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Nein - So einfach geht das nicht.
Habe auch einen HT/NT-Zähler bzw. Tarif.
Etliche Stromanbieter setzen in ihren AGBs das Vorhandensein eines Eintarif-Zählers voraus,
um den entsprechenden Tarif wahrnehmen zu können.
Um Ärger beim Wechsel zu vermeiden, bitte immer erst vorab beim gewünschten
Stromanbieter - idealerweise schriftlich - nachfragen, ob es Probleme macht, wenn man einen
Zweitarif-Zähler hat, aber auf eine Eintarif-Option wechseln möchte.
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zu Friedrich:
http://www.der-postillon.com/2…k-whistleblower-hans.html
< böse ironie on >
Was Herrn E. anbelangt:
Es wird höchste Zeit, dass endlich mal jemand die beschlagnahmten 'Knaben-Bilder' "durchsticht",
damit man sich mal selbst ein BILD machen kann, über was da geredet/geschrieben wird. :mad:
< böse ironie off >
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Vielleicht hat ja auch der Abtritt/das Ausscheiden von Pofalla seine "Ursache" in dieser Causa?
Bei anstehender Regierungsbildung das Kanzleramt so ganz ahnungslos? Das mag ich so nicht glauben wollen.
Oder die Geheimdienste (NSA und Konsorten) haben dem Edathy ein dickes Ei gelegt - sprich gelinkt,
weil er ihnen zu penetrant auf die Füße gestiegen ist?
Die technischen Möglichkeiten, wie wir nun ja wissen, haben sie ja locker drauf.
Meine Omma hätte gesagt:
Die ganze "Berliner Mischpoke" in einen Sack und draufhauen.
Da triffst immer den Richtigen.

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"Wenn Du merkst, dass Du ein totes Pferd reitest, steig ab!" 
Sprichwort der Dakota-Indianer
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Dann kan ich auch (endlich) den Erich anbringen. Nein nicht den Erich H. 
Den hier meine ich:
Wird's besser? Wird's schlimmer? fragt man alljährlich.
Seien wir ehrlich: Leben ist immer lebensgefährlich!
Erich Kästner
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Der Zoll verweist auf seiner offiziellen Seite bezüglich der Produktsicherheit
unter "Aufgaben der Zollverwaltung" an die zuständigen Marküberwachungsbehörden,
so denn die Freigabe für das eingeführte Produkt ausgesetzt wird.
Zitat:
"Die Zollstellen informieren in diesen Fällen die zuständigen Marktüberwachungsbehörden.
Diese entscheiden, ob die Waren nach den Produktsicherheitsvorschriften in den freien Verkehr überführt werden können
oder wieder ausgeführt oder vernichtet werden müssen.
Zuständig für die Marktüberwachung sind bis auf wenige Ausnahmen (z.B. die Bundesnetzagentur für EMVG und FTEG) die Marktüberwachungsbehörden der Länder (z.B. Gewerbeaufsichtsämter)."
http://www.zoll.de/DE/Fachthem…oduktsicherheit_node.html
So ich das richtig interpretiere, treffen also die Bundesnetzagentur oder das Gewerbeaufsichtsamt letztendlich die Entscheidung,
ob ein Produkt betreffs der Produktsicherheit eingeführt werden darf oder nicht und nicht der Zoll selber.
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Ich habe das Panasonic KX-TG6521 - also dasselbe Modell.
Hängt an einem 'ganz normalen' Analoganschluß (POTS) am Splitter (trennt Telefon und DSL).
Keinerlei Probleme, kein Rauschen, kein Knarzen, gute bis tolle Gesprächsqualität. :confused:
Vielleicht einmal das Panasonic nehmen und - so möglich - bei Anschlüssen
von Verwandten, Bekannten, Nachbarn ausprobieren.
Möglicherweise liegt es ja an der Art des Anschlusses, ob und wie das KX-TG6522 damit zurecht kommt.
Oder braucht man für einen ISDN-Anschluss nicht sowieso ein 'spezielles' ISDN-Telefon?
Irgendetwas schwirrt mir da im Hinterkopf rum. Bin mir aber nicht sicher.
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*lol*
Was ist denn das für ein schräger Thread? 
Werde demnächst mal bei Astro TV anrufen und fragen welche Mobilfunk-Vorwahl
zu meinem Sternzeichen passt. 
Ein ausgeglichenes Yin und Yang ist ja wichtig! Gerade auch in Geschäftsdingen.
Ooooommmmmmm... :gpaul: