DatMary
Vielleicht, kommt drauf an, ob Du mathematisch vorbelastet bist 
Sie meinte wohl,
wenn Du gemäss deinem Profil bei E+ bist,
dann brauchst Du ja nicht an die GL von o2 zu schreiben.
Die Formel sagt das aus, das != steht für ungleich, also E+ ist ungleich o2.
Zitat
Original geschrieben von Krabbenkopf
Dann pack´ doch mal aus mit dem "Insider-Wissen" 
Das angebliche Insider-Wissen ist doch gar keines,
es steht doch nun wirklich schon ALLES hier im Thread,
und wer lesen kann, der ist - wie so oft - klar im Vorteil.
Wer zwischen den Zeilen lesen kann, der hat einen noch grösseren Vorteil.
Und: wer erwartet, dass er alles vorgekaut bekommt, der bleibt auf seinem Vertrag sitzen.
Zitat
Original geschrieben von Krabbenkopf
Ich habe eigentlich gar nicht groß argumentiert - hatte zuerst per VZ-Vordruck gekündigt
und dann nach diversen Absagen von o2 einfach weiter auf die Kündigung bestanden.
Das war nicht so schlau.
Man muss natürlich dezidiert in die "wunden Punkte" bohren,
z. B.
http://www.telefon-treff.de/sh…ostid=2256818#post2256818
http://www.telefon-treff.de/sh…ostid=2257471#post2257471
http://www.telefon-treff.de/sh…ostid=2264984#post2264984
http://www.telefon-treff.de/sh…ostid=2266223#post2266223
http://www.telefon-treff.de/sh…ostid=2281886#post2281886
http://www.telefon-treff.de/sh…ostid=2301445#post2301445
http://www.telefon-treff.de/sh…ostid=2301898#post2301898
Und über diese Meinung könnte man ja auch mal nachdenken:
http://www.telefon-treff.de/sh…ostid=2265601#post2265601
Klar ist aber auch:
Die von o2 sind ja auch nicht blöde.
Die haben natürlich gemerkt, was abgeht und
dass es den meisten "Kündigern" gar nicht wirklich
um die Beendigung des reklamierten Vertrages geht, sondern
nur um eine Vorteilsgewinnung in Form von
neuen Handys und / oder Gutschriften.
Dagegen würde ich mich als o2 auch mit allen Mitteln wehren (wollen).
Zitat
Original geschrieben von kris781
O2 akzeptiert Kündigungen ganz sicher nicht in Abhängigkeit von der Argumentation.
Ganz sicher nicht.
Bleibe Du bei Deiner Meinung - und in Deinem Vertragsverhältnis 