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Original geschrieben von stanglwirt
... PRO MONAT hast du vergessen.
Nun rechnen wir doch mal hoch:
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Würde mich nicht wundern, wenn die Dunkelziffer bei mehr als 20 Milliarden p.a. liegen wird.
Sorry, aber gehts eigentlich noch??!!
Wenn ich das richtig mitbekommen habe sind diese ~600 Euro/Monat nur die Kosten für die Unterbringung eines Flüchtlings.
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Original von Nordrhein-Westfalens Innenminister Ralf Jäger
Jäger: Nein, nein. Ich habe gesagt, wir sind in einem Prozess mit den nordrhein-westfälischen Kommunen. Wir sind dabei aufzuschreiben, was kostet die Unterbringung eines Flüchtlings. Das sind beispielsweise in Bayern etwa 12.000 Euro, der Landkreistag setzt es auf 10.000 Euro pro Jahr. Das Land zahlt bereits 7558 Euro.
Quelle: http://www.deutschlandfunk.de/…ml?dram:article_id=331968
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Original geschrieben von frank_aus_wedau
Wenn ich diesen vom BGH entschiedenen Fall ...
Hatte deinen Link nicht gesehen und dachte du beziehst dich auf diesen Link von mir.
BGH Urteil (VIII ZR 210/10)
Sagen wir mal so:
Eine Räumungsklage über mehrere Instanzen kann sehr lange dauern und für die Kommune nicht gerade image fördernd sein, wobei die Aussicht auf Erfolg vor Gericht nicht garantiert ist.
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Original geschrieben von frank_aus_wedau
Nö ... Ägypten nutzt dazu reguläre Einheiten (und auch hier).
oder hier sogar mit Bodentruppen.
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Original geschrieben von frank_aus_wedau
Neuer Nutzer wäre m.E. die Kommune selbst,
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So glasklar wie Du sie darstellst, ist die rechtliche Situation also nicht.
Dann schau dir mal § 573 BGB an.
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(2) Ein berechtigtes Interesse des Vermieters an der Beendigung des Mietverhältnisses liegt insbesondere vor, wenn
1. der Mieter seine vertraglichen Pflichten schuldhaft nicht unerheblich verletzt hat,
2. der Vermieter die Räume als Wohnung für sich, seine Familienangehörigen oder Angehörige seines Haushalts benötigt oder ...
Quelle: http://dejure.org/gesetze/BGB/573.html
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Original geschrieben von frank_aus_wedau
Diese Wohnungskündigungen sind schlichtweg eine Unverschämtheit, ...
Nein, sie sind rechtswidrig. Eine "Kündigung wegen Eigenbedarf" steht nur natürlichen Personen zu.
EDIT:
Übrigens muß schon im Kündigungsschreiben der vollständige Name des neuen Nutzers dieser Wohnung angegeben werden. Schon dieses kann wohl die Kommune nicht leisten.
http://www.mieterbund.de/mietr…berblick/eigenbedarf.html
BGH Urteil (VIII ZR 210/10)
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Mir war im Januar 2015 nicht bewusst, das diese Aktion eigentlich nichts mit PEGIDA zu tun hatte, sondern die Generalprobe für den gesamten VW-Konzern war.
»Lichter aus bei VW«
Bissel hämisch kann man schon sein, aber wird hoffentlich nicht so schlimm kommen.
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Re: Suche Desktop PC als Ersatz für NC10-Intel N270 1.6GHz
Eigentlich bist du doch mit dem NC10 zufrieden. Warum also jetzt wechseln? Hat doch scheinbar letztes Jahr auch schon nicht geklappt.
Suche Mini PC als Ersatz für NC10-Intel N270 1.6GHz
Ich kann das gut verstehen und bin mit meinem Medion Akoya auch noch zufrieden. Obwohl ... vlt. ist es doch an der Zeit.
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Dann bliebe also nur noch die Schweiz übrig.
Ein Böööötchen zum Schutz vor Steinbrück's "Kavallerie" auf dem Bodensee und das andere auf dem Genfer See. 
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Das denke ich auch, aber was passiert nach einer Stunde. Dann hat man plötzlich eine Unterbrechung oder kann man vorher, sagen wir mal 2x1h oder 3x1h buchen.
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Original geschrieben von pithein
Wenn städtische Wohnungen wegen Eigenbedarf (der Kommune) gekündigt werden, trägt das nicht zum sozialen Frieden bei.
Da werden eigene Bürger schlechter gestellt als Flüchtlinge.
Was sagt das Grundgesetz, niemand darf .... .
Quelle:
http://mobil.stern.de/wirtscha…rf-ausziehen-6465914.html
Zum Glück sind hier in Deutschland die entsprechenden Gesetze und auch die Richter(!!!) sehr Mieterfreundlich. Ein Vermieter ist einem Mieter immer im Nachteil und dieses ist so auch gewollt.
Falls der Mieter sich hat nichts zuschulden kommen lassen, insbesondere kein Mietrückstand, sollte er sich keine Sorgen machen. Wie im Artikel schon angedeutet, haben nur natürliche Personen das Recht "eine Kündigung wegen Eigenbedarf" auszusprechen und selbst dies ist an sehr strengen Regeln gebunden. (Bedarf für sich selbst oder sehr nahe Verwandte)
Dem fehlt es einer Kommune.
Einfach widersprechen und auf eine (Räumungs-)Klage warten bzw. falls man doch dort weg will, in eine neue teure Wohnung ziehen und die Kommune auf Schadensersatz verklagen.