Zitat
Original geschrieben von amerin
In den AGB März 2016 bspw. steht:
Ich ahne schlimmes, nämlich bei Widerpruch die Kündigung der Zusatzleistung internationales Roaming komplett! :apaul:
Wo steht denn, dass die Preiserhöhung irgendwas mit dem Roaming zu tun hat? Die schreiben doch:
"Allerdings steigen auch bei winSIM verschiedenste Kosten."
Wieso sollten die dann eine Leistung kündigen, die nicht als Grundlage der Preiserhöhung angegeben wurde?
Ich sehe jedoch in den WinSIM AGBs keine Grundlage, um die Preise erhöhen zu dürfen. Zumindest steht dort "Änderung der verschiedensten Kosten" nicht als erlaubter Grund für die Preiserhöhung. Meiner Meinung nach müssten die sich schon auf einen Grund aus denen, die in den AGBs vorgesehen sind, berufen wenn die während der Laufzeit erhöhen. Auch die EU-Regelung zwingt WinSIM nicht, die gesamte Menge von GB im Roaming anzubieten. Die können sich nicht auf die Regulierungsentscheidung berufen, wenn die irgendwas machen werden, was von der Regulierung nicht verlangt wurde.
Vielleicht wird die Reaktion davon abhängen, wie viele widersprechen werden. Bei sehr vielen werden die kaum allen auf einmal kündigen. Widersprechen nur wenige, können die es so interpretieren, dass die Kunden die Preiserhöhung nicht stört und auf die wenigen Widersprecher verzichten.
Zitat
Original geschrieben von sputnik04
Wohin? Zu Drillisch
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Aber die ist ab Juni auch nicht mehr regulierungskonform. Wer weiß, was damit noch passieren wird.