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Original geschrieben von Dr.Beer
Mein Bekannter wird mir die Kanthölzer zuschneiden, für das Dach werde ich einen Tischler aufsuchen.
In allen Baumärkte in denen ich bisher war konnte man das dort gekaufte Holz gratis zuschneiden lassen. Einfach mal beim Kauf dort nachfragen. Zumindest die Kanthölzer und Bodenplatetn bekommst du auf die richtigen Maße zugeschnitten. Wie es mit der Gehrung aussieht müsstet du dort einfach mal fragen.
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Am schnellsten funktioniert es mit Google.
"payback amex preisverzeichnis" -> 1. Treffer ein Direktlink zur pdf-Datei.
Ansonsten gehe ich mal davon aus, dass du auf dieser Seite warst:
https://www.americanexpress.com/de/content/payback-karte/
Unten auf "Wichtige Informationen" und im ersten Satz bei "Alle Details zu den Leistungen und Versicherungen finden Sie hier." auf "hier" klicken.
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Zitat
Original geschrieben von miherbie
Es wurde keine Rechnung erwähnt. Der TE hat sie bekommen.
Wer sagt denn, dass der Verkäufer wissen muss das ein Netlock vorliegt.
Dass der Verkäufer vielleicht nichts vom Netlock wusste, ist grundsätzlich nicht das Problem des TE.
Zitat
Original geschrieben von miherbie
Das Gerät ist funktionsfähig und kann genutzt werden. Das der TE es nicht kann,
weil er im falschen Netz unterwegs ist, ist nicht das Problem des Verkäufers. Er hat
keine Tatsachen verschwiegen. Wahrscheinlich hat er sich noch nicht einmal etwas dabei
gedacht, weil er es als bekannt vorausgesetzt hat.
Das Gerät ist in dem Sinne eben nicht funktionsfähig. Und natürlich hat er den den Netlock verschwiegen. Der Sachmangel richtet sich nach § 434 BGB. Ob nun nach § 434 I Nr. 1 oder Nr. 2 BGB. Bei einem Smartphone geht man davon aus, seine SIM-Karte ins Gerät zu stecken und es zu nutzen. Das funktioniert hier aber nicht bzw. nur sehr eingeschränkt.
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Original geschrieben von miherbie ...
Im übrigen bin ich davon überzeugt, dass der TE nicht im Recht ist.
Ich bin davon überzeugt, dass er im Recht ist. Der Netlock stellt in diesem Fall einen Sachmangel dar. Nur eine Vodafone-Rechnung zu erwähnen reicht da nicht.
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Kommt drauf an 
Vielleicht beantwortet das ein paar Fragen (dort wird ein ähnliches Beispiel genannt):
https://www.smartsteuer.de/por…-Ueberschussrechnung.html
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Die Seite zur Aktivierung von Prepaid-Karten ( http://www.telekom.de/prepaid-aktivierung ) wurde wohl auch überarbeitet.
Aktivieren kann man aber nun keine Karten mehr. -> "Technischer Fehler, bitte versuchen Sie es später nochmal."
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Was für ein Problem hat du denn mit dem SAR-Wert wenn das Gerät sowieso nur für einzelne SMS eingeschalten wird? Für SMS hälst du es ja auch entsprechend weit vom Körper weg bzw. hast es garnicht in der Hand.
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Samsung E1200 und nur bei Bedarf einschalten.
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Zitat
Original geschrieben von Linea
Selbst wenn man gekündigt wird: Meint hier jemand ernsthaft, das würde ohne Schadenersatz abgehen??
Ja, ich.
Auf welcher Grundlage soll denn Schadensersatz geltend gemacht werden?
Eine Allnet-Flat ist eben eine Flat.