Danke für die Info, kommentieren möchte ich sie lieber nicht ![]()
Beiträge von telecomfuzzi
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Nun fehlt noch ein beidseitiges "Hoscht mi"

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Re: PC für Rentner? EEE Box?
ZitatOriginal geschrieben von Colorlights.de
Renter, 75 Jahre, keine PC Erfahrung ... Windows 7 ist Pflicht.Die Logik dieser Wunschkombination möge mir (selber Rentner) bitte jemand erklären :confused:
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Zitat
Original geschrieben von Carsten
Ein fröhliches, gesundes und erfolgreiches neues Jahr 2010 wünsche ich allen Usern von TT [small]und dem unbedeutenden Rest der Welt natürlich auch[/small].

Danke, bitte gleichfalls :top:
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Zitat
Original geschrieben von jojodortmund
...zu Beginn meiner Tätigkeit hatte ich dies per 0,30.- und dem eigenem Fahrzeug abgerechnet.und das haben die wohl immer noch auf dem Plan

Prosit Neujahr und viel Erfolg. :top:
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Zitat
Original geschrieben von jojodortmund
Mein Firmenwagen ist nicht gekauft oder geleast, sondern eine Dauermiete von einem VW-Händler. Die o.g. Summe würde passen, und könnte somit die Miete sein.
Ooh Ooh, ganz vorsichtig, das könnte auch ganz anders sein.Da musst Du erst Deinen Arbeitsvertrag ganz genau besichtigen.
Es könnte auch sein, daß Dir Dein Arbeitgeber den Wagen an Lohnes Statt zur Verfügung stellt, sprich:
Du kriegst weniger Lohn, dafür ein Auto
Solche Fälle kenne ich auch.
Dann aber wäre das mit der Versteuerung der 1%igen Privatnutzung wieder falsch, da es sich nicht um einen Firmenwagen handeln würde.Sehr dubios, das ganze
:confused: -
Re: Suche ISDN Telefon mit Anruferliste
ZitatOriginal geschrieben von harder
Alle Anrufe werden in einer Liste angezeigt und eine Zuordnung ist nicht möglich.In
Einstellungen
Basis
Basis einstellen
Ruflistenart
hättest Du nur statt "Alle Anrufe"
"Entgangene Anrufe" anhaken sollen.Nun Ja

Guten Rutsch
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Zitat
Original geschrieben von _QT_
Und natürlich wurden die Angaben vom Lernpartner bereits anstandslos anerkannt...
Dann erkläre dies gegenüber Deinem Finanzamt unter der Angabe der Steuernummer des Lernpartners
- mit dem Risiko, dass dem das auch aberkannt wird.Stichwort: Gleichbehandlung (aber auch leider rückwärts)
Ein Lern-Abschluss-Nachweis in Form eines Zeugnisses, einer Urkunde oder gar eines Gesellen- oder Meisterbriefes ist kollossal hilfreich bei sowas.
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Zitat
Original geschrieben von jojodortmund
Auf der elektonischen Lohnsteuerbescheinigung stehen unter Punkt 17steuerfreie Sachbezüge
Unter Nr. 17 der Bescheinigung sind die steuerfreien Sachbezüge für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte (§ 8 Abs. 2 Satz 9 EStG - Job-Ticket - oder § 8 Abs. 3 EStG Verkehrsträger -) betragsmäßig anzugeben.
Quelle: https://www.elster.de/arbeitn_lstk.phpWenn man Deinen obigen Ausführungen glauben darf, dann
handelt es sich um genau dieses nicht, weil:
a. es sich um einen von der Firma gestellten Firmenwagen und eben keinen privaten PKW handelt, weswegen
b. der Ansatz von Kilometergeld-Erstattung nicht zutreffend wäre und
c. es sich nicht um Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte mangels einer solchen handeln kann und
d. es auch kein Sachbezug sein kann, weil keine Sache zum privaten Verbrauch bezogen wurde, sondern
e. es sich um eine Auslagenerstattung gegen Vorlage einer Quittung handelt.IMHO hat das Lohnbüro hier Scheisse gebaut.
Es würde hier eine Doppelberechnung vorgenommen, weil
f. der Arbeitgeber rechnet die Quittungen steuermindernd als Betriebsausgaben ab, das wäre allein für sich richtig, jedoch
g. der Arbeitnehmer müsste eine Lohnersatzleistung versteuern, welche er nie erhalten hat.
Der Arbeitgeber könnte theoretisch diese Lohnersatzleistung nochmals zusätzlich gewinnmindernd von der Steuer absetzen, auffallen würde das nicht, weil mathematisch wäre es logisch,
aber so etwas wollen wir natürlich niemandem unterstellenDer Arbeitnehmer hat durch Vorabauslage dem Arbeitgeber Geld geliehen, welches er sich durch Vorlage der Quittungen nur erstatten lässt.
Das kann nicht steuerpflichtig sein und es ist auch nicht Aufgabe des Arbeitnehmers, dies gegenüber dem Finanzamt so zu erklären.
[small]Hinterfotzige Arbeitnehmer legen diese Frage der Betriebsprüfungsstelle des Finanzamtes vor
[/small]Ach ja: ChickenHawk's Verweis ist hier unzutreffend.
Obige Ausführungen waren kostenlos und - wie ich hoffe - nicht umsonst.
Viel Glück dabei und Guten Rutsch allerseits :top:
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Denkanstoß
Wenn eingebaut und eines kaputt = alles fort zur Rep.
Wenn nicht eingebaut und eines kaputt = nur eines fort zur Rep.Aber das mit der einen Fernbedienung ist natürlich das weibliche Haupargument
