Putzih.
Artikelzustand "Gebraucht", aber zwei (wenn auch kleine) Risse im Display?
"Artikel wurde bereits benutzt. Ein Artikel mit Abnutzungsspuren, aber in gutem Zustand und vollkommen funktionsfähig. Bei dem Artikel handelt es sich unter Umständen um ein Vorführmodell oder um einen Artikel, der an den Verkäufer nach Gebrauch zurückgegeben wurde. Weitere Einzelheiten, z. B. genaue Beschreibung etwaiger Fehler oder Mängel im Angebot des Verkäufers"
Das würde ich ihm auch nochmal mitteilen.
Die Auktion enthielt keinen Gewährleistungsausschluss. 2 Jahre lang Gewährleistung wäre doch super
Ihn darauf unbedingt hinweisen.
Zu den Kosten (das kann noch um einiges abweichen!!)
Außergerichtlich werden es ca. 147 EUR, wenn sein RA dich nun auffordert zu zahlen (ob das zu zahlen wäre, wenn Du endgültig verweigerst und klarstellst, dass Du nur gerichtlich zahlen würdest...s.o.)
Gerichtlich kommen dann ca. 159 EUR Gerichtskosten dazu. Dann noch für den Anwalt der Gegenseite ca. 262 EUR (+ eventuelle Abwesenheitsentschädigung und Fahrtkosten), ggf. nochmal Geld für einen Anwalt, den Du Dir nimmst.
Gerade bei kleinen Streitwerten sind die Kosten relativ betrachtet immens hoch. Aber sollte Dein Verkäufer keine RSV haben, so wird er sich das auch überlegen müssen.
Nach der Gestaltung seiner Unternehmenshomepage muss man davon ausgehen, dass er nicht rechtserfahren ist (und auch keinen "Dauer-RA" auf seiner Seite hat), da diese an vielen Stellen evident rechtswidrig ist. Das mag man auch bei den taktischen Erwägungen berücksichtigen.
Grüße