Huch, was sehen meine entzündeten Augen in einem meiner Serverlogs:
MOT-A835/72.32.07. MIB/2.2 Profile/MIDP-1.0 Configuration/CLDC-1.0
ja, gibts denn in .de schon UMTS-Telefonie ?
oder hat mich ein Anti-Piefke besucht ? ![]()
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Huch, was sehen meine entzündeten Augen in einem meiner Serverlogs:
MOT-A835/72.32.07. MIB/2.2 Profile/MIDP-1.0 Configuration/CLDC-1.0
ja, gibts denn in .de schon UMTS-Telefonie ?
oder hat mich ein Anti-Piefke besucht ? ![]()
sorry, da bin ich anderer Meinung, weil
Zitat
Wenn das Handy im Fahrzeug fest installiert ist
UND
zur Bedienung nicht in die Hand genommen werden muss, .... ist eine Benutzung während der Fahrt weiterhin gestattet.
Man beachte bitte freundlicherweise die UND-Funktion, da steht kein oder !
IMHO = Ja.
Gemäss BGB kann der Händler - wenn die Nachbesserung einen unverhältnismässigen Aufwand für ihn bedeuten würde ***- den Kaufpreis zurückerstatten, also eine Wandlung vornehmen.
Dass Dir das nicht wirklich hilft ist eine andere Sache.
*** Anmerkung:
Wäre das nicht so, dann könntest Du ja verlangen, dass eigens für dich ein solches neues Teil hergestellt wird, Stückpreis dann das 100.000fache des originären Verkaufspreises ?
Edit: Grrr, schon wieder zu langsam
ZitatOriginal geschrieben von Butterfly
Sehe ich das richtig?
Fast !
Der Gesetzgeber will, dass das zu bedienende Gerät - ähnlich wie ein Autoradio - fest ! und eben nicht lottelig oder lose herum(f)liegend mit dem Fahrzeug verbunden ist.
Ob ein Headset erlaubt oder verboten ist, darüber streiten sogar noch die Richter,
einig ist man sich allgemein darüber, dass eine Freisprecheinrichtung zu bevorzugen und erwünscht ist.
Edit: zum Schmökern:
http://www.adac.de/Recht_und_R…1&SourcePageID=27229&TL=2
http://www.akcent.de/InsiExter…zahl=20&fontF=A&fontS=9pt
Unabhängig davon: Falls anlässlich eines Unfall nachzuweisen ist, dass dieser zu vermeiden gewesen wäre, wenn man nicht an was auch immer "gefummelt" hätte, dann hast Du sowieso die Arschkarte.
Also: ich schlage Dir mal vor den Schalter nicht in die Telefonleitung einzubauen, sondern:
schraube das Telefon auf, darin wirst Du eine Klingel (fachdeutsch=Wecker) finden und auch 2 Steckverbindungen bezeichnet mit W1 und W2.
In eine der beiden baust Du den Schalter ein.
Vorteil: bei AUS klingelt es nicht mehr, aber Du kannst noch telefonieren.
Also da fallen mir - neben der von Dir erwähnten - noch viele andere Möglichkeiten ein, nämlich z. B.:
(Spiegel-) Frequenzüberlagerung
mangelnde Einstrahlungsfestigkeit
(Zu-) Mischergebnisse, auch: +- ZF
usw.
Will heissen: Ob das, was Du hörtest, tatsächlich auf der bei Deinem Scanner angzeigten QRG stattfand, das ist noch lange nicht raus.
Und falls doch: es gibt auch Frequenzpiraten.
Seid doch nett zu dem jungen Mann, er soll doch später auch Eure Rente zahlen. ![]()
Re: Re: Re: Kundenbetreuung online Frage zum Treueangebot
ZitatOriginal geschrieben von ThunderHawk
... kann man eigentlich auch "verhandeln"?
Also: man kann verhandeln - oder es zumindest versuchen.
Aber:
1. unter einer Rechnung von 100 TEuro kannst Du es sofort vergessen !
2. telefonisch und / oder über die 1000 geht das kaum, da gewinnst Du allerhöchstens ca. 20.- TEuro.
Besser ist es einen echten alten Sackpostbrief nach Potsdam zu schreiben und darauf zu verweisen, dass Du das von Dir gewünschte Gerät da oder dort zu einem günstigeren Preis bekommen würdest (das muss nachprüfbar sein!), dann ziehen die meistens gleich oder etwas günstiger.
Alle Angaben ohne Gewehr, Peng !
ZitatOriginal geschrieben von Vengo
Hamburg is für solche Sachen sicher ideal.
Kleiner Tip: IBIS Hotel direkt in St. Pauli an der U-Bahn Haltestelle Reeperbahn.
Das sehe ich auch so.
Finanziert ihm doch zum Junggesellen-Abschied einen Besuch der Herbertstrasse
einschliesslich ... na Ihr wisst schon ![]()
ZitatOriginal geschrieben von hpo
... für 80,- EUR?![]()
Das kommt auf seine Betriebssamenkeit an.
Möglicherweise reichts bis zu seiner Pension ? ![]()