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Hallo zusammen!
Ich suche einen Neuvertrag im Tarif Blue M.
Wichtig ist mir, dass die Promotion "30 Tage Smartphone Day Pack EU gratis" inklusive ist und meine Rufnummer von einer bestehenden Callya-Karte übernommen werden kann.
Auch ein provider-Vertrag wäre möglich.
Gruß
post2post
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Vielen Dank schon mal!
Die Auerswald muss weiterhin genutzt werden, da sie im Keller steht und das ganze Haus auf 3 Etagen mit ihr verkabelt ist.
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@ iAcer:
Ganz einfach. Mein Vodafone -Vertrag ist mir zu teuer und die 1&1 Allnet Flat kostet nur 29,99 €. Wenn ich jetzt in den Flex 40 wechseln und meine Nummer wegportieren könnte, würde ich mir 3 teure Grundgebühren sparen.
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Mich würde das auch interessieren.
Mein Vodafone-Vertrag läuft im Juli aus, ist gekündigt und ich würde auch gerne möglichst bald in den Flex 40 wechseln (und dann nach Inkrafttreten der TKG-Novelle meine Nummer wegportieren :p ).
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Hallo zusammen!
Meine Eltern sind derzeit Kunden der Telekom in einem Call & Surf Comfort Tarif mit ISDN. Da die Telekom seit Jahren nur eine 3 Mbit-Leitung bieten kann, wechseln sie zu Unitymedia (100 Mbit).
Ihre drei Rufnummern werden am 15.06.12 zu Unitymedia portiert. Das ist bereits von beiden Unternehmen bestätigt.
Von Unitymedia haben sie eine Fritzbox 6360 Cable bekommen, an deren S0-Bus sie ihre Telefonanlage Auerswald ETS-2204 aus dem Jahre 2000 anschließen können.
Meine Frage: Reicht es einfach, die Auerswald-Anlage am Stichtag mit dem S0-Bus der Fritzbox zu verbinden oder muss sie vollkommen neu programmiert werden?
Gruß
post2post
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Das ist mir schon klar, wie dieses Angebot funktioniert.
Eine Nichtnutzungsgebühr ist trotzdem unseriös, illegal und inakzeptabel.
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Das LG Kiel hat entschieden, dass Nichtnutzungsgebühren illegal sind.
Die Tarife erscheinen mir in höchstem Maße unseriös.
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Stichwort TKG-Novelle:
Wo finde ich den Gesetzestext im Wortlaut?
Bisher habe ich nur Zusammenfassungen in Pressetexten gefunden.
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Leider habe ich den Wortlaut der TKG-Novelle bisher nicht finden können.
Sollte es wirklich nur darum gehen, ob die entsprechende Leistung am neuen Wohnort grundsätzlich angeboten wird, hättest du recht.
Aber es gibt ja auch Fälle, in denen die Leitung noch durch den Vormieter und dessen Anbieter beispielsweise blockiert ist, ohne dass man selbst oder der eigene Anbieter daran etwas ändern könnten.
Theoretisch - auch wenn das nicht die feine Art ist - wird man sich jedes Festnetz-Vertrages entledigen können. Man muss nur für einen Tag einen Wohnsitz an einer Adresse anmelden, an der die Leistung nicht zur Verfügung gestellt werden kann. Wenn man zum Beispiel in Berlin wohnt und Kabel-Deutschland-Kunde ist, fragt man einen Freund, der an einer Adresse in Berlin wohnt, die nicht per Kabel versorgt ist. Durch Vorlage der Bescheinigung vom Bürgeramt würde man den Vertrag bestimmt loswerden.
Umzüge ins Ausland dürften auch ausreichen. Wenn man grenznah wohnt, könnte man sich ja für einen Tag in einem Nachbarland anmelden und würde dadurch jeden Festnetz-Vertrag los.
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Ich weise darauf hin, dass der neue Bundespräsident in den nächsten Tagen das neue Telekommunikationsgesetz unterzeichnen wird. Am Tag nach der Unterzeichnung wird es in Kraft treten.
Laut diesem Gesetz wird man bei Umzügen ein Sonderkündigungsrecht haben, sofern der Provider am neuen Wohnort den Anschluss nicht schalten kann.
Das scheint hier der Fall zu sein. Wenn schon ein Anschluss vorhanden ist, wird es für einen zweiten Provider schließlich nicht möglich sein, dort einen zweiten Anschluss zu schalten.