Bitte auch eine PN an mich für eine Auszahlung, nicht-student
Grüße
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Putziger Verkäufer. Wäre ich ein A*loch, ich würd's auch probieren, dich so zu verhumpsen ![]()
Hallo zusammen,
ein Kollege sucht folgendes Paket:
- Allnet Telefonie
- SMS
- mind. 750 MB Volumen ungedrosselt
-Telekom oder Vodafone
- S4 Mini
Kann da jemand was anbieten?
Viele Grüße
ja. Da aber bei Fujitsu die Garantie dem Gerät zugeordnet ist, sehe ich das mehr als Eigentumsnachweis, denn als Garantieerfordernis.
Ich verkaufe meine Geräte immer nach 2 3/4 Jahren und biete sie mit gerade eben dieser Restgarantie an, ein Käufer hatte sie auch schon nutzen können, das wundert mich also schon sehr. Aber gut zu wissen, beim nächsten Mal muss ich das prüfen!
Ich suche eine App, mit der ich Traffic erzeugen kann, möglichst die Leitung ordentlich belasten. Am PC Kann ich das mit WGET und einer Batch-Datei, wie aber geht das beim iPhone ohne Jailbreak? Speedtest Apps sind nett, aber belasten die Leitung immer nur für ein paar Sekunden. Mir geht es um z.B. 30-60 Minuten Auslastung.
Grüße
Der Fujitsu vor Ort Service ist in der Regel sehr gut, bin da seit Jahren sehr zufrieden! EInfach einen Service anfordern, geht i.d.R. auch ohne Kaufbeleg und abwarten. Die Tauschen gerne auch abgegrabbelte Touchpads, wolkige Displays oder abgewetzte Tastaturen.
Grüße
naja: Ein wenig - unjuristisch formuliert ARSCHIG - ist es ja schon, ein Gerät mit massiven Beschädigungen (Displayrisse) als "gebraucht" einzustellen.
Unschön ist auch, dass keine Reaktion des VK auf die Anfrage zur Abholung erfolgte.
ZitatOriginal geschrieben von murmelchen
????
Wir kennen den Zeitraum nicht in welcher der Fragesteller eine Antwort erwartet hat.
Die Abholung konnte der Käufer sofort (!) verlangen, also auch eine Rückmeldung auf seine Anfrage. Erst ab 13. Juni 2014 kann der Verkäufer sich auf dem dann im Gesetz stehenden "unverzüglich" ("Ohne schuldhaftes Zögern") zurückziehen.
Dass das natürlich nicht die gelebte eBay-Wirklichkeit ist: Keine Frage. Aber rechtlich sehe ich das anders und es gibt dem Fragesteller zumindest einen weiteren Ansatzpunkt.
Ja, halte ich auch für sinvoller, ist ja auch nicht unüblich.
Aber: Warum wird so eine Frage nicht im Auktionstext geklärt, wenn man vom Grunsdsatz des § 271 BGB (Ab sofort) abweichen will?