Beiträge von peterdoo

    Ich versuche die bisherigen Angaben zu VoLTE mit CallYa kurz zusammen zu fassen:


    Wuppertal24 hat angeblich von Flex nach Callya Smartphone International gewechselt und konnte danach VoLTE in der Türkei (Vodafone) und in Österreich (A1) nutzen. Später auch in Deutschland mit Callya Smartphone Spezial. Benutzt wird Huawei Mate 10 lite ohne Vodafone Branding.
    Auch ein Screenshot während eines Anrufs wurde geliefert: "Oben rechts ist zu sehen, dass mein Smartphone im LTE Netz bleibt":
    https://www.telefon-treff.de/f…-15?p=9738158#post9738158


    Handykäfer wurde auch bei einem ankommenden Gespräch aus dem 4G Netz nicht nach 3G geschoben. Genutzter Tarif ist ein Smartphone Special S mit iPhone 8.


    Spacko007 hat angeblich eine E-Mail von Vodafone erhalten, in der stand, dass er VoLTE verwenden kann.

    Ha, ha, ha. Die Entscheider haben die vorgegebenen Ziele und versuchen, diese zu erreichen. Dass die Kunden mehr Volumen und eine Flat haben wollen, wenn möglich alles kostenlos, ist denen ausreichend bekannt. Gleichzeitig wollen die Lieferanten, die Anleger und die Angestellten auch möglichst viel bekommen.


    Wenn sowohl Vodafone wie auch Aldi deine Wünsche erfüllen, garantierst Du, dass Du und die anderen Kunden den beiden monatlich zahlen werden und somit für höhere Einnahmen bei höherer Leistung sorgen werden? ;)

    Unterstützt Dein Smartphone kein VoLTE?



    Eventuell liegt es daran. Viele Kunden die ihre Rufnummer mitgenommen haben, können VoLTE nutzen. Ich bin seit 1 Jahr callya Kunde.


    Mit welchem Smartphone funktioniert VoLTE mit CallYa bei dir? Könntest Du hier ein Screenshot vom Monitormodus während des Gesprächs posten (*#0011# bei Samsung)? Oder zumindest vom Anruf inkl. 4G Anzeige in der Statusleiste?

    Laut Beschreibung von CSFB wird der Anruf nicht im 4G signalisiert. Zuerst wird das Telefon nach 3G oder 2G geschoben und erst dort wird der Anruf signalisiert:

    Zitat

    Dedicated mode: As the call to the user arrives at the MSC it asks eNode B to hand over the mobile device to a legacy network. As soon as the handover happens, the device is assigned a radio connection and it enters the Dedicated mode.


    CSFB call attempt: The mobile device called is informed about the call.


    https://www.onlinejournal.in/IJIRV2I8/153.pdf

    Zuerst würden die sicherlich versuchen, die Forderung vom Konto einzuziehen. Sollte das nicht klappen, kann Sosh bei einem Zahlungsausfall angeblich die Daten von der Prefecture anfordern, die dann versucht, die Person zu finden. Dann kann Sosh noch die Daten von der Bank anfordern, bei der das Konto geführt wird. Die Bank hat anscheinend die richtige Adresse, da man das Konto ja mit einem deutschem Ausweis eröffnet hat, in dem die Adresse steht und an die die PIN verschickt wird. Die Kosten der Adressermittlung werden dem Kunden berechnet.

    Laut Vertrag mit dem O2 (https://www.o2online.de/servic…Name=eu-roaming_BK_201705), darf man bei O2 Free L von den 60 GB im EU-Ausland "nur" 12,4 GB zuschlagsfrei verbrauchen:

    Zitat von O2

    Bei Überschreitung eines Roamingvolumens, welches dem doppelten Volumen entspricht, das sich aus der Division deines inländischen Endkundengesamtpreises eines offenen Datenpakets durch das regulierte maximale Roamingvorleistungsentgelt (9,163 €/GB (15. Juni – 31. Dezember 2017); 7,14 €/GB (ab 1. Januar 2018); 5,355 €/GB (ab 1. Januar 2019); 4,165 €/GB (ab 1. Januar 2020); 3,57 €/GB (ab 1. Januar 2021) und 2,975 €/GB (ab 1. Januar 2022) ergibt, können Aufschläge auf Datennutzung (einschl. MMS) erhoben werden.


    Momentan verzichtet O2 auf die Berechnung, diese kann jedoch, da in allen Verträgen vereinbart, jederzeit erfolgen, ohne ein Recht auf Kündigung deswegen zu bekommen. Das hat auch nichts mit der Zeit zu tun, die man im Roaming verbringt und kann schon am ersten Tag erfolgen.


    Auch, dass man in Spanien eine NIE braucht, stimmt nicht. Vielleicht gibt es Shops, wo sowas verlangt wird, jedoch geht es fast immer ohne, einfach mit dem deutschen Pass oder Personalausweis. Sogar für die Online-Bestellungen von tuenti, Simyo usw. reicht eine nicht-spanische Passnummer.

    Muss der Inhaber vom Konto und der Kreditkarte mit dem Namen des Vertragspartners übereinstimmen? Oder kann ich einen Vertrag mit Sosh auf meinen Namen mit dem fransözischen Konto/Kreditkarte eines Freundes machen und danach auf mein deutsches Konto umstellen?

    Da es in Spanien eine Menge SIMs gibt, die Daten sehr günstig anbieten, macht es dort wirklich keinen Sinn, irgendwelche andere EU-SIM zu verwenden, außer vielleicht eine deutsche von zuhause wenn diese genug GB zu einem akzeptablem Preis bietet. Am besten bei so viel Verbrauch und so häufigen Besuchen eine spanische nehmen.

    Zitat aus einem Nachbarthread
    Bei den bisher hier besprochenen Möglichkeiten für den Abschluss eines freemobile-Vertrages - entweder am Automaten mit direktem Bezug der Simkarte oder z.B. über vente privée ist es aber gar nicht möglich, eine nicht-französische Adresse einzugeben. Womöglich soll es neuerdings also z.B. am Beratungsstand einer freemobile-Filiale gehen, wobei nicht in FR Wohnhafte dann den o.g. Nachweis der stabilen Verbindung zu FR führen müssen.


    Ab Dezember 2018 darf man wegen der EU Verordnung 2018/302 beim Verkauf keine Personen mit dem Wohnsitz innerhalb der EU mehr ausschließen. Nur die Lieferung darf man weiterhin auf ein Land begrenzen. Somit wäre beim Ladenverkauf (z.B. am Automaten) mit Sofortabholung oder über Webshop mit einer Lieferung nach Frankreich eine Einschränkung auf nur französische Wohnsitz-Adressen nicht mehr zulässig.


    Den Verkauf von der Bonitätsprüfung abhängig zu machen, darf der Anbieter weiterhin, jedoch scheint Free diese auch bei den französischen Kunden nicht oder zumindest nicht zum Zeitpunkt des Verkaufs zu machen.


    Genauso darf der Anbieter weiterhin fordern, dass die Lieferadresse dem Wohnsitz entsprechen muss. Mit der erlaubten Einschränkung der Lieferadresse auf Frankreich ergibt sich damit weiterhin eine Einschränkung für die Kunden aus den anderen Ländern.


    Auch bei der Zahlung kann der Anbieter weiterhin fordern, dass die Adresse, auf der die Kreditkarte registriert ist, dem Wohnsitz entsprechen muss. Auch damit ergibt sich eine Einschränkung für die Kunden aus den anderen Ländern.


    Es ist zu erwarten, dass nicht alle Anbieter sofort die Anforderungen aus der EU-Verordnung umsetzen werden.