Beiträge von Mooney

    Vielen Dank für eure Hilfe! :)


    Das Ergebnis des ganzen Trubels ist nun, dass die Versicherung meines Vermieters alles übernimmt - ich bin also aus dem Schneider. :)


    Da es sich nicht um eine Spülmaschine, sondern um den Wasserzulauf des ganz normalen Wasserhahns handelte, ist dafür wohl der Vermieter verantwortlich, bei einer Spülmaschine wäre ich dran gewesen. *puuuuhh*


    Ich habe wirklich Glück gehabt, denn das Wasser stand nur in Küche und Bad! Wenn es auch ins Wohnzimmer eingedrungen wäre und Dinge wie Computer, Orgel, Klavier oder die untersten Etagen meiner Handyvitrinen geflutet hätte, hätte ich für diesen Teil wohl selbst aufkommen müssen.


    Nach meinem Laienhaften Rechtsverständnis liegt Fahrlässigkeit nicht vor - wer stellt bitte den Haupthahn seiner Wohnung ab, wenn er eine Nacht nicht zu Hause ist? Man klemmt ja auch nicht das Wasser ab, wenn man morgens zur Arbeit geht. ;) Bei einem dreiwöchigen Urlaub ist die Sachlage natürlich ganz anders...



    Gruß, Mooney :)

    Moin Moin,



    heute morgen wurde ich recht unsanft aus meinem Schlaf gerissen, da ein Nachbar anrief und mir mitteilte, dass aus meiner Wohnung Wasser in seine eindringen würde.


    Der Schlauch der Wasserzufuhr der Spüle muss irgendwann im Laufe der Nacht geplatzt sein, was ich aber nich bemerken konnte, da ich bei meiner Freundin übernachtet habe.


    Der Wasseranschluss der Spüle (gehört zur Wohnung) meiner Laienmeinung nach nicht sonderlich fachmännisch verlegt, da der betreffende dünne Schlauch direkt am Rohr der Wasserleitung scharf abknickt und straff und ohne viel Reservelänge zum Wasserhahn führt (Kann leider kein Foto liefern, da das T68i bei meiner Freundin liegt).


    In den gut zwei Jahren, in denen ich jetzt in meiner Wohnung wohne, hat der Wasserhahn immer reibungslos funktioniert und dieses merkwürdige Konstrukt ist mir erst heute morgen zum ersten Mal bewusst aufgefallen.


    Meine Frage ist nun: wer haftet für den entstandenen Schaden, vor allem in den beiden unteren Wohnungen? Die Spüle ist wie gesagt Eigentum des Vermieters und ich habe keinerlei Änderungen daran vorgenommen. Fahrlässigkeit kann mir meiner Meinung nach nicht vorgeworfen werden, da es ja nicht üblich ist, bei Abwesenheit von nur einer Nacht das Wasser abzustellen...


    Meine Google-Suche hat nichts Hilfreiches ergeben, weswegen es klasse wäre, wenn mich einer von den vielen Juristen und Rechtsexperten hier kurz über die Rechtslage aufklären könnte. :)



    Gruß & Dank,


    Mooney :)

    Habe auch noch ein paar:


    Hai taucht in Waldsee:



    Hai im Gebirge auf Teneriffa:



    Such-den-Hai (ebenfalls Teneriffa):



    Hai am Abgrund (nochmal Teneriffa):



    (leider kommt die Tiefe der Schlucht auf dem Bild nicht sonderlich gut rüber)



    Ich muss mal nach meinen anderen Hai-Bildern stöbern - wenn ich sie noch finde, poste ich sie. ;)



    Gruß, Mooney :)

    Das Einsatzgebiet "Baustelle" verpflichtet ja schon nahezu zur Anschaffung eines Hais... ;)


    Von all meinen Handys dürfte das R310s empfangmäßig ganz oben rangieren, die Hörer und Klingeltonlautstärke ist ebenfalls sehr gut, lediglich der VIbra könnte etwas kräftiger sein.


    Mir persönlich wäre das R250 zum Herumshcleppen zu groß und ein 6310(i) für die Baustelle zu schade, weswegen meine Wahl wohl auf den Hai fallen würde. :)


    Eine andere Alternative wäre die Anschaffung eines älteren Motorola v-dots (3688, 3690, 50), die in punkto Empfangsleistung, Sprachqualität und -lautstärke ebenfalls sehr gut sind. Der Vibra-Alarm meiner damaligen beiden V3688 waren heftig, der meines jetzigen ist etwas schwächer. Ein solcher Winzling dürfte sich aber in der Hemdtasche wohler fühlen als im Parka und kann natürlich erheblich weniger ab als der Hai, welchem auch ein Bad im Schlamm oder einer Pfütze nichts ausmacht.



    Gruß, Mooney :)