Der Handel hat die Funktion, die Spannungen zwischen Produzenten und Konsumenten auszugleichen. Je nach der Art der Spannung lassen sich folgende Handelsfunktionen unterscheiden:
1. die Funktion des räumlichen Ausgleichs:
Der Handel sorgt dafür, daß der Raum zwischen Produzenten und Konsumenten wirtschaftlich überbrückt wird. Der Konsument ist dadurch in der Lage, die betreffend en Güter in seiner unmittelbaren Nähe zu erwerben, ohne sich an den Produzenten wenden zu müssen. Diese Funktion wurde früher auch als Rau m-ü berbrückungsfunktion bezeichnet.
2. die Funktion des zeitlichen Ausgleichs: Da die Produktion und die Konsumtion in der Regel zu unterschiedlichen Zeitpunkten erfolgen, schafft der Handel einen zeitlichen Ausgleich zwischen Produktion und Konsumtion, indem er Läger bildet. Diese Funktion wird auch als Lagerhaltungsfunktion bezeichnet.
3. die Funktion des quantitativen Ausgleichs: Das Spannungsverhältnis liegt darin, daß die Güter in der Regel nicht in der gleichen Menge nachgefragt werden, in der sie produziert werden und umgekehrt. Der Handel kann sammelnde Funktion (kollektierender Handel) und verteilende Funktion (distribuierender Handel) haben.
4. die Funktion des qualitativen Ausgleichs:
Mit der Funktion des qualitativen Ausgleichs sorgt der Handel für einen Ausgleich der Spannung, die sich zwischen Produktion und Konsumtion dadurch ergibt, daß das Angebotsprogramm der Produzenten mit dem Nachfrageprogramm der Konsumenten nicht übereinstimmt. Die Güter werden also nicht in der Zusammensetzung produziert, in der sie nachgefragt werden (Sortimentsfunktion).
5. die Funktion des finanziellen Ausgleichs:
Mit der Funktion des finanziellen Ausgleichs überbrückt der Handel den Unterschied zwischen den finanziellen Anforderungen der Anbieter und den finanziellen Möglichkeiten der Nachfrager. Sie wird durch den Handel in Form von Kreditgewährungen an seine Abnehmer ausgeübt, so daß diese Funktion auch als Kreditfunktion bezeichnet wird.
6. die Funktion des informatorischen Ausgleichs:
Sie wird durch den Handel dadurch ausgeübt, daß er die Aufgabe der Information und Beratung über die einzelnen Produkte gegenüber dem Nachfrager übernimmt. Die Funktion wird auch als Beratungsfunktion bezeichnet.
Der Handel nimmt die folgenden Funktionen wahr:
- Durch Raum- und Zeitüberbrückung zwischen Angebot und Nachfrage gleicht der Handel den von der Erstellung räumlich abweichenden Bedarf aus. Gleiches gilt für den abweichenden zeitlichen Anfall von Angebot und Nachfrage. Nur dadurch ist eine flächendeckende, kontinuierliche Warenversorgung gewährleistet.
- Die Akquisition erfolgt durch Kreditgewährung in Form der Absatzfinanzierung durch den Handel, durch Nachfragegenerierung in Form der Informationsabgabe in Medien, durch Angebots- und Nachfrageermittlung bzw. Angebots- und Nachfragelenkung, durch Markterschließung für Hersteller bei Neuprodukten, durch Preisgestaltung, durch Veredelung im Präsentationsumfeld, durch Beratung, Kontakt und Absatzvollzug bei Warenübergabe und Inkasso, durch Kundenpflege mit Service und durch das Angebot von Einkaufsbequemlichkeit und Einkaufsschnelligkeit.
- Der Angebotsausgleich ergibt sich durch Aufsplittung großer Lose in verbrauchsgerechte Teilmengen, durch Warenumgruppierung nach Qualitätsklassen, durch Preisanpassung nach Tragfähigkeit, durch Auftragssammlung von Einzelangeboten und durch Sortimentszusammenstellung gemäß der Bedarfsstruktur.
Weil der Handel zumindest diese Funktionen erfüllt, ist er zur Einbehaltung der Handelsspanne berechtigt.
http://www.wirtschaftslexikon2…nen/handelsfunktionen.htm