Im BEREC Dokument gibt es 5 unabhängige FUPs (Kapitel D. Fair Use Policy). Jede davon führt eigenständig dazu, dass der Anbieter Zuschläge berechnen darf. Die fünf FUPs sind optional. Jeder Anbieter kann bei jedem einzelnen Tarif unabhängig entscheiden, ob und welche angewendet werden. Die Grenzen können zum Vorteil des Kunden abweichend sein. Der Anbieter muss im Vertrag/Preisliste dem Kunden mitteilen, welche Regeln/FUPs gelten, sonst dürfen diese nicht angewendet werden. Ein EU-Regulierer teilte mit, dass z.B. der Kunde davon ausgehen darf, dass ab dem 15.6. das gesamte Inlandsvolumen im EU-Roaming zuschlagsfrei verwendet werden darf, falls in der Roaming-SMS nach der Ankunft im anderen Land keine Beschränkung angegeben ist.
Die 5 FUPs sind:
a) Stabile Bindungen (durch entsprechende Belege nachzuweisen).
b) Objektive Indikatoren der überwiegenden Auslandsnutzung (50% innerhalb der 4 Monate).
c) Organiserter Verkauf der Auslands-SIMs.
d) Nutzbares Volumen (Monatsbetrag durch 10 mal 2,18 GB).
e) Zusatzbeschränkungen für die Prepaid-Tarife.
O2 führt die FUP a) nicht an, diese wird jedoch bei dem Vertragsabschluss automatisch überprüft. Ohne stabilen Bindungen gibt es keinen Vertrag. Die FUPs b) und d) führt O2 als möglich an. In den Roaming-Preislisten der einzelnen Tarife sieht man, welche wirklich angewendet werden.
Die beiden o.g. 50%-Regeln sind Teil der FUP b). Die FUP b) wird erst ausgelöst wenn beide 50% Regeln die überwiegende Auslandsnutzung zeigen. Alle anderen FUPs können unabhängig davon schon vorher die Zuschläge auslösen.