ZitatOriginal geschrieben von igel-online
Edit 2: Falsch vermutet. Sozialhilfeträger hat Rückforderungsanspruch, Tochter muss den Wert der Immobilie für den Unterhalt einsetzen, eventuell besteht die Möglichkeit einer Ratenzahlung (über den Tod des Bewohners hinaus möglich).
Hey igel-online, vielen Dank für deine Mühe ![]()
Hat mir echt gut weitergeholfen :top:
Dann hat die Person in meinem Fall wohl falsch gedacht. Bei nem Kumpel von mir ist nämlich grad son kleiner "Erbschaftsstreit" ausgebrochen und da is eben genau dieser Fall, der Kumpel musste/ ist darauf hin gedrängt worden, auf alles was soweit Erbentechnisch vorgesehen gewesen wäre ( ohne Testament ) zu verzichten.
Ebenfalls an irgendwelchen Ansprüchen an der Wohnung oder spätere Pflichtteile. Die Person denkt, dass mit der Schenkung der Pflegeperson alles vom Tisch ist und man nun locker Sozialhilfe beantragen könnte.
Hab mir gleich gedacht, dass es sooo einfach nicht sein kann. Aber danke nochmal
echt klasse!




