Beiträge von horstihorsthorst

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    Original geschrieben von peterdoo
    Sollte VoIP im Netz der Telekom weiterhin verhindert werden, oder in den AGB/Tarifbeschreibungen ausgeschlossen werden, würde die folgende Aussage im erwähnten Blog nicht stimmen:
    "Dabei handelt es sich um die technische Gleichbehandlung des Internetverkehrs, die die Verordnung fordert. Daran halten wir uns natürlich."


    Sie dürfen VoIP an sich nicht drosseln, aber müssen sie VoIP auch wirklich anbieten?


    Wenn vertraglich vereinbart ist, dass VoIP nicht genutzt werden darf, müsste man sich nicht daran halten, wenn man dem zugestimmt hat?

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    Original geschrieben von Goyale
    Da frage ich mich doch: Warum hat der MDR die Beugehaft trotz Bekanntwerden des Falles in der Öffentlichkeit nicht weiter durchgezogen, wenn doch der MDR im Recht ist ?


    Die genauen Gründe kenne ich nicht. Ich kann da auch nur Vermutungen anstellen.


    Entweder aus Angst vor einem (weiteren?) Imageschaden. Weitere Möglichkeit ist, dass die ganze Sache erstmal "automatisch" läuft und als es dann öffentlich wurde jemand der dort etwas mehr zu sagen hat das Ganze unterbunden hat.


    Es kann auch einfach sein, dass der MDR gemerkt hat, dass es nichts bringt. In den allermeisten Fällen geht niemand wegen der Verweigerung der Auskunft in den Knast bzw. ist dort nur wenige Stunden, weil er die Auskunft dann sofort abgibt. Wenn jemand aber so "verrückt" ist und deswegen schon zwei Monate einsitzt kann man vielleicht davon ausgehen, dass er die letzten vier Monate auch noch absitzt ohne die Auskunft abzugeben. Davon hätte der MDR aber nichts außer Kosten. Wenn also klar ist, dass der Schuldner die Auskunft auf keinen Fall abgeben wird bringt es nichts den Haftbefehl weiter aufrecht zu erhalten.


    Wenn du das als Privatmann dann aus Genugtuung machst ist das auch noch etwas anderes, aber dem MDR bringt das eben nichts.


    Ich sehe das auch nicht zwingend als "Rückzieher", sondern es wurde einfach eingesehen, dass es in diesem speziellen Fall einfach nichts bringt.

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    Original geschrieben von Goyale
    Die Frage ist, ob es einen Sinn macht, wegen 190€ die Abgabe einer EV zu erzwingen, und es nicht besser bei Konto/Lohn-Pfändung zu belassen. Denn sofern der Schuldner nach erfolgloser Pfändung noch Geld hat, dann gut versteckt, und das wird er in der EV nicht angeben.


    Sehr komisch ist im konkreten Fall auch, dass plötzlich der Haftbefehl aufgehoben wird, NUR DESHALB (!) weil die Öffentlichkeit von der Sache erfahren hat. Also entweder beantragt man gar nicht erst einen Haftbefehl, oder man zieht die Sache bis zum Ende durch.
    Aber wie ein ertappter Gauner dann einzulenken, wenn die Öffentlichkeit von der Gaunerei erfährt, geht gar nicht.


    Wenn bei der Vermögensauskunft falsche Angaben gemacht werden ist das eine Straftat. Es macht also sehr wohl Sinn auch bei 190€ eine solche zu beantragen. Jeder der nicht kriminell ist bzw. werden möchte gibt dann auch sein "verstecktes" Vermögen an.


    Und das ganze als Gaunerei zu bezeichnen ist dämlich/lächerlich.