~20% Landesrundfunkanstalten scheint mir viel zu hoch zu sein. Die Zahl der Rundfunksender war doch nie so hoch.
Beiträge von peterdoo
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Ja, die Ausnahmen sind möglich wenn ein Anbieter darlegen kann, dass ohne Roamingzuschläge zu viel Verlust entstehen würde. Dann können die Zuschläge bis max. Großhandelspreise (7,70€/GB+MWSt usw.) erlaubt werden. Wenn der Netzbetreiber noch die Einnahmen von den roamenden Gästen hat, fallen die Zuschläge etwas niedriger aus, wie auch in Estland geschehen. Bei einem MVNO ohne Netz, der die Roamingdienste nicht alleine einkauft, können die Zuschläge wegen der Marge der Zwischenhändler auch etwas höher ausfallen.
Am Ende kommt es darauf hinaus, dass die Roamer aus Estland beim Roaming in Deutschland in etwa die Preise bezahlen wie bei den Deutschen Prepaid Angeboten, jedoch ohne eine deutsche SIM kaufen zu müssen.
DARKHALF: Auch ich vermute, dass O2 momentan noch keine FUP anwendet. Diese sind aber in den Bedingungen enthalten. Sollte vom Finanz Controlling bei O2 ein Aufschrei kommen wenn in den nächsten Monaten die Roamingrechnungen der Roamingpartner bezahlt werden müssen, könnten diese aber schnell umgesetzt werden, ohne dass sich jemand deswegen beschweren könnte.
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Ist etwas missverständlich, aber in der Free Preisliste steht es Klar, dass mit "o2-Free-Datenverbindungen" nur der Zustand nach dem Verbrauch des Highspeed Volumens gemeint ist:
ZitatNach Verbrauch des Highspeed Datenvolumens kann unendlich im O2 2G/GSM und 3G/UMTS Netz mit bis zu 1000 kbit/s (maximale und beworbene Down- und Upload-Geschwindigkeit; Download im Durchschnitt 994 kbit/s; Upload im Durchschnitt 945 kbit/s) weiter gesurft werden (im Folgenden „O2 Free Datenverbindungen“)
ZitatOriginal geschrieben von DARKHALF
SI.mobil ( Slowenien ) ,Oakla SpeedtestNet ,Down 21,42 MBit's ,Up 11,44MBit's
Die Begrenzung auf 21,6 MBit/s im Roaming gibt es aber anscheinend trotzdem, obwohl eine abweichende Einschränkung der Dienste im Roaming nicht erlaubt sein sollte. Mit der CallYa hatte ich bei SI.mobil noch nie weniger als 40 Mbit/s Down, egal wo. Die Begrenzung kommt sicherlich von O2. -
Wenn es die Zeit nicht gibt, dann bleibt nichts anderes übrig, als die Forderung nach mindestens 4 Monaten Beobachtungszeit entsprechend zu verkürzen. Man kommt zu demselben Ergebnis. Es gibt keinen Anlass, die Zeit vor dem Verkauf als die Zeit im Heimnetz zu werten.
EDIT: In der Richtlinie steht wirklich: "No shorter observation window may be used for any customers (existing and new customers)".
Nur bei den neuen Karten könnte man sich also u.U. dann doch darauf verlassen, mindestens 4 Monate nicht Opfer dieser FUP zu werden, vorausgesetzt, der Anbieter macht keine Überprüfung der stabilen Bindungen beim Kauf und wendet bei den objektiven Kriterien "ausschließliche Roamingnutzung" nicht an. Das würde aber heißen, vor jeder Reise eine neue SIM anschaffen zu müssen. Denn eine ältere SIM kann wie im Beispiel 2 sehr schnell Opfer dieser FUP werden.
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Hallo Wolf! Es sind wirklich nicht einfach die EU-FUPs. Vielleicht schaffen wir es alle zusammen, diese zu entschlüsseln

Ich probiere es mal mit einigen Beispielen:
Ein Rentner verwendet seine SIM brav in Deutschland. Da zuhause WLAN und Festnetz, verbraucht er nur wenige Minuten und einige 100 MB monatlich. Irgendwann entscheidet der, nach Spanien zum Überwintern zu fliegen. Da er dort weder WLAN noch Festnetz nutzt, ist der monatliche Verbrauch höher als zuhause in Deutschland. Dank genug Freieinheiten und MB in seinem Tarif kein Problem.
Sein Anbieter macht täglich die Auswertung über die letzten 4 Monate (z.B. 122 Tage) und hat vorerst keine Einwände. Am Tag 62 des Aufenthaltes in Spanien sieht die Auswertung etwa so aus:
- Tage im EU-Roaming: 62
- Tage im Heimnetz: 60
- Verbrauch im EU-Roaming: 2 GB und 300 Minuten
- Verbrauch im Heimnetz: 300 MB und 35 Minuten
- Beobachtungszeitraum: 4 Monate, entspricht 122 Tagen (60+62).Der Anbieter kann jetzt feststellen, dass eine überwiegende Roamingnutzung (2 GB > 300 MB und 300 Minuten > 35 Minuten) vorliegt. Genauso überwiegt der Aufenthalt im EU-Roaming (62 Tage > 60 Tage). Beide 50%-Regeln sind gleichzeitig erfüllt. Diese wurden anhand von objektiven Kriterien ermittelt, beruhend auf den tatsächlichen (kumulierten) Daten über Verbrauch und Aufenthalt des Kunden, die über einen Beobachtungszeitraum von zumindest 4 Monaten ermittelt wurden.
Nach meiner Meinung sind alle von dir angeführten Punkte aus der GEREK-Richtlinie erfüllt, so dass der Anbieter zu diesem Zeitpunkt (nach etwa 2 Monaten im EU-Roaming) die SMS verschicken könnte, in der z.B. stehen würde:
"Lieber Kunde. Anhand objektiver Kriterien wurde ermittelt, dass Sie ihren Tarif überwiegend im EU-Roaming benutzen und somit die Regeln der Fair Use Policy verletzen. Ab morgen 0 Uhr (Ortszeit Deutschland) werden Ihnen deswegen im EU-Roaming die folgenden Zuschläge berechnet, wenn Sie die Dienste weiterhin nutzen, ohne ihr Nutzungsverhalten der Fair Use Policy anzupassen.Selbst wenn der Rentner wieder einige Tage nach Deutschland fliegt, bringt das nichts, denn die 62 Tage Roamingnutzung bleiben jetzt noch die nächsten 2 Monate in der Auswertung bis die langsam wieder raus fallen. Ich schaffe es nicht innerhalb von 6 Monaten mehr als etwa 60-120 Tage Roaming zu bekommen (z.B. 60 Deutschland, 60 EU-Roaming, 60 Deutschland oder 60 Deutschland, 60 EU-Roaming, 60 Deutschland, 60 EU-Roaming, 60 Deutschland), ohne dass man die FUP verletzen würde.
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Beispiel 2:
Der Rentner nimmt eine SIM mit, die sein Sohn monatelang in einer Schublade hatte. Die SIM wurde in der Zeit nur einmal pro Monat kurz in ein Smartphone eingelegt, um etwas Daten zu verbrauchen und einen Anruf zu tätigen, damit diese vom Anbieter nicht deaktiviert wurde.
Der Anbieter macht täglich die Auswertung über die letzten 4 Monate (z.B. 122 Tage) und hat vorerst keine Einwände. Am Tag 5 des Aufenthaltes in Spanien sieht die Auswertung etwa so aus:
- Tage im EU-Roaming: 5
- Tage im Heimnetz: 4
- Tage SIM nicht eingebucht: 113
- Verbrauch im EU-Roaming: 25 MB und 10 Minuten
- Verbrauch im Heimnetz: 1 MB und 2 Minuten
- Beobachtungszeitraum: 4 Monate, entspricht 122 Tagen (5+4+113).Jetzt sagt die GEREK-Richtlinie im Punkt 32:
"if the customer has not logged on to any network during a day (e.g. device is switched off), such a day should not be taken into account in determining whether there is prevailing domestic presence. In this case, the roaming provider should assess, on the basis of the days during which the customer has logged on to a network, whether there have been more days of domestic presence over presence in other Member States"Die Tage, an denen die SIM nicht eingebucht war, zählen in der Berechnung nicht. Es werden nur die Tage im EU-Roaming (5 Tage) und die Tage im Heimnetz (4 Tage) verglichen.
Der Anbieter kann jetzt feststellen, dass eine überwiegende Roamingnutzung (25 MB > 1 MB und 10 Minuten > 2 Minuten) vorliegt. Genauso überwiegt der Aufenthalt im EU-Roaming (5 Tage > 4 Tage). Beide 50%-Regeln sind gleichzeitig erfüllt. Diese wurden anhand von objektiven Kriterien ermittelt, beruhend auf den tatsächlichen (kumulierten) Daten über Verbrauch und Aufenthalt des Kunden, die über einen Beobachtungszeitraum von zumindest 4 Monaten ermittelt wurden.
Nach meiner Meinung sind alle von dir angeführten Punkte aus der GEREK-Richtlinie erfüllt, so dass der Anbieter zu diesem Zeitpunkt (nach etwa 5 Tagen im EU-Roaming) dazu übergehen könnte, die Zuschläge zu berechnen.
Bei einer neu gekauften SIM sehe ich es genauso. Die Zeit, die eine SIM im Shop wartete, wären die Tage, an denen die SIM nicht eingebucht war.
Dazu muss man noch sagen, dass diese FUP wie auch die anderen FUPs optional ist. Bei Vodafone gibt es diese in den Bedingungen gar nicht. Bei der Telekom anscheinend auch nicht. Und ein Anbieter, der diese in die Bedingungen schreibt, muss die nicht unbedingt und sofort so streng anwenden.
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Zitat
Original geschrieben von sensemunne
Dann wird es bald denke ich auch für Vodafone CallYa kommen.
Ich habe gerade letzte Woche mit der CallYa die SMS bekommen, dass ich WiFi Calling am Telefon deaktivieren soll, falls ich die Batterie schonen will. Anscheinend schafft es die CallYa SIM schon jetzt die VPN-Verbindung aufzubauen und versucht sich bei WiFi Calling zu registrieren. -
Und die Telefonate/SMS zwischen den EU-Ländern sind beim regulierten Tarif im Roaming enthalten. Dafür fehlt die Schweiz.
Was aber noch interessant ist, bei den GEREK-Richtlinien:
ZitatWhen an operator provides additional add-ons e.g. in terms of volume to the customer (e.g. specific promotion), the customer shall be able to consume this allowance under the same conditions as at home.
Ich verstehe das so, dass bei den kostenlosen Geschenken, z.B. 5 GB bei der Telekom, 10 GB bei Vodafone und diversen Snacks bei O2 es nicht zulässig ist, die Volumen-FUP anzuwenden und bei Nutzung dieser Geschenke im EU/EWR-Roaming Zuschläge wegen der Volumen-FUP zu berechnen oder diese auf nur Deutschland zu beschränken. -
Zitat
Original geschrieben von sensemunne
und gerade in der Preisliste vom free 15 geschaut,da steht auch das das gesamte Datenvolumen vom Inland auch im ausland zur Verfügung steht,also müsste man 15 GB haben plus danach die Free Drossel (mit 250 kbit/s im Ausland,statt 1 mbit/s im Inland).
Bei der Drosselung scheinst Du Recht zu haben. "O2 Free Datenverbindungen" werden in der Preisliste als die "Verbindungen nach dem Verbrauch des Highspeed Datenvolumens" definiert. Also wäre man im Roaming erst nach Verbrauch des Highspeed Datenvolumens auf 250 kbit/s gedrosselt (statt 1 Mbit/s im Inland). Vorher sollte auch im Roaming zumindest laut Preisliste keine Drosselung stattfinden.Daran, dass O2 ab etwa 5,3 GB die Zuschläge berechnet, ändert das aber nichts. Ist der Tarif rabattiert, liegt die Grenze u.U. bei noch weniger GB.
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Zitat
Original geschrieben von wolfbln
Missbrauch/Abuse wird jetzt auch erst nach 120 Tagen Dauerroaming gesehen, dann wird 0.73p pro MB gezogen
Ich verstehe "monitoring customers’ usage and presence in EU/EEA destinations over 120 days", dass ein Zeitraum von 120 Tagen ausgewertet wird. Wie viele davon im Roaming sein dürfen, wird anscheinend erst in der am 15.6. veröffentlichten Preisliste stehen (Full details of any such measures will be available in our Pay As You Go Terms & Conditions and Price Guide from 15 June 2017).Laut EU-FUP dürfen die Zuschläge berechnet werden sobald innerhalb der 120 Tage mehr als 50% Verbrauch im EU/EWR-Roaming war und gleichzeitig mehr als 50% der Tage (nur Tage an denen man irgendwo eingebucht war, zählen) im EU/EWR-Roaming waren. Bei einer neuen SIM, die im Roaming aktiviert wird, ist die Grenze leider schon am ersten Tag erreicht.
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Bei Vodafone geht die Rufnummernmitnahme sowohl bei einer Bestellung im Shop wie auch telefonisch problemlos.