlicher Missbrauch einen Einfluss hat.

    Digimobil Spanien hat früher im Roaming eine Rumänische IMSI verwendet. Ist es nicht mehr so? Digi ist aus der RCS&RDS-Gruppe, die im Mittel- und Osteuropa aktiv ist (Italien, Ungarn, Kroatien, Slowenien, Serbien, Rumänien, Bulgarien, Mazedonien) und teilweise auch eigene Netze betreibt, in denen sicherlich auch die Telekom Kunden roamen.


    Wolf, braucht man für Voxi einen referral code, oder geht es auch ohne? Ist es eine Marke von Vodafone, die sich an junge Leute richtet (bis max 30 Jahre alt steht dort)? Wie ich sehe, kann man auch eine Vodafone UK SIM zu 1£ kaufen und dann ohne SIM-Wechsel zu Voxi überlaufen. Auch bei Voxi sind die Türkei und die Schweiz im EU- Roaming enthalten.

    Hallo,
    Gelingt es den glücklichen Wind-Karten Nutzern noch, sich ins Telekom-Netz einzubuchen? Ich wurde die Tage ins O2 Netz gesteert und komme nicht mehr in das Telekom Netz.


    Bei einigen anderen SIMs, bei denen das Roaming Steering im Einsatz war, konnte ich feststellen, dass sich die Karten nicht direkt ins 3G oder 4G einbuchen wollen, auch beim mehrmaligen Probieren. Stelle ich mein Telefon auf 2G-only um, dann bucht es sich jedoch sofort auch in diese Netze ein. Ist das Telefon mal eingebucht, geht in dem Netz (nach der Deaktivierung von 2G-only) auch 3G und 4G.


    Ich dachte eigentlich, dass ein Einbuchen im Heimatnetz jeweils einen neuen 4-monatigen Zeitraum auslöst, bzw. wenn man das schon vorher tut gar nicht erst 4-Monate am Stück ohne Aufenthalt im Heimatland der SIM zustandekommen.
    Habe ich da jetzt wirklich etwas komplett falsch verstanden?


    Es ist, wie rmol schreibt, eine FUP mit der 50/50 Bedingung, jedoch mit "oder" und nicht "und". Man muss also, um zuschlagsfrei roamen zu können, mindestens 50% der Nutzungszeit im Heimnetz oder mindestens 50% der genutzten Daten-/Minutenmenge im Heimnetz haben wenn man das Verhalten innerhalb der 4 Monaten betrachtet. Eine Durchführung, die für den Kunden vorteilhafter ist, ist natürlich erlaubt. Die 4 Monate sind in der Verordnung nicht näher beschrieben. Ob das die letzten 122 Tage sind oder 4 Abrechnungsmonate und ob die Beurteilung der Einhaltung der Grenzen täglich, wöchentlich, monatlich usw. erfolgen soll, ist nicht eindeutig vorgeschrieben.


    Diesen Punkt haben wir ja schon ausdiskutiert. Hier sind natürlich - wie schon beim Bestellvorgang - Bewohner aus dem Umland des Grenzgebiets im Vorteil. Für die ist es kein Problem regelmäßig mal die SIM im frz. Heimatnetz einbuchen zu lassen. Soweit ich weiß haben wir hier im Forum aber auch Sosh Kunden, die weiter weg wohnen, insofern werden wir es wohl mitbekommen sollte Sosh die Zeit-FUP durchziehen.


    So richtig viel Vorteil haben die nicht, denn pro Tag im Heimatnetz bekommt man nur einen Tag zuschlagsfreien Roaming wenn die 4-Monats FUP greifen sollte. Höchstens die, die sich wirklich täglich in Frankreich einbuchen.