Bei einem SEPA Mandat auf Papier oder telefonisch wird ja noch weniger überprüft. In allen Fällen wird einfach die Nummer übernommen. Hier wissen die zumindest, wer eine SMS empfang, wo der war usw.
Ich glaube, dass auch die Einschränkung auf nur die Kunden aus Frankreich nicht mehr erlaubt ist. Die EU schreibt in den oben verlinkten FAQ, dass es bei den Online-Verkäufen nicht mehr erlaubt wäre. Die brauchen jedoch kein zuschlagsfreies Roaming anbieten und können eine Vorauszahlung verlangen wenn der Kunde nicht in den französischen SCHUFA- ähnlichen Daten auftaucht.
Die Konsequenzen kommen ja nur, wenn man die Rechnung und eventuelle Rücklastschriftgebühren nicht begleicht. Sofern Sosh sein Geld bekommt, werden die da kein Radau machen. Im besten Fall versuchen sie es gar nicht erst von diesem Bankkonto abzubuchen und dann gibt es auch keine Probleme.
So reicht es dann, wenn einer aus einer Clique sich ein FR-Bankkonto besorgt. Die anderen können dann auch Sosh-Kunden werden und die künftigen Rechnungen doch von ihrem eigenen Bankkonto aus bezahlen.
Das mit den Freunden sehe ich als ziemlich unproblematisch. Erfolgt jedoch eine Lastschrift von einem Fremdkonto, z.B. von Orange-Konto weil z.B. die Aktualisierung auf die DE-IBAN nicht rechtzeitig erfolgte, kann das schnell eine Strafanzeige nach sich ziehen. Dadurch, dass man eine SIM von Sosh verwendet, verfügen die über alle Bewegungsdaten und es wäre eine Kleinigkeit, die Person zu finden. Ich glaube nicht, dass jemand lebenslänglich im Strafregister landen will, nur wegen einer SIM-Karte. Es kann sein, dass Orange auch nicht alles richtig macht, die kommen aber mit einer Abmahnung oder einer Geldstrafe aus der Sache, die dann vom Aktionärsgeld bezahlt wird.