ZitatOriginal geschrieben von HHFD
Daher dürfte man auf der sicheren Seite liegen, wenn man die Unterlagen archiviert.
"Dürfte" ist immer ein untrügliches Zeichen dafür, dass jemand vollkommen ins Blaue hinein spekuliert und keinerlei Wissen dahinter steht.
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Wie viele Paragraphen brauchst du denn noch? Archivieren ist illegal. Zumindest wenn es den gesetzlichen erlaubten Zeitraum überschreitet, s.o. Also weg damit. Entweder vernichten oder auch zurückschicken, wenn die Unterlagen durch das Unternehmen ausdrücklich angefordert wurden und nicht ohne Aufforderung zugeschickt wurden.
ZitatOriginal geschrieben von handyman1981
Was würde er sagen,wenn er im VG gefragt wird,ob er sich schon einmal beworben hat?
"Das weiß ich nicht mehr...."?
Wenn er dazu befragt wird, dann sollte er tunlichst ehrlich bleiben. Denn er weiß nicht, was die Gegenseite noch weiß und einer Lüge überführt zu werden ist nicht sachdienlich für den weiteren Gesprächsverlauf. Aber ehrlich sein ist doch auch nicht schlimm. Aus vorgenannten Gründen kann man sich da sehr gut eine Rechtfertigung zusammen basteln, das ist nichts Nachteiliges.
Wenn er nicht dazu befragt wird, dann sagt er auch nichts dazu. Ist doch ganz einfach.