Beiträge von peterdoo

    Nein, keine Pflicht. Bei dem Angebot steht ganz groß "Ohne Roaming". Das kan man wirklich nicht übersehen, so dass sich niemand beschweren sollte, das nicht gesehen zu haben. Es gibt auch bei einigen anderen, z.B. LIDL solche Tarife, die kein Roaming zulassen. Besser so als einen Roamingtarif mit zwei Seiten Fußnoten.


    Dafür gibt es laut Beschreibung bei den Tarifen mit Roaming keine FUP. Die Preise für so viel Leistung im Roaming sind ganz gut!

    Wenn die Anbieter es schaffen, das Dauerroaming zu verhindern, sehe ich auch für kleinere Anbieter keine Probleme, die Umstellung zu verkraften. Bei den Netzbetreibern kommen noch die zusätzlichen Einnahmen von den Roaminggästen dazu. Und die MVNOs können die Roamingleistungen bei den Netzbetreibern einkaufen, die diese Vorleistung den MVNOs nicht teurer als den Endkunden berechnen dürfen. Der Anteil der Kunden, die überhaupt roamen, ist begrenzt. Es werden jetzt nicht zuätzliche Polen nach Deutschland fahren oder umgekehrt, nur weil Roaming günstiger wird :)


    Man sollte auch nicht vergessen, dass die Durchführungsverordnung den Anbietern aus den Ländern mit günstigeren Preisen noch weitere Instrumente gibt, um die Verwendung von Prepaid durch die Einwohner der anderen Länder eindämmen zu können:


    - Die dürfen einen Nachweis vom Kunden über stabile Bindungen (Wohnsitz, Arbeitsplatz, Ausbildungsplatz) zum Anbieterland einholen und erst danach Roaming zuschlagsfrei (begrenzt durch die FUP) erlauben.


    - Bei Prepaid Roaming zuschlagsfrei erlauben, aber begrenzt auf die einfache Menge vom Prepaid-Kontostand beim Verlassen des Anbieterlandes geteilt durch den Großhandelspreis. Zumindest verstehe ich so den Punkt 14 der Durchführungsverordnung.


    Ich kann mir vorstellen, dass, wie bei vielen FUPs, die es schon gibt, viele von den neuen zuerst nur in den Bedingungen landen werden und diese erst angewendet werden, wenn der Anbieter merken wird, dass zu viele Karten im Dauerroaming verwendet werden.


    Was aber auch noch interessant sein wird, ist, wie die Roamingpreise sein werden, wenn man die FUP-Grenze erreicht. Selbst ein Preis aus Polen/Österreich mit dem Zuschlag von 0,92 Ct./MB kann für bestimmte Anwendungsfälle interessant sein und würde den Anbietern dort nicht wirklich Verluste verursachen.


    EDIT: Preis korrigiert. War in € statt Ct.

    Genau das will man aber nicht. Dauerroaming ist nicht Teil dieser Aktion. Wer nur einmal im Jahr in einem Land ist, kann doch sicherlich in einem anderem Land eine SIM bekommen und mit der SIM dort roamen, wo der sich nur einmal im Jahr aufhält. Es geht hier nicht darum, die günstigsten Preise eines Anbieters auf die ganze EU auszudehnen, sondern mit den bisherigen Wucherpreisen beim Roaming schluß zu machen. Eine lokale SIM kann man sich weiterhin besorgen wenn man sich irgendwo länger aufhält.


    Sehr viele Tarife in Deutschland, sowohl Vertrag als Prepaid wurden im letzten Jahr schon so angepasst, dass diese, was EU-Roaming betrifft, dem Zustand ab dem 15.6.2017 sehr ähnlich sind. Für alle Kunden, die solche Tarife haben, wird sich sehr wenig ändern. Diese vorzeitige Anpassung zeigt auch, dass die Anbieter damit keine Verluste machen, denn sonst würden die solche Tarife sicherlich nicht unverändert dulden. Natürlich schreien aber alle, um uns glauben zu lassen, wie schmerzhaft die Abschaffung der Roaminggebühren für die wäre.

    Wobei die Einschränkungen von Tethering, die Drosselung nur bestimmter Dienste usw. schon jetzt nicht mehr zulässig sind. Da wurden von den Regulierern (auch UK) ziemlich genaue Regeln ausgearbeitet:
    https://www.bundesnetzagentur.…_blob=publicationFile&v=3


    Auch ein abweichender Roamingtarif darf diese Regeln nicht umgehen. Als nicht UK Einwohner wird es sicherlich etwas schwieriger, sich bei der OFCOM deswegen zu beschweren.

    Das werden die mit hoher Wahrscheinlichkeit machen. Jedoch steht in der Verordnung:

    Zitat

    Wenn sich ein Roamingkunde bewusst dafür entscheidet, von dem regulierten EU-Roamingtarif zu einem anderen Roamingtarif zu wechseln oder dorthin zurückzuwechseln, so erfolgt der Tarifwechsel binnen eines Arbeitstags ab dem Eingang des entsprechenden Antrags entgeltfrei und darf keine Bedingungen oder Einschränkungen nach sich ziehen, die sich auf andere Elemente des Vertrags als das Roaming beziehen. Die Roaminganbieter können den Tarifwechsel aufschieben, bis der zuvor geltende Roamingtarif während eines festgelegten Mindestzeitraums von höchstens zwei Monaten wirksam gewesen ist.


    Man darf also spätestens nach 2 Monaten in einem abweichendem EU-Roamingtarif zum regulierten EU-Roamingtarif wechseln, ohne dass der Wechsel Kosten verursachen könnte. Bleibt der Anbieter stur, muss man die BNetzA oder die Verbraucherschützer um Hilfe bitten, was aber erfahrungsgemäß lange dauern kann.


    Zitat

    Original geschrieben von Antwort
    Ich hab mir jetzt mehrere Zeitungsberichte zu dem Thema durchgelesen und verstehe das wohlmöglich immer gleich falsch. Ich hab immer die 7,70€ vor Augen als gedeckelte Kosten. Die wird ja der Netzbetreiber nicht einfach schlucken, sondern weitergeben. Ich für mich sehe oder verstehe die mögliche Abschaffung gerade nicht.


    Man bezahlt ja die GB monatlich. Der Anbieter braucht da nichts zu schlucken und macht keinen Verlust. Wenn der Kunde z.B. 10 Euro für 1 GB zahlt und der Anbieter davon 7,70 Euro an das Roamingnetz weiterleiten muss, bleibt weiterhin eine Marge für den Anbieter übrig. Wenn man noch bedenkt, dass von den Kunden im Durchschnitt vielleicht 10% der Daten im Roaming verbraucht werden und die Netzbetreiber auch umgekehrt von den Kunden aus den anderen Ländern diese 7,70€ pro GB bekommen, tut denen die Abschaffung vom Roaming nicht wirklich weh. Nur die kleinen Netzbetreiber und Provider könnten etwas leiden.

    Alles, was man bei CallYa zubuchen kann, gilt auch im EU-Roaming. Es gibt Leute, die sich so folgendes zusammenstellen (alles in Deutschland und im EU-Roaming nutzbar):


    300 Minuten, SMS Flat und 6,4GB zu 38,49 Euro.


    Es muss der Tarif "Smartphone Special XL" gebucht werden (300 Minuten in alle Netze und SMS Flat plus 1,3 GB plus 100 MB App Geschenk) zu 13,50 Euro.


    Dazu noch die Option 5 GB zu 24,99 Euro.
    http://www.telefon-treff.de/sh…ostid=5660232#post5660232


    Beide können nur über die Hotline gebucht werden.


    Es sollten bis zu etwa 14 GB zu 107,44€ mit einer SIM machbar sein wenn man alle Optionen aus dem folgenden Dokument hinzu bucht plus die 5 GB Option über die Hotline:
    https://www.vodafone.de/infofaxe/4415.pdf


    Sollte auch das nicht reichen, kann man nach dem Verbrauch noch die Einmal-Optionen 250 MB (2,99€) oder 600 MB (5,99€) nach Bedarf mehrmals zubuchen.


    Wenn man wirklich so viel benötigt, ist es jedoch günstiger mehrere CallYa SIMs mit der 5GB Option zu verwenden oder eine lokale SIM zu kaufen.

    Zitat

    Original geschrieben von happiestalive
    kennt sich hier vielleicht jemand mit den gesetzlichen Regeln für Internetnutzung außerhalb der EU für GK aus?
    zB Benachrichtigung, Beschränkung
    kein EVB :rolleyes:


    Die Roamingverordnung gilt nicht nur für die Verbraucher, sondern für alle Kunden. Am besten nachschauen, was dort darüber steht:
    http://eur-lex.europa.eu/legal…=CELEX:32015R2120&from=de
    http://eur-lex.europa.eu/legal…qid=1481748692869&from=DE

    Bei den Beispielen der EU wurde einfach der Paketpreis (inkl. Tel+SMS+Daten) durch die Menge der GB geteilt. Solange der Anbieter in der Rechnung die Anteile nicht separat ausweist (vermutlich müssten diese dann auch separat buchbar sein) wird einfach die Summe genommen. Man muss also mindestens etwa 2 GB zuschlagsfrei im Roaming pro 10 Euro bekommen. Diese GB sind aber nicht zusätzlich zu den inlands-GB, wie bei vielen bisherigen EU-Tarifen, sondern werden aus demselben Topf genommen aus dem auch der Verbrauch in Deutschland läuft.


    Eigentlich müssten am 15.6.2017 alle Kunden, die abweichende EU-Roamingtarife haben, automatisch auf das neue zuschlagsfreie EU-Roaming ohne Monatszahlung umgestellt werden, außer der Kunde verlangt aktiv einen abweichenden Tarif. Vodafone und Telekom haben das bisher auch so gemacht. Telefónica hat bisher diese Regelung einfach ignoriert, ohne Folgen.