-
Ich schüre weder Ängste noch mache ich Panik.
Aber ich versuche es dir nochmal zu erklären. Es muss niemand an deiner Haustüre klingeln und dir ein Gesetz vorlesen, damit es auch für dich gilt.
Die Normen sind ganz normal veröffentlicht worden und das reicht.
Ich weiß nicht warum du meinst, dass man dich noch einmal persönlich darauf hinweisen muss, damit es auch für dich Wirkung entfaltet.
-
Zitat
Original geschrieben von Arminius
Ich werde daher erst einmal abwarten.
Habe ich denn davon Kenntnis, wenn in einem Hinterzimmer Politiker mit ihren Medienlakaien irgendeinen Deal ausgehandelt haben? Oma Erna nicht und ich natürlich auch nicht.
Das kannst du ja gerne machen. Trotzdem gibt es Dinge die man einfach zu wissen hat, ohne dass sie einem gesagt werden. Wenn du z.B. umziehst musst du dich auch an deinen neuen Wohnort anmelden, ohne dass dir das jemand erzählt. Tust du es nicht kann es auch passieren, dass eine kleine "Strafe" fällig wird. Man braucht dann hinterher halt auch nicht zu jammern.
-
Zitat
Original geschrieben von Bernd2012
Korrekt, das hatte ich auch gefunden. Steht etwas von einer Strafe drin?
ja. § 12 RBStV
Zitat
(1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig
1. den Beginn der Beitragspflicht entgegen § 8 Abs. 1 und 3 nicht innerhalb eines Monats anzeigt,
2. der Anzeigepflicht nach § 14 Abs. 2 nicht nachgekommen ist oder
3. den fälligen Rundfunkbeitrag länger als sechs Monate ganz oder teilweise nicht leistet.
(2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße geahndet werden. ...
-
Zitat
Original geschrieben von Arminius
Früher mussten auch alle Geräte angemeldet werden!
Was hat das jetzt damit zu tun?
-
Ich zitiere mal §8 des RBStV
Zitat
(1) Das Innehaben einer Wohnung, einer Betriebsstätte oder eines beitragspflichtigen Kraftfahrzeugs ist unverzüglich schriftlich der zuständigen Landesrundfunkanstalt anzuzeigen (Anmeldung); ...
-> du musst dich melden.
-
Problem des "Nicht-Meldens" könnte dann jedoch eine ordentliche Nachzahlung sein, da die Ausrede "Ich habe die Geräte erst vor kurzem angeschafft" dann nicht mehr greift.
-
Zitat
Original geschrieben von Brainstorm
Nur damit kann der jedenfalls nicht einfach Geld von Dir abbuchen.
Ich denke das Problem wäre hier auch nicht das derjenige selbst abbucht, sondern abbuchen lässt, indem er z.B. irgendwo auf Lastschrift Sachen bestellt.
Aber wie gesagt, durch die Möglichkeit der Rückbuchung eher unproblematisch das Ganze.
-
Unberechtigte Lastschriften lassen sich unproblematisch wieder zurückbuchen.
-
Zitat
Original geschrieben von Bernd2012
Hallöchen!
Mich würde es mal interessieren, welche Bedingungen für eine WG vorhanden sein müssen?
Stimmt es, sobald z.b. 3 WG Mitglieder vorhanden sind, 2 davon nicht zahlen müssen und der dritte schon, das dieser dann den vollen Betrag zahlt auch wenn er in der WG wohnt?
Ich bin mir gerade nicht sicher, wie ich am Besten meine Wohnungen anmelden sollte....
Dankeschön!
Alles anzeigen
Was genau meinst du mit "wie ich meine Wohnungen anmelden soll"?
Grundsätzlich gilt pro Wohnung ein Beitrag, egal wie viele Personen darin leben. Bei der von dir gennanten 3er WG muss dann nur eine Person zahlen. Gibt es allerdings für eine Person eine Befreiung ist es nicht möglich die Wohnung auf diese anzumelden. Dann muss eine der beiden anderen zahlen. Befreiungen gelten allerdings auch für Ehepartner. D.h. dann in einer 3er WG mit einem Ehepaar, wovon ein Teil befreit ist, und einer weiteren Person, muss die weitere Person die Gebühren entrichten.
Von daher ist es relativ egal wie die Wohnung angemeldet werden. Solange nicht eine Befreiung für alle dort lebenden Personen vorliegt muss immer ein Beitrag gezahlt werden.
-
Ist es eigentlich normal, dass im Online Kostencheck bei diesem Tarif die Rabatte nicht ausgewiesen werden, sondern dann nur "Paketpreis 10,00€" aufgeführt ist?