Beiträge von flatty

    Bei einem Drucker für 20 EUR Kann man ja mit diesen Flaschen nicht viel falsch machen (außer sich alles mit dem Staub vollzusauen). 70 EUR für 2.700 Seiten Farbe sind ganz ordentlich (Bei Druckerchannel komme ich nur schwerlich unter 3 ct für eine Farbseite, wobei man das mit Nachbautoner natürlich noch drücken könnte).


    Gibt es irgendwo Erfahrungsberichte zu diesen Refillflaschen?

    Na, ein Vermögen macht man damit nicht. Tipp: Pflanzen brauchen SEHR teuren Spezialversand (in meinem Beispiel hat die 650 EUR teure Pflanze 49 EUR im Versand gekostet)!




    Wären dann also 43 EUR, die man von knapp 70 EUR abziehen muss, außerdem kann man vielleicht ein paar Prozent/Punkte/WasAuchImmer mit der Kreditkarte sammeln, falls vorhanden. Zudem nicht vergessen, dass es auch teils noch Cashback auf ebaykäufe gäbe, bei Payback 1 Punkt für 2 EUR.

    Ne, aber kennst du niemanden in deinem Freundeskreis, dem du vertraust, der dir eine Topfpflanze über eBay verkauft? Wichtig: Selbstabholung geht nicht. An Deiner Stelle würde ich ansonsten ungerne 700 EUR an "Unbekannte" geben.

    Zitat

    Original geschrieben von 1160
    Was heißt dumm. Ich für meinen Fall traue weder Hersteller, noch weniger Politik. Siehe das Thema: Auto im Stand warmlaufen lassen. Weil es hier verboten ist, steht es so im Handbuch.



    War jetzt nur ein Beispiel, laßt uns das nicht besprechen...


    So geht das nicht, Thesen in den Raum stellen und weglaufen ;-) Beispiel Berlin § 2 III LImSchG


    "Es ist nicht zulässig, lärm- oder abgaserzeugende Motoren unnötig zu betreiben."


    Das wichtige Wort ist hier UNNÖTIG. Wenn Dein Fahrzeug das benötigt (wie z.B. einige LKW, die erst Druck aufs Bremssystem pumpen müssen), dann ist es nicht unnötig.



    Die Aussagen der Hersteller sollten doch recht vertrauenswürdig sein und im Falle von Schäden eventuell auch einen Rückgriff auf diese zulassen.

    Zitat

    Original geschrieben von Dauerposter
    Mag ja sein, dass Ebay/Paypal mittlerweile in "Mein ebay" nachgebessert hat.


    In wettbewerbsrechtlicher Hinsicht kann diese Aktion ganz schnell nach hinten losgehen. Wer blickfangmäßig mit einer betragsseitig unbeschränkten Rabattierung wirbt und selbst im Sternchentext, der abschließende Einlösebedingungen enthält, keine Begrenzung vornimmt, handelt unlauter, wenn der Verbraucher maximal in Höhe von 70€ vom Gutschein profitieren kann.


    Und wer kräht danach? Deine - möglicherweise folgende - Aufzählung darf ich bereits jetzt als Papiertiger abstempeln, da a) Keine Lust b) Keine Ressourcen und c) Kein Geld (wobei das wohl eher unter b fällt)


    Grüße