Vielen Dank für eure Hilfe! ![]()
Das Ergebnis des ganzen Trubels ist nun, dass die Versicherung meines Vermieters alles übernimmt - ich bin also aus dem Schneider. ![]()
Da es sich nicht um eine Spülmaschine, sondern um den Wasserzulauf des ganz normalen Wasserhahns handelte, ist dafür wohl der Vermieter verantwortlich, bei einer Spülmaschine wäre ich dran gewesen. *puuuuhh*
Ich habe wirklich Glück gehabt, denn das Wasser stand nur in Küche und Bad! Wenn es auch ins Wohnzimmer eingedrungen wäre und Dinge wie Computer, Orgel, Klavier oder die untersten Etagen meiner Handyvitrinen geflutet hätte, hätte ich für diesen Teil wohl selbst aufkommen müssen.
Nach meinem Laienhaften Rechtsverständnis liegt Fahrlässigkeit nicht vor - wer stellt bitte den Haupthahn seiner Wohnung ab, wenn er eine Nacht nicht zu Hause ist? Man klemmt ja auch nicht das Wasser ab, wenn man morgens zur Arbeit geht.
Bei einem dreiwöchigen Urlaub ist die Sachlage natürlich ganz anders...
Gruß, Mooney ![]()



