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Bei bestehender Rechtschutzversicherung kann man das natuerlich immer nutzen, aber denke wenn man selber zahlen muesste lohnt sich das in dem Fall wohl kaum, sondern erst dann falls es zu einer Klage kommen sollte, was aber eher unwahrscheinlich ist.
Denke wenn du der abmahnenden Kanzlei das so mitteilst, idealerweise noch Belege fuer die spaete IP-Zuteilung und deine Abwesenheit beifuegst, wirst du wahrscheinlich so oder so nicht mehr viel von denen hoeren.
Leider komplett falsch.
Der Anwalt verhindert, dass es überhaupt erst zur Klage kommt und die geforderte Summe deutlich sinken wird. Bis zur Klage zu warten ist das schlechteste was man in so einem Fall tun kann.
Wenn die Abmahnung von einer "seriösen" Kanzlei kommt wird man auf jeden Fall damit rechnen müssen, dass geklagt wird wenn man sich nicht rührt.
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Mal rein Interessehalber, geht es in dem Schreiben tatsächlich um "filesharing" ? Wer ist 2018 noch so dumm und benutzt bittorent & Co um einen Film zu schauen ?
Mehr Leute als du denkst 
Nimm dir einen spezialisierten Anwalt.
Falls du eine Empfehlung möchtest gerne per PN.
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d.h. Penny Mobil Aufladecodes gehen für T-Mobile und Congstar Prepaid? (meine zumindest auch Prepaid Wiki)
Genau
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www.penny-kartenwelt.de
Gibt wieder 10% auf Congstar/Telekom/Penny mobil
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Das mit dem 23.11. haben die nachträglich eingefügt. :flop:
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Wer wartet noch auf eine Auszahlung durch Mobilblitz? Wir bereiten einen Strafantrag vor und suchen noch Mitstreiter.
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Für was brauchst du denn "Mitstreiter"?
Wieso stellst du nicht einfach eine Strafanzeige? Das Aktenzeichen kannst du ja allen Interessierten zur Verfügung stellen und diese können bei eigenem Vorgehen darauf verweisen. Den Rest regeln dann die Ermittlungsbehörden.
Den Strafantrag muss sowieso jeder selbst stellen.
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... vor allem wegen der Befüchtung das ich danach bei der 1891 die Konditionen nicht mehr hab.
Das sind keine Sonderkonditionen bei der 1891, sondern da ganz normale Angebot für jeden.
Ein "Umzug" wird die Konditionen daher nicht beeinflussen.