Das stimmt aber nur soweit, wie keine Überführung in das Privatvermögen erfolgt.
Beiträge von flatty
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Original geschrieben von Woler
Wie ich im einzelverbindungsnachweiß sehen kann wird eine weiterleitung von meiner homezone aufs handy doch berechnet :flop:Obwohl bei der tarifbeschreibung von Talkline das ganze mit 0,00€ drin steht.
Wie ist es bei euch ... jemand schon kontrolliert?
Von außerhalb der Homezone? Das ist natürlich nicht kostenfrei.
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Original geschrieben von ruffryder
Wie hoch ist denn die maximale Upload- / Downloadgeschwindigkeit bei mydrive? Mir ist klar, dass dies auch von der eigenen DSL-Leitung abhängt, aber was ist bei euren Servern möglich?Mag am muggeligen Frontend liegen, kam aber heute mit keiner der Uploadvarianten über 2,6Mbit/s hinaus. Gegangen wäre mehr als das 10-fache (erreiche ich auch auf einem FTP bei 1blu problemlos)
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Original geschrieben von pat-ffm
Sagt mal, seh grade, dass jamba mal wieder am start ist-mit 4€ cashback für 5 € Einsatz. Darf ich das als Gelegenheit sehen, vorhandens Prepaidguthaben auszahlen zu lassen, mit geringem Verlust und ohne von Tamola wieder abgemahnt zu werden? :confused:Es ist die Gelegenheit vom Tamola, mal wieder ein paar Nutzer loszuwerden.
= Sei vorsichtig
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Original geschrieben von OneEyedMan
Ah ok, verstehe. Danke.Das würde aber für mein obiges Beispiel bedeuten, dass ich ein Zimmer buchen müßte, das weniger als 17,50 EUR kostet, obwohl das eher unwahrscheinlich ist. Richtig?
OEM
Och. Bangkok und Warschau ermöglichen es z.B.!
Ein Zivilgericht hielt das mal für einen Betrug, ob das tatsächlich so ist, ist aber weiter umstritten. LinkAuch so ist das Mißbrauchspotential einfach groß: So buche ich mir in Las Vegas jede Nacht ein neues Zimmer und spare so pro Nacht 17,50 EUR. Bei ohnehin günstigen Hotels (Die Circus Circus Kaschemme ab 22 EUR / Nacht im DZ) ist das der Hit für günstigen Urlaub... Da kann eine deutsche Mietwohnung nicht mithalten!
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Weil es sonst wieder "Arbitrage" heißt. Ist m.W.n. bei Shop@-Buchungen genauso.
Grüße
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die letzte antwort ist... Putzig. In deutschland ist das eine nach §258 stgb strafbare strafvereitelung, auch in .ch gibt es strafrecht
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hier ist ja einiges schiefgelaufen, ein statement/eine rechtfertigung bei tt wäre dem händler wohl zu raten.
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Sicher? Ist zwar ungewöhnlich, aber möglicherweise wird's so über die Tastatur eingetippt?