Beiträge von knickepitten

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    Original geschrieben von FloHech
    Taktisch sehr unklug finde ich, (...)


    Weiss ich gar nicht. Ich glaube schon an Berechnung. Das Ganze lässt ihn im Lichte eines psychisch angeknacksten Menschen erscheinen. Die Erklärung wird ja im Vorfeld von seiner Verteidigung abgesegnet worden sein. Gibts im Steuerstrafverfahren eigentlich verminderte Schuldfähigkeit?


    Ich glaube die Aussage der Fahnderin heute könnte ihm dabei wirklich das Genick brechen. Ich glaube auch nicht, dass die Verteidigung damit gerechnet hat.

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    Original geschrieben von stanglwirt
    um die personalien beim FC bayern zu verstehen, muss man vielleicht einen vergleich mit einem firmeninhaber anstellen, der seine firma von grund auf aufgebaut hat. den wird man auch nicht so schnell verjagen. Beckenbauer, Rumenigge, Hoeneß sind für den FCB nicht einfach nur angestellte, wie das bei vielen anderen vereinen der fall ist.


    Sicher, aber aufgrund der Öffentlichkeitswirkung bei einem derartigen Fussballverein ist das Ganze nicht mit einem mittelständischen Unternehmer vergleichbar. Abgesehen von dem Trigema-Typen vieleicht. :D


    Mal sehen. Jetzt wird erstmal ein halbes Jahr für die Auswertung der 70.000 Blatt Papier unterbrochen und dann hat sich die große Aufregung in der Öffentlichkeit wieder gelegt. ;)

    Re: UH weiter FC Präsident?




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    Bleibt Uli Hoeneß Präsident des FC Bayern München? Rupert Stadler, Audi-Chef und Stellvertreter von Hoeneß im Bayern-Aufsichtsrat, will sich weiterhin nicht zur Zukunft von Hoeneß äußern. Das Gerichtsverfahren gegen den Präsidenten des FC Bayern laufe noch, sagte der Konzernchef gerade in Ingoldstadt auf der Audi-Bilanzpressekonferenz. Der Prozess beleuchte einen "komplexen Sachverhalt" und bedürfe einer "letztinstanzlichen Entscheidung".


    Quelle: SPON


    Sprich: Schafft es UH, sich durch juristisches Geplänkel, straffrei zu halten, ist er genau der richtige Mann, um von der Spitze des FCB "financial fairplay" in die Welt hinaus zu rufen.

    Ich bin mal gespannt, ob wirklich schon alle Informationen auf dem Tisch liegen. Es kursierten ja noch einige Verschwörungstheorien im Netz. Mal sehen, ob sich ggf. das eine oder andere davon doch noch als (halb)wahr herausstellt, und vieleicht noch andere mit ins Boot geholt werden.


    Ich persönlich würde mir wünschen, dass es in diesem (sehr medienwirksamen) Fall zu einer spürbaren Strafe für den Beklagten kommt und dies dann auch als Maßstab für künftige Vergehen gelten wird.


    Nach meinen Erfahrungen fehlt es dem Steuerhinterzieher - unabhängig von einer Selbstanzeige - in den allermeisten Fällen an Unrechtsbewusstsein, von "Reue" ganz zu schweigen. Das ist natürlich grundsätzlich das Problem jeden Einzelnen selbst. Was man aber immer im Hinterkopf behalten muss, man zockt strafrechtlich zulasten der Kinder. Entscheidet man sich selbst gegen eine Selbstanzeige zu Lebzeiten, verlagert man die Problematik vollständig auf seine Nachkommen. Die erste strafrechtlich relevante Entscheidung für diese ist dann, unterwerfen sie das Schwarzgeldkonto der Erbschaftsteuer, oder sitzen sie das - in der Folgezeit dann zwangsläufig auch ertragsteuerlich - ebenfalls (wie der Erblasser) aus?


    Das macht mich in diesem Zusammenhang wütend.

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    Original geschrieben von Thomas201
    Laut dem Artikel hat er 10 Mio hinterlegt. Da fehlt also noch einiges...


    Und warum sind die zusätzlich hinterzogenen Millionen nicht Teil der Anklage? Bzw. können die nachträglich mit angeklagt werden?
    Die haben ja dann zumindest auch in der Selbstanzeige gefehlt - oder ist das dann irrelevant, weil sie nicht mit angeklagt sind?
    Ich bin gespannt.


    Es geht hier doch nur um den strafrechtlichen Teil. Dass hierauf die Steuernachzahlung zzgl. Hinterziehungszinsen festgesetzt wird, steht ja außer Frage. Die 18,x Mio. sind ja scheinbar nur der Teil, der noch nicht verjährt ist. Außerdem sind diese zusätzlichen 15 Mio. bislang wohl auch nur ein geschätzter Wert. Ich habe vorhin in irgendeinem Ticker gelesen, dass es sich hierbei wohl nach oben und unten bewegen kann.

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    Original geschrieben von mws55
    Auch wenn du mit deinem OT-Beitrag nur provozieren willst: Das kriege ich sogar im Kopf hin.


    Es sind 0 Kita-Plätze. Und das ist sogar schon zu deinen Gunsten aufgerundet. Stichwort Verlustverrechnung.


    Na dann... Scheinen ja üppigst verrechenbare (ausländische) Veräußerungsgewinne vorhanden gewesen zu sein. Dann hat er ja nichts zu befürchten!

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    Original geschrieben von Goyale
      knickepitten:


    Die Rechnung hat einen Fehler: Dem FA 10k€ Abschreibung aufs Auge drücken wird angesichts eines realen Wertverlustes von 2k€ nicht klappen. So doof sind die nicht ;-).


    Die Werte entsprechen meinem frisch zerlegten Kombi und meiner Steuererklärung für 2012. Die Werte sind sogar noch etwas zuungunsten gerundet: die AK lagen tatsächlich unter 20k, der tatsächliche Kostensatz bei 1,67 €, der Wiederbeschaffungswert laut Gutachten lag mit 18.800 € knapp 900 € unter den Anschaffungskosten vor 2 Jahren. Der letztendliche Wertverlust in den zwei Jahren lag nach der Verwertung bei 1.500 € zzgl. 500 € Selbstbeteiligung für die VK. Die Differenz kommt dieses Jahr noch in die StE ;-) Auch die eigentlich in Variante 1 zu berücksichtigende Besteuerung der Wege zur Arbeitsstätte habe ich vernachlässigt, obwohl die Fahrten untern beim Kostensatz und den Privatfahrten berücksichtigt sind.


    Die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer laut AfA-Tabelle beträgt 6 Jahre. Der Wagen war 3 Jahre alt, um Diskussionen zu vermeiden, wurde die Rest-ND auf 4 Jahre geschätzt. Theoretisch kannst Du sogar kürzere Nutzungsdauern berücksichtigen. Bei der geringen Laufzeit muss man sich da aber argumentativ strecken.


    Das ganze soll auch nur ein Beispiel dafür sein, dass es durchaus Fälle gibt, in denen ein Firmenwagen nachteilig sein kann. Der Wagen wurde vor 2 Jahren auch ganz regulär bei einem mir vorher unbekannten Händler gekauft, also keine außerordentlichen Konditionen beim Einkauf.

    Variante 1:


    Firmenfahrzeug: BMW 520dt
    BLP: 55.000 €
    Entfernung Wohnung - Arbeitsstätte: 0km
    Betrachtungszeitraum: 2 Jahre
    Steuersatz: 50%


    Das Auto kostet den Arbeitnehmer in den 2 Jahren:


    24 x 55.000 € x 1% x -50% = -6.600 €



    Variante 2: wie oben, aber
    Anschaffung eines Leasingrückläufers: BMW 520dt, 3 Jahre alt
    AK: 20.000 €
    Gesamtlaufleistung in den 2 Jahren: 15.000km, davon 12.000km (80%) Dienstfahrten und 3.000km (20%) privat
    Abschreibung: weitere 4 Jahre (5.000 € p.a.)
    andere liquiditätswirksame Kosten: 7.000 € p.a. (Steuern, Versicherungen, Reifen, Tanken, Inspektion, ADAC, ...)
    tatsächlicher Kostensatz: 1,60 €/km
    AG-Erstattung: 0,30 €/km
    Restwert/Verkaufserlös nach 2 Jahren: 18.000 €


    Das Auto kostet den Arbeitnehmer in den 2 Jahren:


    Anschaffung: -20.000 €
    liquiditätswirksame Kosten: -14.000 €
    AG-Erstattung Dienstreisen: 12.000km x 0,30 €= +3.600 €
    Steuerersparnis: 12.000km x (1,60-0,30) x 50% = +7.800 €
    Verkaufserlös: + 18.000 €


    Insgesamt also -4.600 €...


    Nachteil des Firmenwagens im Beispiel rd. 2.000 € - ohne Berücksichtigung von Mindergehalt und ohne andere Gestaltungsmaßnahmen.