Beiträge von beesdo77

    Zitat

    Original geschrieben von stanglwirt
    ... PRO MONAT hast du vergessen.
    Nun rechnen wir doch mal hoch:
    ...
    Würde mich nicht wundern, wenn die Dunkelziffer bei mehr als 20 Milliarden p.a. liegen wird.
    Sorry, aber gehts eigentlich noch??!!


    Wenn ich das richtig mitbekommen habe sind diese ~600 Euro/Monat nur die Kosten für die Unterbringung eines Flüchtlings.

    Zitat

    Original von Nordrhein-Westfalens Innenminister Ralf Jäger
    Jäger: Nein, nein. Ich habe gesagt, wir sind in einem Prozess mit den nordrhein-westfälischen Kommunen. Wir sind dabei aufzuschreiben, was kostet die Unterbringung eines Flüchtlings. Das sind beispielsweise in Bayern etwa 12.000 Euro, der Landkreistag setzt es auf 10.000 Euro pro Jahr. Das Land zahlt bereits 7558 Euro.


    Quelle: http://www.deutschlandfunk.de/…ml?dram:article_id=331968

    Zitat

    Original geschrieben von frank_aus_wedau
    Neuer Nutzer wäre m.E. die Kommune selbst,
    ...
    So glasklar wie Du sie darstellst, ist die rechtliche Situation also nicht.

    Dann schau dir mal § 573 BGB an.

    Zitat

    ...
    (2) Ein berechtigtes Interesse des Vermieters an der Beendigung des Mietverhältnisses liegt insbesondere vor, wenn
    1. der Mieter seine vertraglichen Pflichten schuldhaft nicht unerheblich verletzt hat,
    2. der Vermieter die Räume als Wohnung für sich, seine Familienangehörigen oder Angehörige seines Haushalts benötigt oder ...


    Quelle: http://dejure.org/gesetze/BGB/573.html

    Zitat

    Original geschrieben von frank_aus_wedau
    Diese Wohnungskündigungen sind schlichtweg eine Unverschämtheit, ...

    Nein, sie sind rechtswidrig. Eine "Kündigung wegen Eigenbedarf" steht nur natürlichen Personen zu.


    EDIT:
    Übrigens muß schon im Kündigungsschreiben der vollständige Name des neuen Nutzers dieser Wohnung angegeben werden. Schon dieses kann wohl die Kommune nicht leisten.


    http://www.mieterbund.de/mietr…berblick/eigenbedarf.html


    BGH Urteil (VIII ZR 210/10)

    Zitat

    Original geschrieben von pithein
    Wenn städtische Wohnungen wegen Eigenbedarf (der Kommune) gekündigt werden, trägt das nicht zum sozialen Frieden bei.
    Da werden eigene Bürger schlechter gestellt als Flüchtlinge.
    Was sagt das Grundgesetz, niemand darf .... .
    Quelle:
    http://mobil.stern.de/wirtscha…rf-ausziehen-6465914.html

    Zum Glück sind hier in Deutschland die entsprechenden Gesetze und auch die Richter(!!!) sehr Mieterfreundlich. Ein Vermieter ist einem Mieter immer im Nachteil und dieses ist so auch gewollt.
    Falls der Mieter sich hat nichts zuschulden kommen lassen, insbesondere kein Mietrückstand, sollte er sich keine Sorgen machen. Wie im Artikel schon angedeutet, haben nur natürliche Personen das Recht "eine Kündigung wegen Eigenbedarf" auszusprechen und selbst dies ist an sehr strengen Regeln gebunden. (Bedarf für sich selbst oder sehr nahe Verwandte)
    Dem fehlt es einer Kommune.


    Einfach widersprechen und auf eine (Räumungs-)Klage warten bzw. falls man doch dort weg will, in eine neue teure Wohnung ziehen und die Kommune auf Schadensersatz verklagen.