Beiträge von peterdoo

    Zitat aus einem Nachbarthread
    Bei den bisher hier besprochenen Möglichkeiten für den Abschluss eines freemobile-Vertrages - entweder am Automaten mit direktem Bezug der Simkarte oder z.B. über vente privée ist es aber gar nicht möglich, eine nicht-französische Adresse einzugeben. Womöglich soll es neuerdings also z.B. am Beratungsstand einer freemobile-Filiale gehen, wobei nicht in FR Wohnhafte dann den o.g. Nachweis der stabilen Verbindung zu FR führen müssen.


    Ab Dezember 2018 darf man wegen der EU Verordnung 2018/302 beim Verkauf keine Personen mit dem Wohnsitz innerhalb der EU mehr ausschließen. Nur die Lieferung darf man weiterhin auf ein Land begrenzen. Somit wäre beim Ladenverkauf (z.B. am Automaten) mit Sofortabholung oder über Webshop mit einer Lieferung nach Frankreich eine Einschränkung auf nur französische Wohnsitz-Adressen nicht mehr zulässig.


    Den Verkauf von der Bonitätsprüfung abhängig zu machen, darf der Anbieter weiterhin, jedoch scheint Free diese auch bei den französischen Kunden nicht oder zumindest nicht zum Zeitpunkt des Verkaufs zu machen.


    Genauso darf der Anbieter weiterhin fordern, dass die Lieferadresse dem Wohnsitz entsprechen muss. Mit der erlaubten Einschränkung der Lieferadresse auf Frankreich ergibt sich damit weiterhin eine Einschränkung für die Kunden aus den anderen Ländern.


    Auch bei der Zahlung kann der Anbieter weiterhin fordern, dass die Adresse, auf der die Kreditkarte registriert ist, dem Wohnsitz entsprechen muss. Auch damit ergibt sich eine Einschränkung für die Kunden aus den anderen Ländern.


    Es ist zu erwarten, dass nicht alle Anbieter sofort die Anforderungen aus der EU-Verordnung umsetzen werden.

    Bei Toggle ist u.U. das Problem die UK Nummer, die immer abgehend signalisiert wird. Der Vorteil die US-Nummer, die man zu 5 GBP pro Jahr dazu buchen kann und die Kontakte in den USA günstig erreichen können. Nur wird diese leider bei den angerufenen nicht angezeigt.


    Und für die geschäftliche Nutzung kann meistens ein Angebot aus Deutschland einfacher in der Buchführung berücksichtigt werden.

    Es waren aber 2 GB pro Woche, oder?


    Die Simyo SIM wird erst 6 Monate nach der letzten Aufladung oder letzter Buchung eines Bons (was von den beiden später kommt) deaktiviert. Wenn der TE mehrmals im Jahr auf GC ist, sollte das ziemlich unproblematisch sein. Selbst wenn mal mehr als 6 Monate zwischen den Besuchen wären, kann man schon vor Ablauf was Neues buchen, damit sich das Ablaufdatum verlängert. Entweder 100 MB zu 1€ oder was Größeres, denn die gebuchten Bons gelten bei Simyo 4 Monate solange man mindestens 100 MB monatlich bucht, so dass man die GB auch bei einer späteren Reise noch verbrauchen kann.


    Wie das mit der niedrigeren IGIC funktioniert, habe ich noch nicht feststellen können. Ich habe mal eine Orange SIM auf den Kanaren auf einem Automaten aufgeladen, was aber zu keinem höheren Guthaben als eingezahlt führte. Muss man vielleicht bei der SIM-Registrierung eine Adresse auf Kanaren angeben?


    Außerdem kommt die Info u.U. sowieso zu spät, s. folgendes Beispiel.
    Nutzer roamt 4 Monate im Ausland, ohne in Frankreich eingebucht gewesen zu sein. Dann treffen beide Bedingungen für "utilisation abusive" zu, nämlich zeitlich längerer Gebrauch im Roaming als im Inland, und mehr Verbrauch im Roaming als im Inland.
    Wenn nach 4 Monaten die Mitteilung über die höhere Bepreisung kommt, dann hat man selbst mit 14-tägigem Intensiv-Gebrauch in Frankreich eventuell keine Chance mehr, im 4-Monats-Schnitt auf mehr Inlands- als Roaming-Verbrauch zu kommen.


    Das ist aber nur ein Problem in den ersten 4 Monaten. Danach würde die SMS schon nach 2 Monaten kommen, denn genau dann ist die Zahl der Tage im Roaming (2 Monate + 1 Tag) schon höher als die Zahl der Tage zuhause (2 Monate - 1 Tag). So lange Orange die Regelung nicht anwendet, ist man aber ständig wie in den ersten 4 Monaten.


    Ich würde "usages effectués" auf den Verbrauch in den 15 Tagen seit der Mitteilung verstehen. Natürlich kann sich Orange auch auf einen anderen Standpunkt stellen und bei einem Streit auf Französisch haben die meisten bei einem Laufzeitvertrag schlechte Karten.