Beiträge von D-ABVK


    Hallo Heiko,


    meine Bekannte hat ihren Vertrag original bei E+ abgeschlossen.
    Wir haben uns dann mal das Antragsformular angeschaut. Dort hat sie der Nutzung von Kundendaten widersprochen. Die Fa. SNT hatte von E+ "Vollmacht" auch am Telefon Verträge zu verlängern. Wie schon gesagt, SNT bekam die Kundendaten ganz offiziel von E+.
    Ich sehe die Sache auch etwas skeptisch . Zumal man am Telefon doch mal eben schnell überrumpelt wird und schneller "ja" sagt als wann will.

    Zitat

    Original geschrieben von DelaCamp
    MCP steht uebrigens fuer Metoclopramid und wird z.B. unter dem Handelsnamen Paspertin verkauft. Man braucht halt ein Rezept :)


    Für "Reisekrankheit" erher ungeeignet, denke ich. Zudem "Durchfall" ganz oben bei den Nebenwirkungen steht. Im Flieger dann vielleicht nicht so angenehm. MCP ist besser geeignet, wenn einem ständig der Mageninhalt hoch kommt und man öfters erbrechen muss.


    Reisetabletten sind glaube ich die beste Lösung. Zudem nur Apothekenpflichtig und rezeptfrei erhältlich.

    sagt euch die Firma SNT etwas? Eine Bekannte von mir bekam die Tage einen Anruf. Der Anrufer meldete sich zwar mit "E+ Guten Tag Frau...." irgendwie so in der Art. Im Gespräch fragte meine Bekannte dann nochmal nach. Dann erzählte ihr der junge Mann, daß er von Fa. SNT im Auftrag von E+ anrufe. Fa. SNT hat von E+ Kundendatensätze erhalten und ruft diese nun an um ein I-Mode-Angebot zu unterbreiten. Dem Mitarbeiter von SNT war sogar das Kundenkennwort meiner Bekannten bekannt. Das hatte er auch im System. Kennt jemand diese Firma? Scheint dann ja wohl so zu sein, daß E+ solche "Serviceanrufe" an externe Partner auslagert.
    Darf ein Netzbetreiber eigentlich Kundendaten an externe Partner weitergeben?

    ich denke auch, daß viele einfach glauben man braucht nur losstratzen und sich eine Gewerbeanmeldung holen und was bei anderen klappt das klappt auch bei mir.....
    Doch genau damit fallen die meisten auf die Schnauze. Das klappt nämlich nicht.

    manche Banken "verschleppen" den Zahlungseingang und die Buchung wohl auch ganz bewußt um 1-2 Tage um schön mit der Kohle zu arbeiten.
    Ein Bekannter von mir hat ein Konto bei der Sparda-Bank Hannover.
    Regelmäßig am Monatsende fragte er dann seine Arbeitskollegen: Na, ist euer Gehalt schon auf dem Konto. Ja, schon lange...seit 3 Tagen schon...und bei ihm war noch nichts drauf.


    Jetzt hat er sein Konto dort aufgelöst.


    Ansonsten kann ich sagen, daß meine Online-Überweisungen (Dresdner Bank, Frankfurter Sparkasse 1822 direkt) zu 99% alle am nächsten Tag beim Empfänger eintrudeln.

    mir ist das auch schon mal passiert. Allerdings umgekehrt als Verkäufer.
    Da hatte ich einen Artikel gerade mal 3 oder 4 Minuten im System, da kam schon die Mail, daß die Auktion durch "Sofort-Kauf" beendet worden ist.


    Kann es sein, daß die Leute wo Du nach Handyschnäppchen guckst des öfteren Artikel einstellen? Also keine Verkäufereintagsfliegen?


    Unter "Mein ebay" kann ich mir ja bestimmte Verkäufer hinterlegen.
    Halt Leute wo ich weiß, daß die regelmäßig Artikel einstellen die mich interessieren.Die Leute die Dir die Angebote wegschnappen, haben sich diese interessanten Verkäufer alle unter "mein ebay" abgelegt. Dort gucken die dan rein und sehen sofort alle Auktionen des entsprechenden Verkäufers auf dem aktuellsten Stand.


    Unter "Favoriten" kannst Du bevorzugte Verkäufer ablegen.
    Da sind die Daten aktuell und nicht zeitverzögert

    Apropos GEZ. So ein Kontrolleur war erstmal wieder kürzlich bei uns im Haus unterwegs. Der hatte richtige EDV-Listen dabei und guckte sich aber haargenau die Klingelschilder am Eingang an und dann fing er an zu vergleichen.


    Ich hatte aber ein reines Gewissen...bin kein Schwarzgucker und Hörer.


    Dafür stehen die mir hier zu oft auf der Matte.

    Zitat

    Original geschrieben von Novus
    Also bei mir steht als Status "kommissioniert" :confused: was heisst das? :rolleyes: *schäm*


    müßte soviel heißen wie: Auftrag bearbeitet, gepackt und zum Versand bereit.

    Autor: LG Potsdam
    Titel: Urteil vom 18.2.1998 - 2 O 491/97; Gebühren für Rücklastschriften und Deaktivierung in Mobilfunk-AGB (nicht rechtskräftig)
    Quelle: bislang nicht veröffentlicht
    Datum: 18.2.1998
    Art: Urteil
    Stichworte: Mobilfunk, AGB, Rücklastschriftgebühr, Deaktivierungsgebühr, Verbraucherschutz


    Leitsatz GCP:
    1. In Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Mobilfunkanbietern ist es unzulässig, von Privatkunden eine Gebühr für Rücklastschriften auch dann zu verlangen, wenn die Rücklastschrift nicht auf einem Verschulden des Kunden beruht.
    2. Es ist auch nicht zulässig, für die Deaktivierung des Vertrages eine Gebühr von pauschal 74,75 DM zu verlangen, die nicht nach dem Vertretenmüssen der Vertragsbeendigung differenziert und dem Kunden nicht die Möglichkeit einräumt, im konkreten Einzelfall nachzuweisen, daß der angemessene Betrag wesentlich niedriger als die Pauschale ist.
    Sachverhalt:
    Ein Verbraucherschutzverein klagt gegen folgende Klausen in den AGB von E-Plus: "Rücklastschrift ... mit MWSt 30,00 DM; Deaktivierung ... mit MWSt 74,75 DM."


    Aus den Gründen:


    Das Landgericht hat der Klage in vollem Umfang stattgegeben und beide Klauseln für unwirksam erklärt.


    "Die Rücklastschriftklausel in den allgemeinen Geschäftsbedingungen der Beklagten verstößt gegen §§ 9 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1 AGBG. Sie benachteiligt die Kunden unangemessen entgegen den Geboten von Treu und Glauben, da sie nicht nach dem Grund der Rücklastschrift differenziert und den Kunden eine verschuldensunabhängige Haftung auferlegt. Treu und Glauben verpflichten den Verwender von AGB, übermäßige einseitige Belastungen des Kunden und die generelle Überbürdung von Risiken auf den Kunden zu vermeiden. Eine generelle Überbürdung der Risiken auf den Kunden, ohne ggf. ein Verschulden des Verwenders zu berücksichtigen, stellt eine unbillige und mit § 9 AGBG nicht zu vereinbarende Benachteiligung dar (vgl. BGH NJW 1991 S. 2559, 2563; NJW 1993 S. 1133; OLG Frankfurt NJW 1983 S. 1681). Ein solcher Fall liegt hier vor. Zwar muß die Erhebung einer Gebühr für eine Rücklastschrift in allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht grundsätzlich unwirksam sein. Beruht die Rücklastschrift auf einem Verschulden des Kunden, dürfte die Erhebung einer Gebühr für die Rüücklastschrift nicht zu beanstanden sein. ... Da hier der Wortlaut der Klausel Einschränkungen nicht vorsieht, ist ohne weiteres auch die Auslegung möglich, daß bei einem Vertretenmüssen der Beklagten der Kunde mit einer Rücklastschriftgebühr belastet werden kann." Das Landgericht führt weiter aus, eine Klausel, in der es z.B. heiße, die Gebühr werde nur erhoben, wenn die Rückgabe der Lastschrift mangels Deckung erfolge, sei wohl mit dem AGBG vereinbar.




    --------------------------------------------------------------------------------




    Stand: 11.5.1998


    Ist schon etwas veraltet. Keine Ahnung ob das Urteil mittlerweile rechtskräftig ist. So wie ich es lese, ist es wohl durchaus statthaft, daß Gebühren für Rücklastschriften bei mangelnder Kontodeckung in Ordnung sind.


    Sonst noch dies:
    Mobilfunk - Unzulässige „Servicegebühren“
    Mobilfunkunternehmen dürfen ihren Kunden für die Deaktivierung ihres Anschlusses keine Gebühren aufbrummen. Dieses Urteil fällte jetzt das Landgericht München. Denn für den Kunden habe die Deaktivierung gar keinen Nutzen, so die Richter. Auch so genannte „Sperrkosten“, die angeblich bei Nichtbezahlung einer Rechnung anfallen, müsse ein Kunde ebenso wenig bezahlen wie eine pauschale Gebühr für die Bearbeitung von Rücklastschriften.


    Quelle: Verbraucherschutzverein Berlin; Urteil des Landgerichts München I vom 17. Februar 2000, AZ 7 O 11900/99, nicht rechtskräftig




    Auch so genannte „Sperrkosten“, die angeblich bei Nichtbezahlung einer Rechnung anfallen, müsse ein Kunde ebenso wenig bezahlen wie eine pauschale Gebühr für die Bearbeitung von Rücklastschriften.


    Es gibt auch KK ohne Verfügungsrahmen. Bei mir zumindest. Ich habe kein Ausgabelimit. Habe wohl einen guten Bonitäts-:apaul: