Habe jetzt von Alice/O2 einen W-LAN Router zugeschickt bekommen.
Wie schicke ich das Altgerät zurück?
Weiß jemand was passiert, wenn ich die Kabel nicht mitsende?
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Habe jetzt von Alice/O2 einen W-LAN Router zugeschickt bekommen.
Wie schicke ich das Altgerät zurück?
Weiß jemand was passiert, wenn ich die Kabel nicht mitsende?
Re: Xtra-Guthaben mit Mobilcom aufladen?
ZitatAlles anzeigenOriginal geschrieben von Woidbua
Hallo Leute,
kann man eine Original Xtra-Card der Telekom mit einer Aufladekarte (15,00EUR) von Mobilcom-Debitel aufladen?!?
Hat jemand Erfahrungen?
Vielen Dank für Eure Antworten!
Das kommt darauf an, was Du für eine Aufladekarte gekauft hast. Wenn es eine für Xtra ist, dann ja. Wenn es aber eine für callmobile oder klarmobil ist, dann nicht.
Hi.
Hier der Code für meincokebonus.de
RKLM
5K6L
97FK
Falls jemand den Code eingelöst hat, schreibt mir bitte eine PN, damit ich den Thread schließen kann.
Re: Re: Re: Re: Re: RTL / LIDL Mobile
ZitatOriginal geschrieben von TBCMagic
Und wir dürfen gespannt sein, wann diese "Unart" -nach Schraubenzieher und LCD-Display-"abgestellt" wird.
Bei Wikipedia geht die Definition noch etwas weiter: "Im Sprachgebrauch wird der Begriff auch häufig für privatwirtschaftliche Entgelte verwendet, insbesondere bei ehemals staatlichen Leistungen (Telefongebühren)."
Im Kern geht es ja um etwas anderes: Wenn der Anbieter diesen Ausdruck in seiner AGB verwendet und im PP-Wiki ein Paragraph 1:1 übernommen wird, dann stelle ich mir folgende Frage: "Warum wird dort etwas "manipuliert"?"
Das musst Du den Autor fragen. Richtig recht ist es mir auch nicht, aber ich denke unter Entgelt weiß jeder, was gemeint ist.
ZitatOriginal geschrieben von Reignman
ja aber die wollen für 500MB 9,95 Eur monatlich zusätzlich, das ist zuviel!
Dann solltest du entweder jemanden finden, den du werben kannst. Oder dich für McSIM entscheiden.
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Re: Re: Re: RTL / LIDL Mobile
ZitatOriginal geschrieben von horstihorsthorst
Nach der von dir zititierten Definition würde kein Telefonbieter wissen was eine Gebühr ist, denn von Grundgebühren ist doch überall die Rede.
Richtig, dass durfte nur die Deutsche Post bzw. dann Deutsche Telekom als staatlich beauftragter Monopolist so nennen.
ZitatOriginal geschrieben von Reignman
hatte noch was vergessen. Es kommt nur das D-Netz in Frage!
@movil-libre
Also für 9,95 Eur bekommt man bei smartmobil 200MB. die 500MB bekommt man nur wenn man jemand wirbt sagst du?
Korrekt oder wenn Du Geld oben drauf legst.
Re: RTL / LIDL Mobile
ZitatAlles anzeigenOriginal geschrieben von TBCMagic
RTL: Neukunden erhalten bei einer Bestellung bis zum 13.1.2013 einen Gutschein zum kostenlosen Surfen für 7 Tage. Der Gutschein muss spätestens bis zum 13.3.2013 eingelöst werden. Quelle: https://www.rtlsurfstick.de/startseite.html (Fußnote)
LIDL:
1) Unter "Besonderheiten / Hinweise" führt der Link auf die AGB ins Nirwana. Neu ist: http://www.fonic.de/agb (oder als PDF: http://www.fonic.de/dlc/pdf/FONIC_AGB.pdf) Der Stand ist Dezember 2012.
2) Es gibt neue Preislisten für den Surfstick (siehe http://www.lidl.de/de/Internet-Stick) und für den Mobilfunktarif (siehe: http://www.lidl.de/de/Classic-Tarif) Stand ist jeweils Oktober 2012. Jedoch findet man auf den Unterseiten noch Preislisten auf dem Stand von Juni, Juli und August 2012.
3) Fonic verwendet in seiner AGB unter dem Punkt 7.7 den Begriff Tagesnutzungsgebühr und nicht Tagesnutzungsentgelt.
Zu 3) Scheinbar weiß FONIC nicht, was eine Gebühr ist.
ZitatEine Gebühr (veraltet: Gebührnis) ist eine Abgabe, die für verschiedene behördliche Tätigkeiten erhoben wird, oder ein Entgelt, das gesetzlich geregelt ist. Quelle: Wikipedia
Nein, ich verlange keine Lösung. Habe das selber heute ausgerechnet. Fand es halt mal wieder lustig, Mathe zu machen. Und wer Langeweile hat und Sudoku lösen kann, kann sich vielleicht auch an dieser Matheaufgabe probieren.
Natürlich gibts die auch in Mathebüchern, aber ich z.B. habe gar kein Mathebuch mehr.
Re: Kündigung und Auszahlung von Restguthaben
ZitatOriginal geschrieben von telboy
Die Kündigung und Auszahlung von Restguthaben einer Lebara Mobile Prepaidkarte wurde mehrmals von Lebara mobile abgelehnt, mit dem Hinweis, dass Restguthaben nur auf eine andere SIM-Karte gutgeschrieben werden könnte.
Laut der eigene AGB von Lebara mobile (§ 10.2 und 10.3) ist die Kündigung und Auszahlung egal aus welchem Grund möglich. An wen kann man sich wenden, um solch einen Fall zu klären?
Ist es nicht auch gesetzlich so, dass Restguthaben nicht mehr verfallen darf?
Ja, gesetzlich muss das Restguthaben ausgezahlt werden.
Du kannst Dich an eine Verbraucherstelle wenden, an die Rechtsberatung im Amtgericht und an einen Anwalt. Manches davon ist mit Kosten verbunden.