ZitatOriginal geschrieben von Timba69
Business-KM-Leasing ist ÜBERHAUPT nicht mit Privat-KM-Leasing vergleichbar.
Begründung bitte.
Sie sind in Begriff, Telefon-Treff zu verlassen, um auf die folgende Adresse weitergeleitet zu werden:
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ZitatOriginal geschrieben von Timba69
Business-KM-Leasing ist ÜBERHAUPT nicht mit Privat-KM-Leasing vergleichbar.
Begründung bitte.
ZitatOriginal geschrieben von Timba69
+15 Mitarbeiter (incl. Firmwagen und Co.) weißt in eine bestimmte Richtung, und da ist, pauschal gesagt, ein 55K + nicht feste Option Angebot lächerlich. Rechne mal, was da nach Steuern bleibt.
Erzähl das mal einem mittelständischen Chef, im Übrigen das Rückgrat der deutschen Wirtschaft, und warte seine Reaktion ab. Er wird es auch lächerlich finden, versprochen.
Lächerlich sind einzig deine und die in solchen Internetdiskussionen vorherrschenden "Durchschnitts"-Gehälter. Ein wenig realistisch bleiben würde helfen. Man muss nicht bei jeder Gelegenheit irgendwelche Luftschlösser aufbauen und ein Fantasiegehalt verbreiten.
Ich schließe mich 7650w an.
Gibt es eigentlich Menschen, die AT sind weil es in deren Firmen überhaupt kein T gibt?
Guter Einwand, immer diese Werktage. Aber geht die Rechtsprechung bei dieser Sichtweise inzwischen mit? Habe gerade keinen ArbZG-Kommentar greifbar.
ZitatOriginal geschrieben von Goyale
Letztendlich kann nur ein Gericht die Frage beantworten.
Eigentlich reicht es doch völlig aus, das ArbZG zu befragen? Und das gibt im Regelfall 8 Std. pro Tag vor.
Ohne Worte, dein Beitrag spricht für sich.

Ein Prozess wegen Bestechung wird gegen Zahlung einer Bestechung eingestellt. Schöner kann ein Gerichtsverfahren doch nicht enden. ![]()
Oder pragmatisch: Lieber 75 Mio. in der Staatstasche als einen 83jährigen Opi 2 Jahre durch ein Knast-Altersheim betreuen zu müssen.
Registriert am 24.07. und 28.07. und seither auch nichts gehört. ![]()
edit 17:28: Samsung liest hier mit. :p Gerade eine E-Mail erhalten, dass ein Antrag (vermutlich der erste) fertig bearbeitet wurde und Versand Mitte nächster Woche stattfindet.
ZitatOriginal geschrieben von HHFD
Kommt gern mitsamt dem Geschäftsbericht an Deine Postanschrift.
Meine kann ich aus Datenschutzgründen nicht öffentlich nennen. Aber schick es doch an die Kollegin, die freut sich immer über Selbstanzeigen:
Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz
Husarenstraße 30
D-53117 Bonn
![]()
ZitatAnzumerken ist noch, daß die Vorschrift, Daten nach 2 Monaten zu löschen, in der Praxis viel öfter verletzt wird, als auf den ersten Blick sichtbar
Selbstverständlich ist das so. Wie schon ganz zu Beginn diskutiert, kein Mensch (und kein Unternehmen) kümmert sich um Datenschutz. Das ist schade, aber das ist auch schlicht die Praxis. Überall. Und solange Datenschutzverletzung keinerlei Konsequenzen hat (und das ist heute noch so, trotz BDSG), wird sich da auch nichts ändern.
ZitatOriginal geschrieben von drueckerdruecker
Diese Forderung und auch die wiederholt vorgetragene Forderung sollte natürlich den Angesprochenen verunsichern. Vielleicht sollte ein Präzedenzfall geschaffen werden, daß Arbeitgeber gesetzlich oder gerichtlich zur fristigen, eigenköstigen, natürlich auch dokumentierten, versicherten und eingeschriebenen Rücksendung jeglicher Bewerbungsunterlagen gezwungen werden.
Da soll überhaupt nichts verunsichert werden, sondern zum Nachdenken anregen. Und einen Präzedenzfall braucht es in dieser Angelegenheit nicht mehr, der Sachverhalt, wie legal mit Bewerbungsdaten umzugehen ist, ist doch lange klar.
Das BDSG ist ein Popelgesetz, das versteht jeder Heinz nach ein wenig Einlesen. Und nach 2 Tagen IHK-Seminar ist er zertifizierter DSB. Datenschutz ist nicht schwer, nur mühsam. Aber wir schweifen ab... :p
ZitatOriginal geschrieben von HHFD
Mir ist im Übrigen bekannt, daß dieses Vorgehen nicht optimal ist
Damit hast du den Begriff illegal aber charmant umschrieben. ![]()
Bitte noch um Nennung und Anschrift des Unternehmens.