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Original geschrieben von handyman1981
Den VW Händler,bei dem eine erste Inspektion 100€ kostet,möchte ich mal sehen.
Kosten für die Erstinspektion bei Festintervall QG2 eines Skoda (= VW-Teile, VW-Wartungsvorgaben, VW-Mechaniker, ...) in unserem Fuhrpark 100,65€ brutto.
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Original geschrieben von handyman1981
Bei VAG Autos hat die Werkstatt die Möglichkeit die Serviceanzeige von 15.000Km oder 1Jahr auf 30.000Km und 2Jahre hoch zu stellen (wenn vermerkt worden ist,dass ein Long Life Öl verwendet wurde).
Diese Möglichkeit hat die VAG-Werkstatt natürlich nicht in allen Fällen. QG0 kann mangels Sensor nicht umgestellt werden, QG1/QG2 wechselseitig schon.
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Original geschrieben von handyman1981
Auch wenn ein Fahrzeug werkseitig mit Longlife Öl ausgestattet wurde,wird es aber nirgends vermerkt,so dass der Kunde gezwungen ist nach Herstellervorgabe nach 15.000Km bzw. 1Jahr das Öl zu wechseln.
Das ist natürlich Quatsch. VW/Skoda kommunizieren die Codierung auf bspw. QG1 durchaus. Ob die VW-Tochter Audi das nicht tut, weiß ich nicht. Es wäre aber etwas merkwürdig.
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Original geschrieben von handyman1981
Soviel zu meinem Halbwissen! 
Stimmt, so viel zu deinem Halbwissen.
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Original geschrieben von stanglwirt
wird "jeder 20." nicht bundesweit "gezogen". dann wird das nichts mit dem abzählen...
Es wird auch so nichts.
Aber um auf deine Frage mit einer rhetorischen Gegenfrage einzugehen: Ist denn nicht jeder Mediamarkt für sich eine rechtlich selbständige GmbH auf einer Art Franchise-Basis (auch wenn die Mehrheit jeweils zu MSH gehört)? Somit wäre die Kassenbonnummerierung eh nur betriebsintern abhängig.
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Original geschrieben von Action Andy
Ist der Urlaub für das Jahr 2013 am 31.12 verfallen
Ja.
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kann noch, wie in § 7 BUrlG beschrieben, der Teilurlaub ins Jahr 2014 übernommen und quasi sofort gewährt werden?
Klar, wenn der AG das mitmacht, d.h. zustimmt. Oder wenn nachweislich im Vorjahr keine Möglichkeit zum dort nehmen bestand. Aber das geht aus dem Sachverhalt nicht hervor.
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Manchmal hat man das Gefühl, dass du ein getreuer Stammwähler der grünen Auf-Polizisten-Steine-Werfer-Partei bist. Das war jetzt wieder gehässig, sorry. Auch wenn es stimmt. :eek:
Und beim Spiegel hat inzwischen glaube ich auch der Letzte kapiert, dass er zum links-roten Gegenstück der Springerpresse mutiert ist. Dessen Online-Artikel nimmt doch kein Mensch fernab von weit links mehr ernst.
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Original geschrieben von Gärtner12
was wäre denn am sinnvollsten, wenn sie das Auto wirklich kaufen möchte?
Da gibt es eine und nur genau diese eine richtige Antwort: Sich an den Bordcomputer und damit mittelbar die Garantiebedingungen halten. Und wenn die eben sagen, dass die 1. Wartung nach spätestens 1 Jahr oder 15.000km zu erfolgen hat, dann ist das so. Dem Händler ist es piepsegal, was die Garantiebedingungen sagen, er hat natürlich kein Problem mit einer Überschreitung.
Wie fahrsfahrwerkaus schon sagte, auf die 100 EUR kommt es nun wirklich nicht an. Und viel mehr ist es nicht, da wird ein Ölwechsel gemacht, ggf. ein Filter getauscht und dann hat es sich. Die 2-Jahres-Inspektion wird deutlich teurer. Zumal sich die 1. Inspektion problemlos in den Kaufvertrag hineinverhandeln lässt - mit Inanspruchnahme in 3 Monaten. Dann hat der Motor auch ein paar km gelaufen und die ersten Späne im Öl (die es ja bei den heutigen Fertigungstoleranzen eh nicht mehr gibt laut Hersteller :D) sind drin und können entsorgt werden. Machen manche ja sowieso, dass sie nach 1-2tkm Einfahren einen Ölwechsel machen, da sie die Spänesache nicht glauben.
Um welches Auto geht es denn? Um einen VW-EU-Import?
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Vielleicht auch nicht. Und was das Rechtsverständnis angeht, duellieren sich die beiden auf dem selben Niveau.
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Original geschrieben von Pankoweit
Und wer bestimmt dann, was noch nahe genug an einer absoluten Wahrheit dran und was schon ein Stück zu weit davon entfernt ist? :cool:
Ach, das ist einfach. Das bestimmt im Zweifel der Richter am Arbeitsgericht.
Klagen dort sind ja günstig.
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Original geschrieben von Printus
Was verstehst du daran nicht, dass ich nicht über Rechtsgrundlagen schreibe, sondern Gebote der Vernunft?
Vielleicht solltest du das in deinen Jura-Beiträgen immer groß zu Beginn als Disclaimer hervorheben? Ansonsten könnte noch jemand glauben, du hättest Ahnung davon.
Damit hat sich dann auch die Nachfrage von arne nach deinem juristischen Background erledigt. Es hatte sich lange angedeutet, nun ist es offiziell bestätigt, es gibt ihn schlichtweg nicht.
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Original geschrieben von Braindead
Soll sich Kießling auf die Bundesliga und CL konzentrieren und nicht rumheulen. Fertig.
Richtig. Irgendwann ist auch gut damit. Luschi Löw wird ihn nicht berücksichtigen, das haben jetzt alle verstanden und damit hat es sich auch. Mit jeder weiteren Meldung schadet Kießling sich nur selbst.
[small]Da unser Newsexperte pithein wohl Urlaub hat, gebe ich mal die Vertretung: :p [/small]
Neuer ist Welt-Torhüter 2013!
Ich bin nicht der große Torwartprofi oder weltweite Torwartkenner. Mein Bauchgefühl ist aber etwas unentschlossen, ich persönlich hätte Neuer nicht unbedingt auf die Eins gesetzt. Neuer ist mir ein wenig zu risikofreudig, auch wenn er genau dadurch schon viele Tore verhindert hat. Irgendeinen Besseren wird es da vielleicht noch gegeben haben, auch wenn ich mangels großer Kenntnisse in diesem Bereich keinen Namen nennen kann. Aber sei's drum, Titel ist Titel. So sei es. 
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Original geschrieben von Pankoweit
Im Übrigen wurde das Recht zur Lüge im Vorstellungsgespräch schon mehrfach gerichtlich festgestellt, bei unerlaubten Fragen vonseiten des Arbeitgebers etwa.
Nicht etwa, sondern genau dann und nur dann.
Ansonsten ist durchaus zur Wahrheit oder zumindest zu deren Nähe zu raten. Oder kennst du sonstige Fälle, in denen das BAG und Co. das Recht zur Lüge legalisiert haben?