ZitatOriginal geschrieben von speeny
o2 hat bei mir noch nie sonderlich auf den Schufa-Score geschaut.
o2 verwendet zum Teil aber auch Infoscore.
Sie sind in Begriff, Telefon-Treff zu verlassen, um auf die folgende Adresse weitergeleitet zu werden:
Bitte beachten Sie, dass wir für den Inhalt der Zielseite nicht verantwortlich sind und unsere Datenschutzbestimmungen dort keine Anwendung finden.
ZitatOriginal geschrieben von speeny
o2 hat bei mir noch nie sonderlich auf den Schufa-Score geschaut.
o2 verwendet zum Teil aber auch Infoscore.
ZitatOriginal geschrieben von Pankoweit
Nein.
Danke.
Wird eine Lastschrift abgelehnt, wenn im Nachnamen durch vertippen ein Buchstabe zu viel vorhanden ist? Die Bankverbindung und der Vorname stimmen. Der Betrag ist <15€.
Da Guthaben vorhanden ist, gehe ich davon aus, dass es sich um eine Prepaid Karte handelt.
Ich würde diese per Email kündigen und dabei gleich nach der Guthabenauszahlung fragen. Die werden sich dann schon melden, wenn sie die Karte haben wollen.
ZitatOriginal geschrieben von Vodafone602
Wieso bekommt Händler B denn nur 84,- und nicht die vollen 100,- ?
Was impliziert für dich, dass die Schecks nur auf Bücher anrechenbar sind? Steht auf dem Scheck jedenfalls nicht explizit drauf.
Weil so das System funktioniert. Händler A verkauft den Bücherscheck für 100€ an den Endkunden. Dieser löst ihn bei Händler B ein. Händler A erhält 11% hier also 11€, der "Buchschenkservice" behält 5% hier also 5€ ein. Die restlichen 84% also 84€ erhält Händler B. Lässt sich auf den Seiten des Anbieters nachlesen.
Gibt allerdings Händler A den Buchscheck aus und löst diesen auch wieder ein, erhält er die vollen 100€. Aber das der Bücherscheck auch bei anderen Buchhändlern eingelöst werden kann ist ja gerade dessen Vorteil, was aber für Händler B eben zur Folge hat von einem 100€ Gutschein nur 84€ zu erhalten.
Auf dem Scheck steht übrigens explizit drauf, dass er für Bücher gilt. Zum ersten heißt das Teil schon BücherScheck und zweitens steht darunter im Kleingedruckten:
"Bücherschecks werden [...] beim Buchkauf in Zahlung genommen."
ZitatOriginal geschrieben von zardi77
Dieser BücherScheck ist wie Bargeld. Es spielt also für den Händler keine Rolle, für was er eingelöst wird. Er muss ihn sogar auf Aufladenkarten anrechnen, wenn er sie im Sortiment führt, da die Bedingungen des BücherSchecks ausdrücklich mit der freien Auswahl werben.
Eben nicht. Auf dem Bücherscheck selbst steht drauf, nur für Bücher. Das manche Händler ihn auch für andere Artikel annehmen ist reine Kulanz.
Wenn ich einen 100 Euro Bücherscheck bei Händler A erwerbe und bei Händler B einlöse, erhält Händler B 84€ für Ware im Wert von 100€ Verkaufspreis. Die Frage ist jetzt wie hoch die Gewinnspanne bei Prepaidguthaben ist, oder ob er dann drauflegen würde. Im zweiten Fall wird er dann wohl auch den Scheck nicht für Prepaidguthaben annehmen.
Aber ehrlich gesagt ist mir auch kein Buchhändler bekannt der Prepaidguthaben anbietet.
Also bei mir hat vor wenigen Tagen die Auszahlung von knapp unter 300€ problemlos geklappt.
In der ersten Email wurde mir zwar mitgeteilt, dass das geprüft werden muss und noch keine verbindliche Zusage erteilt werden kann, aber irgendwann war dann das Geld einfach auf dem Giro.
ZitatOriginal geschrieben von pumpanikl
Kurze TV-Frage:
Bei z.B. ZDF kann ich unter Audio zwischen Deutsch Dolby Digital, Deutsch, MIS und MUL wechseln.
Was ist MIS und MUL?
Re: HVB Online Giro
ZitatOriginal geschrieben von herbert1960
...dass diese Zwangsauszüge nichts mehr kosten dürfen.
Die Portokosten dürfen aber wohl trotzdem noch verlangt werden.