-
Zitat
Original geschrieben von handyman1981
Dann sollte es bei über 250 MM in Deutschland tausende Gewinner geben, ...
Der Begriff ist relativ, denn auch der Threadersteller hier, welcher sich als Gewinner sieht, ist genau genommen ja nur eines: Ein Verlierer. Er spart 3,50€ zum Internetpreis, muss dafür aber Spritkosten und Zeit aufwenden für den Vor-Ort-Kauf. Somit jetzt schon ein Minusgeschäft. Und dann muss er noch einmal Sprit und Zeit aufwenden, um seinen "Gewinn" einzulösen, denn das Geld gibt es ja nicht direkt nach Kauf, sondern nur 1-14 Tage später. Also noch einmal ein kräftiges Minus in der Gesamtrechnung.
Aber wie Braindead schon sagte, die Aktion ist wieder einmal der Kracher und Deutschlands Mücken schwirren glückseelig um die Sch... herum. Marketing hat Mediamarkt halt drauf, das muss man ihnen lassen.
-
Er ist vorbestraft im Zusammenhang mit der Vermarktung von Michael Schumacher, dem Mann ohne Skandale. Und jetzt? Soll ich neidisch auf seine Strafe sein? Verstehe ich nicht. :confused:
Aber lassen wir das. Dein Standpunkt ist klar.
-
Zitat
Original geschrieben von Printus
Selbst wenn es tatsächlich stimmt, dass dir das Schreiben der Versicherung nicht zugegangen ist, hättest du wissen können, dass das Versicherungsjahr immer am 01.01. des Jahres beginn und am 31.12. endet - und dass man deswegen schauen muss, wie sich die Konditionen verändern.
Hervorhebung von mir.
Du hast muss gesagt. Ich hätte also gerne weiterhin eine Quelle dafür, dass der Benachteiligte das MUSS und dass der Erhöhende nicht der ist, der mitteilen muss. Zum 3. Mal: Auf welche Rechtsgrundlage berufst du dich?
Und die Frage von arne, die ich mir seit langem ebenso stelle, darfst du bei dieser Gelegenheit dann auch gleich beantworten. 
-
Ach unser bekannter Homer Incognito nun wieder. Weshalb? Weil ich der Ansicht bin, dass unsere Bundeskanzlerin etwas Aufmerksamkeit verdient hätte?
-
Richtig, es muss nicht zwingend zur tatsächlichen Durchführung des Siegel-Abkratzens am Kennzeichen kommen. Aber die Meldung der Nicht-Versicherung geht umgehend an das zuständige LRA und damit an die Polizeidienststelle, die einen offiziellen Vor-Ort-Besuch zur Stilllegung einplant. Das ist die Praxis.
Aber nun wieder zurück zum Grundproblem. Printus, auf welcher Rechtsgrundlage muss der Benachteiligte denn nun erforschen, dass er benachteiligt wird?
-
Zitat
Original geschrieben von mostwanted
Merkel hüpft munter durchs Gemäuer, wenn das bei MS der Fall wäre gäbe es keinen Bericht - bei Merkel im Koma wohl schon eher, oder? Was meinst Du?
Ich glaube kaum, dass sie durchs Gemäuer hüpft. Zumindest kann ich mir das bei ihrer schweren Verletzung kaum vorstellen. In welchem Live-Ticker stand das denn?
Zitat
Eine Frage noch, welches Farbe hat deine Hose?
Ich habe mehr als eine. Aber um mich geht es hier nicht. Ich bin doch kein A+-Promi.
-
Live-Ticker zu Angie?
Hat eigentlich schon irgendjemand Live-Ticker zum Ski-Unfall von Angela Merkel gesichtet? Nein? Wieso denn nicht? Ist die denn nicht noch bekannter als irgendein Sportler? Merkel war schon einmal die mächtigste Frau der Welt laut Time-Magazine. :eek:
Interessant ist auch die Aussage des vorbestraften Schumacher-Managers Willi Weber. Er erklärt, dass ein F1-Profi sich vertraglich verpflichtet, aus Sicherheitsgründen während der Vertragslaufzeit keinesfalls privat Skifahren zu gehen. Und dass somit im Umkehrschluss Skifahren mindestens so gefährlich sei wie F1-Fahren. Das habe ich bislang noch in wenigen der Live-Ticker gelesen. 
-
Laut Printus muss man das. Er spricht ausdrücklich von muss. Ich hätte daher gerne eine Fundstelle im Gesetz von ihm. Denn darauf baut euer ganzes Kartenhäuschen ja auf. Gibt es dieses "muss" nicht, so bricht das ganze Häuschen zusammen und die Versicherung steht blöd da. Mit Ausnahme natürlich der Beitragsrückbuchung, denn diese hat in der Tat eine Entstempelung zur Folge.
Ich darf also wiederholt um eine Quelle bitten. Printus, auf gehts.
-
Zitat
Original geschrieben von Printus
Selbst wenn es tatsächlich stimmt, dass dir das Schreiben der Versicherung nicht zugegangen ist, hättest du wissen können, dass das Versicherungsjahr immer am 01.01. des Jahres beginn und am 31.12. endet - und dass man deswegen schauen muss, wie sich die Konditionen verändern.
Echt? Muss man das inzwischen?
Mein juristischer Kenntnisstand ist immer noch, dass derjenige, der eine Vertragsverschlechterung durchsetzen möchte, diese dem Vertragspartner mitteilen muss. Und zwar nachweislich. Wo kann man denn nachlesen, dass mittlerweile der Versicherungsnehmer sich proaktiv erkundigen muss, ob jedes Jahr seine Versicherung teurer wird? Bitte um den Gesetzestext.
Ihr macht es euch ein wenig sehr sehr einfach.
-
Du hast bei dieser Überlegung allerdings das Grünen-Grundprinzip "Zahlen soll's ein anderer" nicht berücksichtigt. 