Was ich gehört habe, ist das mit dem Fingerprint Absicht (angeblich Sicherheitsfeature).
Beiträge von gido_gtupid
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Ist wohl dauerhaft und nicht abstellbar. Manchmal soll das Formatieren der SD-Karte im Geräte Abhilfe bringen.
Supernervig ist auch, dass seit Android 6 der Fingerabdrucksensor nach einem Neustart nicht verwendet werden kann, sondern erst das Reservepasswort eingegeben werden muss. Das hat wohl schon einige Leute überrascht und das Gerät unbrauchbar gemacht.
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Beim National Riaming mit D1 gab es früher keine Gutschriften.
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Gibts eigentlich auch bei Nutzung des o2-de+ Nutzes (also ex Eplus-Netz) Gutschriften?
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Ist bei beiden Verträge eine Nutzung des LTE-Netzes möglich?
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Kein Vorlage der Kennzeichen nötig, eben angerufen.
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Danke euch, werde berichten.
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Guten Tag,
seit 01.01.15 ist es ja möglich, auch bei Umzug in einen anderen Zulassungsbezirk die bisherigen Kennzeichen zu behalten. So möchte ich bei meinem Motorrad verfahren.
Weiß jemand, ob man bei der neuen Zulassungsstelle trotz des Behaltens des bisherigen Kennzeichens dieses vorlegen muss?
Das "Amtssiegel" ist je individualisiert nach Zulassungsbezirk. Ich kann mir vorstellen, dass auch bei Behalten der Kennzeichen daher Zulassungsbehörde_neu ihr Siegel draufkleben möchte. Umzug erfolgt hier im selben Bundesland.
Mir wäre es am liebsten, das Kennzeichen müsste nicht vorgelegt werden. Zum einen ist das Kennzeichen vernietet (wegen der Vibrationen), zum anderes ist es noch ein schönes kleines Nicht-Eurokennzeichen (nicht dass die deswegen rumeiern).
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Hi,
wie lange kann man für abgelaufene Veranlagungszeiträume rückwirkend eine Steuerklärung abgeben (wenn keine Pflicht zur Abgabe bestand und eine solche bisher nicht abgegeben wurde)?
Ich meine mich an eine Grenze von 4 Jahren zu erinnern. Nur ist mir die Berechnung nicht so ganz klar. Heißt das, ich könnte bis spätestens 31.12.15 (=Eingang der Erklärung beim FA) noch die EStE für 2011 machen?
Und: Angenommen, man war mit Klasse I in 2011 nur ein halbes Jahr berufstätig. Dafür wurde Lohnsteuer abgeführt. Werbekostenpauschbetrag wird wohl nicht übertroffen. Macht es dann nicht in jedem Falle Sinn, hier für 2011 eine EStE zu machen (weil die Lohnsteuer wohl entsprechend einer Vollbeschäftigung über 12 Monate abgezogen worden ist)?
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Um Easy Money auf diese Weise zu "beseitigen"?