Zitat aus einem Nachbarthread
Bei den bisher hier besprochenen Möglichkeiten für den Abschluss eines freemobile-Vertrages - entweder am Automaten mit direktem Bezug der Simkarte oder z.B. über vente privée ist es aber gar nicht möglich, eine nicht-französische Adresse einzugeben. Womöglich soll es neuerdings also z.B. am Beratungsstand einer freemobile-Filiale gehen, wobei nicht in FR Wohnhafte dann den o.g. Nachweis der stabilen Verbindung zu FR führen müssen.
Ab Dezember 2018 darf man wegen der EU Verordnung 2018/302 beim Verkauf keine Personen mit dem Wohnsitz innerhalb der EU mehr ausschließen. Nur die Lieferung darf man weiterhin auf ein Land begrenzen. Somit wäre beim Ladenverkauf (z.B. am Automaten) mit Sofortabholung oder über Webshop mit einer Lieferung nach Frankreich eine Einschränkung auf nur französische Wohnsitz-Adressen nicht mehr zulässig.
Den Verkauf von der Bonitätsprüfung abhängig zu machen, darf der Anbieter weiterhin, jedoch scheint Free diese auch bei den französischen Kunden nicht oder zumindest nicht zum Zeitpunkt des Verkaufs zu machen.
Genauso darf der Anbieter weiterhin fordern, dass die Lieferadresse dem Wohnsitz entsprechen muss. Mit der erlaubten Einschränkung der Lieferadresse auf Frankreich ergibt sich damit weiterhin eine Einschränkung für die Kunden aus den anderen Ländern.
Auch bei der Zahlung kann der Anbieter weiterhin fordern, dass die Adresse, auf der die Kreditkarte registriert ist, dem Wohnsitz entsprechen muss. Auch damit ergibt sich eine Einschränkung für die Kunden aus den anderen Ländern.
Es ist zu erwarten, dass nicht alle Anbieter sofort die Anforderungen aus der EU-Verordnung umsetzen werden.