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Re: § 305c BGB
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Original geschrieben von JodlerFed
Man muß sich gar nicht die Mühe mit den AGB machen, wenn , wie in diesem Fall, einer Zahlung keine nachweisbare Lieferung erfolgt - da hilft auch kein BGB mit § 305c!
Das ist sowas von glasklar, aber die "Betroffenen" und deren "Vertreter" sehen das wohl immer anders!
Kleiner Tipp: Mit BGB §305c hat dies auch sehr wenig zu tun, sondern nun reden wir (vermutlich) vielmehr vom Gefahrenübergang und der ist in BGB §447 geregelt. 
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Problematisch ist tatsächlich die Zahlung per Paypal, diese wird vermutlich erst einmal zurückgebucht.
Allerdings würde ich dem gelassen entgegen sehen, sofern ein Versand als DHL Päckchen ausdrücklich gewünscht war trägt tatsächlich der Käufer das Risiko (bei einem Privatverkauf). Sollte es hier zu einer Rückbuchung kommen würde ich über einen gerichtlichen Mahnbescheid an den Käufer nachdenken (bzw. vielleicht vorher noch darum bitten schnellstmöglichst wieder eine Zahlung zu leisten). Der Kaufvertrag besteht schließlich unabhängig von Paypal und Paypal Nutzungsrichtlinien, Verkäufer- oder Käuferschutzrichtlinien sprechen ja nicht unbedingt Recht darüber ob ein Kaufvertrag besteht, welche Art der Zustellung gewünscht war oder ob eine Zahlungspflicht besteht.
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Meine Argumentation würde lauten, dass der Notebook direkt formatiert wurde (du kein Interesse an den Daten deines Verkäufers hattest bzw. sogar dachte er würde hier fahrlässig handeln) und du erst bei der Formatierung erkannt hast das die Leertaste nicht vollständig funktioniert. In jedem Fall findet ja eine Veränderung am System statt (selbst wenn der PC nur einmal gestartet wird), wie soll denn sonst ermittelt werden das die Leertaste nicht funktioniert?
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Naja, ich frage mich mittlerweile ob solch eine Klausel in der AGB überhaupt rechtlich gültig ist - nach der eigenen AGB könnte DHL das Paket ja auch an eine Packstation in Flensburg anstatt eine Packstation in München zustellen (das kann sicherlich nicht im Sinne des Empfängers sein).
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Original geschrieben von SynTom
Übrigens, falls man noch weiteren alten Elektroschrott hat, mitsenden
- ich habe noch einen alten ISDN Splitter und einen alten Netgear WLAN Router der ALICE damals nicht gehört hat mitgeschickt
- es kam nie was zurück
Wäre doch mal interessant, ob du diese Hardware jetzt zurückfordern kannst. Immerhin gehört sowohl der Netgear WLAN Router als auch der alte ISDN Splitter theoretisch immer noch dir - ich würde Alice bitten diese doch an dich zurückzusenden. Alternativ sollten sie dir den Neuwert erstatten, selbstverständlich hast du dir die Seriennummer notiert und ein Ersatzgerät ist leider nicht möglich.
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Unter Umständen geht es ja auch gar nicht um eine Kündigung, wenn ihn keine Beitragserhöhung erreicht hat, könnte auch davon ausgegangen werden, dass der alte Beitrag weiterhin gilt. Sobald ihn eine Beitragserhöhung erreicht kann er sich eine mögliche Kündigung ja überlegen.
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Bitte ihn doch einfach dir schriftlich zu bestätigen, dass er in diesem Fall die Kosten für die Demontage (und möglicherweise erneute Montage) aller Heizkörperregler übernimmt (durch einen Handwerker) - in diesem Fall würdest du ihm selbstverständlich alle Regler zur Verfügung stellen.
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Original geschrieben von Goyale
Wenn der Tarif für diese Behandlung nur 2,3fach erstattet, dann ist das so. Details stehen in den Versicherungsbedingungen.
Das problematische ist, der Tarif würde die Behandlung 3,5fach erstatten (zumindest ist dies meines Wissens nach nicht durch die Bedingungen ausgeschlossen). Vielmehr ärgert mich die Ablehnung, da die ARAG mir ja damit implizit schreibt, dass die Begründung meines Zahnarztes für diesen erhöhten Satz ungültig ist, da schon alles Teil des normalen Satzes ist. Nun kann ich natürlich meinen Zahnarzt fragen - dieser wird mir vermutlich sagen seine Rechnung ist korrekt. Meine Frage ist also vielmehr ob sich jemand mit Zahnarztrechnungen im Allgemeinen auskennt oder sogar spezifisch mit "meiner GOZ Ziffer" 2080 sowie möglichen Begründungen für einen erhöhten Satz.
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Bei der ARAG Tarif Z100 mache ich gerade leider wieder einmal schlechte Erfahrungen, mein Zahnarzt hat bei mir eine Füllung erneuert und hat dies wie folgt abgerechnet:
GOZ, Ziffer 2080
Satz: 3,5
Betrag: 109,45 Euro
Begründung für den erhöhten Satz: Überdurchschnittlicher Zeitaufwand wegen kombinierter Schmelz-Dentinkonditionierung in mehreren Teilabschnitten.
Die ARAG schreibt mir nun:
Zitat
Die Mehrschichttechnik ist im Leistungsverzeichnis der Ziffer 2080 im 2,3 fachen Gebührensatz enthalten. Eine Erhöhung des Faktors mit dieser Begründung können wir nicht aktzeptieren.
Kennt sich hier jemand mehr aus? Hat die ARAG Recht? Sollte ich mich eher an meinen Zahnarzt wenden? Oder sollte ich der ARAG wieder schreiben?
Davon abgesehen hat sich der Beitrag innerhalb der letzten fünf Jahre immens erhöht.
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Original geschrieben von keldan
Da bist du selbst schuld, sorry!
Das was abgelaufen ist (seitens O2), war alles rechtens!
Du hast anscheinend ein Samsung Galaxy S4 mini oder ein HTC One mini bestellt (bzw. deine Freundin), und da ist nun mal die Anzahlung 49 €.
Die Hotline selbst kann keine My Handy-Finanzierung selbstständig verändern, die sind so fest! Einzig und alleine die Tarife können die Hotline-Mitarbeiter verbilligen!
Und wenn du kündigst, dir jemand 12x5€ Gutschrift anbietet WENN du die Kündigung zurücknimmst, dann gelten die 60€ nur wenn die Kündigung wirklich weiterhin nicht bleibt!
Denn sonst würde jeder Depp immer und immer wieder kündigen bis die Rechnung bei 0,-€ sich beläuft!
Die Liefergebühr die ist auch üblich und wird bei jeden Anbieter das man telefonisch oder Online abschließt verlangt.
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Ehrlich gesagt weiß ich als Kunde nicht an welchen Tarifen o2 etwas verändern kann und an welchen nicht. Dies ist möglicherweise nicht ganz deutlich gewesen: Bei der Vertragsverlängerung haben wir explizit gefragt ob neben den 30 Euro pro Monat weitere Kosten anfallen. Dies wurde durch o2 telefonisch verneint. Leider fällt es uns nun natürlich sehr schwer diese Aussage o2 nachzuweisen (um nicht zu sagen es ist schlichtweg nicht möglich, Aussage gegen Aussage).
Noch lustiger ist ja, dass der von o2 geschriebene Kaufbetrag alle Daten enthält aber einfach einmal gar keine Beträge enthält. o2 selber schreibt wir bekommen eine Rechnung wie im Kaufvertrag vereinbart - im schriftlichen Vertrag von o2 sind gar keine Beträge mehr angegeben? Was vermutlich auch ein Fehler ist - das wir das Handy nicht für lau bekommen ist sicherlich auch klar.
In diesem Fall handelt es sich meinem Rechtsempfinden nach ganz klar um Betrug bzw. um einen Vertragsbruch. Unabhängig davon ob der o2 Mitarbeiter an der Hotline dies überhaupt hätte zusagen dürfen oder nicht - dies kann meine Glaskugel leider nicht beantworten, welche Befugnisse die Mitarbeiter haben mit denen ich telefoniere.
Auch bei dem Kündigungsrabatt der von o2 einfach so zurückgenommen wird handelt es sich immerhin um eine einseitige Vertragsänderung. Sorry, aber ich kann meinen Vertrag ja auch nicht einfach wie ich lustig bin einseitig ändern? Meines Wissens nach braucht es dafür immer zwei Vertragspartner (abgesehen von z.B. einer Kündigung die bewusst einseitig ausgesprochen werden kann).