Beiträge von horstihorsthorst

    Hi,


    ich habe hier einen nicht mehr ganz neuen Laptop (Compaq 615), den ich jedoch täglich nutze. Von der Leistung war er vollkommen ausreichend.


    Jetzt hatte ich vor ein paar Tagen das Problem, dass nach dem Einschalten der Lüfter zwar anging, aber der Bildschirm schwarz blieb. Lediglich die LED vom Casplock hat 5x geleuchtet. Laut Beschreibung wohl ein "Fehler der Hauptplatine". Ein wenig Google-Recherche hat ergeben, dass wohl einige dieser Laptops davon betroffen sind.


    Ich habe mehrfach den Tipp gelesen, das Mainboard auszubauen und zu "backen". Das habe ich dann auch getan. Das Zerlegen ist etwas mühselig, da ich den Eindruck hatte man hat das Mainboard genommen und alles außenrumgebaut. Selbst das Display musste abgenommen werden.


    Ende der Geschichte ist, ich habe das Mainboard in Alufolie gepackt und etwa 15 Minuten bei 200-210 Grad Celsius in den Backofen gesteckt. Anschließend das ganze Teil wieder zusammengebaut.


    Das hat auch wunderbar funktioniert und der Laptop lief zunächst ohne Probleme. Leider tritt nun nach etwa genau einer Woche der gleiche Fehler wieder auf (Lüfter geht an, Bildschirm schwarz, 5x Blinken von Capslock).


    Jetzt stehe ich vor der Entscheidung mir den ganzen "Bastelspaß" wieder anzutun oder das Teil in die Tonne zu kloppen. ;)


    Kann dieses "Backen" überhaupt eine dauerhafte Lösung sein? Oder steht von vorneherein fest, dass der Fehler (vielleicht nicht wieder innerhalb einer Woche) in absehbarer Zeit wieder auftritt?


    Hat jemand durch "Backen" sein Mainboard dauerhaft (zumindest länger als 1-2 Jahre) repariert?

    Zitat

    Original geschrieben von The Player
    Bezieht sich jetzt aber nur auf die reine Bitte um Auskunft, oder? Denn ich kenne es eigentlich nur so, dass man spätestens bei der Legitimation dann irgendwas hinschicken muss.
    Und auch in dem Formular von Frank steht ja was von Kopie eines Ausweisdokuments.


    Ich habe die Auskunft bisher immer per Fax beantragt. Wenn ich mich recht erinnere bei der Schufa immer ohne Ausweiskopie.


    Von einer anderen Auskunftei bekam ich ein Schreiben, dass sie eine (teilweise geschwärzte) Kopie des Ausweises benötigen. Diese konnte ich aber sich immer per Fax senden.


    Korrekt ist 1x pro Kalenderjahr. D.h. die Schufa hätte dir die Auskunft kostenlos schicken müssen.


    Man könnte kostenlos (wenn auch sinnlos ;) ) eine Auskunft am 31.12. und am darauffolgenden 01.01. beantragen.


    vgl. § 34 VIII S.2 BDSG

    Zitat

    Original geschrieben von stonecold
    ... Man muss es dem Bürger ja nicht zu einfach machen seine Auskunft zu bekommen :mad:


    Es besteht doch keinerlei Notwendigkeit für solch ein unnützes Formular.


    Name und Anschrift, sowie den Satz "hiermit beantrage ich eine Datenübersicht nach § 34 BDSG" sollte man gerade noch so auf ein Blatt Papier bekommen.

    Zitat

    Original geschrieben von iStephan
    Der Denkfehler hierbei ist, dass bei den heutigen IBANs Banken ja nicht mehr überprüfen (müssen), ob Name des Empfängers mit der Kontonummer übereinstimmen. Der Empfängername ist beliebiger Stuß und wenn die Nummer mit Prüfsumme stimmt, geht die Überweisung durch, egal wohin, egal wie falsch und unbeabsichtigt. "Dein Geld ist nicht weg, es hat nur jemand anders jetzt." :rolleyes:


    [...]


    In der SMS mit der TAN für eine Überweisung steht, zumindest in allen mir bekannten Fällen, nur die IBAN, nicht der Empfängername.


    Was genau die Überprüfung des Empfängernames auf Zugehörigkeit zur IBAN hier nutzen soll ist mir nicht klar.


    Bei den klassischen man-in-the-middle Angriffen ist es ja gerade so, dass auf deinem Bildschirm die von dir eingegebenen korrekten Daten angezeigt werden, während der Angreifer in Wirklichkeit beliebige Daten an die Bank sendet, bei denen natürlich auch Empfängername und Bankverbindung zusammenpassen (können). Die Überprüfung brächte hier keinen Sicherheitsgewinn.

    Ich glaube du hast da einen Denkfehler. Bei einem man-in-the-middle Angriff mit iTAN wird der Empfänger nicht nachträglich geändert.


    Du loggst dich bei deiner Bank ein und tippst ein "Überweise 10€ an Klaus", dieser Auftrag geht aber nicht zur Bank, sondern an den Angreifer. Dieser tippt jetzt ein "Überweise 1000€ an Angreifer" und sendet den Auftrag an die Bank. Die Bank sagt "Ich überweise 1000€ an Angreifer. Gib dazu TAN 89 ein". Jetzt kommt wieder das Schadprogramm ins Spiel. Das zeigt dir auf deinem PC an "Gib für Überweisung von 10€ an Klaus die TAN 89 ein".


    Du gibst TAN 89 ein. Diese geht zum Angreifer und er hat nun die benötigte TAN um den Auftrag "1000€ an Angreifer" auszuführen.


    Die gleiche Vorgehensweise bei mobile-TAN führt dazu, dass du eine SMS bekommst in der steht "Die TAN für Überweisung von 1000€ an Angreifer lautet ...". An dieser Stelle merkst du, dass etwas nicht stimmt und brichst den Vorgang ab.

    Zitat

    Original geschrieben von sparfux
    ... aber wer vergleicht denn schon noch Empfänger IBAN? Ich jedenfalls nicht.


    Das ist wirklich sehr fahrlässig.


    Aber auch beim flüchtigen Blick auf die Daten ohne genauere Prüfung sollte einem doch in der Regel schon auffallen, dass da komplett andere Ziffern stehen. Man müsste die Empfängerdaten wohl schon aktiv ausblenden um nicht zu merken, dass etwas nicht stimmt.