am Anfang des "Schreibens" einen Text wie "Nach §§§ xxxx BGB informieren wir Sie heute über ...." (beim Text kann man ja flexibel sein).
Und welche §§ hättest du hier genannt?
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am Anfang des "Schreibens" einen Text wie "Nach §§§ xxxx BGB informieren wir Sie heute über ...." (beim Text kann man ja flexibel sein).
Und welche §§ hättest du hier genannt?
Solchen Leuten werde ich bestimmt keine Vorkasse zahlen und da diese Leute nicht anders versenden, hat sich der Kauf dann erledigt.
Wie versendet man denn sonst an eine völlig fremde Person außer per Vorkasse? Habe ich selbst auch noch nie gemacht und werde ich auch nie. Erst Geld, dann Lieferung. Und zwar Geld per Banküberweisung und nicht PayPal o.ä. Und dennoch habe ich deine Worte Alter, Digga, Ey noch nie eigeninitiativ benutzt. ![]()
Wenn Du widersprichst, kündigt Dir die Bank. Du hast also die Wahl: Kündigen oder gekündigt werden.
Sprichst du aus Erfahrung oder aus Mutmaßung?
Bislang hat mir keiner gekündigt.
ZitatOriginal geschrieben von Goyale
Hmm, Besichtigungen 48h vorher anmelden und dann Mo-Sa 19-21 Uhr möglich halte ich für fair und von der Rechtssprechung bezüglich berufstätiger Mieter abgedeckt.
48h, ja, weniger keinesfalls. Eher sogar länger.
Erst ab 19 Uhr ist dagegen fragwürdig und von der Rechtsprechung m.E. nicht abgedeckt. Der Vermieter hat das Recht, die Wohnung im Tageslicht zu präsentieren. Mit letzterem dürfte es im März aber ab 19 Uhr noch nicht allzu weit her sein.
Schriftlich in Verzug setzen, wenn deine Ansprüche vertraglich gedeckt und rechtfertigbar sind und dann schaut man weiter.
Kann man auch auf 0 setzen?
Und was mache ich, wenn ich eher so 19 tkm pro Jahr fahre? :eek:
ZitatOriginal geschrieben von superuser_reload
Wenn einem die Chemiefabrik in einem aktuellen Diesel unheimlich ist, dann soll man halt ein Fahrzeug mit Ottomotor kaufen und nicht die nächsten Tricksereien und Einschränkungen der Abgasreinigung auf den Weg bringen.
:top: Die DUH wird als nächstes die Benziner bei den Eiern packen, insofern super Ratschlag. Selbst mit dem demnächst fälligen OPF bleibt das eine Wackelkiste.
Bei der Commerzbank heißt es...
ZitatAlles anzeigenAb 1.05.2018 werden wir den Versand
einer (angeforderten, tatsächlich
genutzten) mobileTAN per SMS mit
0,09 EUR bepreisen.
Sollten Sie mit dieser Änderung
nicht einverstanden sein, sprechen
Sie uns gern bis zum 30.04.2018 an.
Bis zu diesem Termin haben Sie die
Möglichkeit zu widersprechen, oder
das Konto fristlos und kostenfrei
zu kündigen.
Widersprechen oder kündigen Sie
nicht, gilt Ihre Zustimmung zu der
Vertragsänderung als erteilt.
Das geänderte Preis- und Leistungs-
verzeichnis kann in unseren
Geschäftsräumen eingesehen
werden und wird auf Wunsch
ausgehändigt oder zugesandt.
Commerzbank Aktiengesellschaft
Mal sehen was die mit einem Widerspruch machen. :p Schließlich heißt es da widersprechen oder kündigen.
Comdirect fällt da dann sicher auch drunter.
Hase, gibt es den Beitrag auch in seriöser Rechtschreibung?