Beiträge von peterdoo

    Zitat

    Original geschrieben von wolfbln
    Lycamobile, die ja in vielen Ländern Europas vertreten sind, haben sich wohl entschlossen die EU-Regeln nicht zu beachten. ... Es ist nicht möglich, dass Lycamobile bei allen Regulierern Ausnahmen bekommen hat. Wenn sie das so durchziehen, hätten wir den ersten klaren Verstoß, auch in Deutschland. Irgendwie konnte man es aber von denen erwarten, gab es letztes Jahr schon Probleme.


    Die Ausnahmen erlauben nur niedrige Zuschläge wie im Fall von Estland. Niemand kommt mit 15ct/MB Zuschlag durch, wie von Lycamobile angekündigt. Laut BNetzA beschäftigt sich dort momentan das Fachreferat mit Lycamobile, was immer das bedeutet.

    Im BEREC Dokument gibt es 5 unabhängige FUPs (Kapitel D. Fair Use Policy). Jede davon führt eigenständig dazu, dass der Anbieter Zuschläge berechnen darf. Die fünf FUPs sind optional. Jeder Anbieter kann bei jedem einzelnen Tarif unabhängig entscheiden, ob und welche angewendet werden. Die Grenzen können zum Vorteil des Kunden abweichend sein. Der Anbieter muss im Vertrag/Preisliste dem Kunden mitteilen, welche Regeln/FUPs gelten, sonst dürfen diese nicht angewendet werden. Ein EU-Regulierer teilte mit, dass z.B. der Kunde davon ausgehen darf, dass ab dem 15.6. das gesamte Inlandsvolumen im EU-Roaming zuschlagsfrei verwendet werden darf, falls in der Roaming-SMS nach der Ankunft im anderen Land keine Beschränkung angegeben ist.


    Die 5 FUPs sind:
    a) Stabile Bindungen (durch entsprechende Belege nachzuweisen).
    b) Objektive Indikatoren der überwiegenden Auslandsnutzung (50% innerhalb der 4 Monate).
    c) Organiserter Verkauf der Auslands-SIMs.
    d) Nutzbares Volumen (Monatsbetrag durch 10 mal 2,18 GB).
    e) Zusatzbeschränkungen für die Prepaid-Tarife.


    O2 führt die FUP a) nicht an, diese wird jedoch bei dem Vertragsabschluss automatisch überprüft. Ohne stabilen Bindungen gibt es keinen Vertrag. Die FUPs b) und d) führt O2 als möglich an. In den Roaming-Preislisten der einzelnen Tarife sieht man, welche wirklich angewendet werden.


    Die beiden o.g. 50%-Regeln sind Teil der FUP b). Die FUP b) wird erst ausgelöst wenn beide 50% Regeln die überwiegende Auslandsnutzung zeigen. Alle anderen FUPs können unabhängig davon schon vorher die Zuschläge auslösen.

    Nein, die FUPs sind völlig unabhängig voneinander. Jede von denen kann alleine die zuschlagsfreie Nutzung begrenzen. Kann man keine stabilen Bindungen zu Deutschland nachweisen, hat man überhaupt keinen Anspruch auf zuschlagsfreies Roaming. Es gibt Anbieter in der EU, die deswegen solche Nachweise ab dem 15.6. schon bei der Vertragsabschluss oder beim Kauf der Prepaid-SIM anfordern.


    Jeder Anbieter entscheidet alleine, welche FUPs angewendet werden. Deswegen steht auf der Roamingseite von O2 für die FUP "Nutzbares Volumen", dass die Zuschläge berechnet werden können. In den Preislisten für die einzelnen Tarife sieht man dann, ob diese FUP im Tarif angewendet wird wie z.B. bei dieser Preisliste, wo das Wort "können" zu "werden" wird.
    Wird bei einem Tarif diese FUP von O2 nicht angewendet, dürfte diese FUP "Nutzbares Volumen" in der Roaming-Preisliste des Tarifs gar nicht erscheinen.

    Zitat

    Original geschrieben von altaso
    https://static2.o9.de/blob/103…te-mobilfunk-postpaid.pdf


    Will man die 1GB haben und dann ist schluß (also es geht keine Datenverbindung mehr) bleibt die Schweiz drin.


    Will man die 250 Kbit/s Free Flat im Ausland haben, ist die Schweiz draussen.


    Laut O2 Seite https://www.o2online.de/tarife/eu-verordnung/ sind bei O2 Free 15 mit dem regulierten Roamingtarif nur etwa 6,5 GB im EU-Roaming zuschlagsfrei. Ab dann kostet es etwa 10€/GB:


    "Bei Überschreitung eines Roamingvolumens, welches dem doppelten Volumen entspricht, das sich aus der Division deines inländischen Endkundengesamtpreises eines offenen Datenpakets durch das regulierte maximale Roamingvorleistungsentgelt ... ergibt, können Aufschläge auf Datennutzung (einschl. MMS) erhoben werden."


    In den bisher veröffentlichten Preislisten (https://www.o2service.de/kunde…e/preisliste-postpaid.pdf) ist das Wort "können" nicht mehr vorhanden. Dort steht dann:
    "Bei Überschreitung des ... ermittelten FUP-Volumens werden folgende Aufschläge erhoben".

    Es gibt zwei Regeln:
    -Mehr als 50% Aufenthalt im EU/EWR-Roaming innerhalb der letzten 4 Monate (zeitlich nach Tagen).
    -Mehr als 50% Verbrauch im EU/EWR-Roaming innerhalb der letzten 4 Monate (Verbrauchsmessung).


    Laut den BEREC-Richtlinien dürfen die Zuschläge wegen dieser FUP erst berechnet werden, wenn die beiden 50%-Regeln gleichzeitig überwiegend Roaming zeigen. Sobald man nach nur einer Regel mehr im Heimnetz ist, ist schon bewiesen, dass man sich regel-konform verhält und somit keine Zuschläge berechnet werden dürfen:


    "Either prevailing domestic consumption or prevailing domestic presence of the roaming customer during the defined observation window is to be considered as proof of non-abusive and non-anomalous usage of regulated retail roaming services."

    Die Grenzzonen sind unproblematisch. Dei Nutzung der Auslandsnetze wird als Inlandsnutzung gezählt, solange man sich an dem Tag mindestens einmal ins O2 Netz einbucht:


    Zumindest verstehe ich so den folgenden Satz in der oben verlinkten O2 Preisliste:
    "Jeder Tag, an dem sich ein Roamingkunde im inländischen Netz eingebucht hat, gilt als ein Tag des Inlandsaufenthalts dieses Kunden. Ein Einbuchen in das Netz von Telefónica zu einer beliebigen Tageszeit wird als Anzeichen für einen Tag des Inlandsaufenthalts betrachtet."

    Ja, es gibt die FUP "Nutzbares Volumen". Man darf bei O2 nur etwa 2,18 GB pro 10€ Monatszahlung ohne Zuschläge im EU/EWR-Roaming verwenden.


    In der oben verlinkten Super Select Preisliste steht:
    "Bei Überschreitung des ermittelten FUP-Volumens werden folgende Aufschläge erhoben:
    • Der Aufschlag für regulierte Datenroamingdienste (einschl. MMS): 9,163€/GB"


    Hat jemand z.B. 100GB Vertrag zu 20€ monatlich, darf der max. 2 (20€/10) x 2,18GB, also 4,36GB im Roaming zuschlagsfrei verwenden. Werden die Restlichen 95,64GB bis zum Erreichen von 100GB im EU-Roaming verbraucht, berechnet O2 876€ Zuschlag.


    Bei Vodafone und Telekom gibt es die FUP "Nutzbares Volumen" nicht, jedoch sind dort die Datenmengen nicht so hoch.