Beiträge von Meester Proper

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    Original geschrieben von flamesoldier
    Meester Proper, du liest den Satz falsch. Das soll bedeuten "unterstützen UMTS. Und LTE in zwei Frequenzbereichen." ;)

    Stimmt, hätte aber auch eindeutiger geschrieben werden können.

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    Original geschrieben von hp89
    Hat schon jemand die STOBs bei der BNetzA angefragt?
    Dann wüssten wir ja Bescheid bzgl. Frequenzen der NBer

    Ich vermute LTE1800, LTE2600 und UMTS im 2,1 GHz-Bereich.

    Die Frage ist, welches der zweite UMTS-Frequenzbereich sein soll.


    Die Telekom schreibt in ihrer Pressemitteilung:

    Zitat

    Im sogenannten Kessel, dem Innenraum des Stadions, können Tausende Fußballfans mit Geschwindigkeiten von bis zu 300Mbit/s surfen und zeitgleich Bilder hochladen.


    http://www.telekom.com/innovation/archiv/279134

    Daher LTE1800 und LTE2600 als Vermutung, siehe oben.

    Zitat

    Original geschrieben von phonefux
    Auch wenn es hier nichts zur Sache tut, weil der (vermeintliche) Schaden im Netz vor dem APL liegt: wem das Kabel zwischen APL und 1. TAE gehört und wer für die Beseitigung eines eventuellen Schadens in diesem Bereich aufkommen muss, ist alles andere als eindeutig und vom Einzelfall abhängig.

    Wenn der Schaden durch den Nutzer direkt oder indirekt verursacht wurde bspw. durch feuchte Wände, muss dieser natürlich die Kosten tragen. Ich gebe dir aber Recht, dass das oft nicht eindeutig klärbar ist.

    Zitat

    Original geschrieben von Teibach
    Bei einem neuen Haus verlangt die Telekom einen Baukostenzuschuß vom
    Eigentümer bevor Sie überhaupt eine Leitung in das Haus legt. Ist auch
    verständlich - wer einen Anschluss braucht soll auch die Kosten tragen.

    Nein, die Standard-Bauweise einer Hauszuführung ist immer kostenlos, nur wenn eine Sonderbauweise vorgenommen wird, muss eine Kostenbeteiligung erfolgen. Sonderbauweisen liegen bspw. in folgenden Fällen vor: Montage des APL innen anstatt außen (kostet pauschal 400€) oder – ab einer Wegstrecke von >15m von der Grundstücksgrenze bis zum APL (wenn Tiefbau durch Telekom erfolgen soll) – oberirdische Kabelverlegung der Anschlussleitung auf privatem Grund trotz unterirdischer Kabelversorgung auf öffentlichem Grund.